Studienplatz einklagen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Xen0n, 3. September 2009 .

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  1. 3. September 2009
    Servus leute,

    Ich steh jetzt ziemlich blöd dar, da all meine Hoffnungen heute zunichtegemacht worden sind, was meine Zukunft betrifft. Habe soeben meinen 3. Ablehnungsbescheid von verschiedenen Hochschulen bekommen.
    Hatte mich an 3 Hochschulen in Berlin für ein B.A. Studium beworben.

    Jetzt wird ich mir gern mehr infos einholen, was das Klagen gegen solch eine Auswahlentscheidung betrifft.
    Die einen sagen, man kann sich das geld sparen und anstatt zum Verwaltungsgericht zu rennen lieber neue Bewerbungen schreiben , die anderen meinen das der Gebrauch seines Rechts auf einen Studienplatz durchaus Aussichten auf Erfolg versprechen.

    Ein Klagegrund wäre, so hab ich mich belesen können, das Klagen gegen innakapazitärer Studienplätze....was heisst, dass die HS ihr maximum an studienplätzen nicht ausschöpft, wozu sie ja laut gesetzgeber verpflichtet ist. Wie soll man das bitte heruasfinden?

    Auswahl nach Qualifikation: freie Studienplätze 210 - Härtefälle (etc.) 24 = 186

    Durchschnittsnote: 2,7
    Rang: 382 von 1619
    Grenzrang der Zulassung: 38

    Auswahl nach Eignung:

    Erreihter Punktwert: 9,8
    Rang: 373
    Grenzrang der Zulassung: 113

    Auswahl nach Wartezeit:

    4 Wartesemester
    Rang: 304
    Grenzrang der Zulassung: 37

    Was sagt der Punktwert aus und inwiefern bringt das Einklagen eines Studienplatzes was?
     
  2. 3. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    also ich würde vll noch ein bissle warten mit der Sache. Du kannst glück haben und im Nachrückverfahren noch in die Uni reinkommen.War bei mir genauso war platz 568 von 1400 Bewerbern und 200 Freie Studienplätze. Ich wollte zwar nicht auf die Uni aber ich wäre durchs Nachrückverfahren noch reingekommen.Viele haben zur Sicherheit an mehrere Unis ihre berbungsunterlagen geschickt aber nur um sich abzusichern, dass das nicht passiert wie es bei dir Passiert ist.Jo sry und von Einklagen habe ich Ka. Aber warte noch mit den möglichen Einklagen.Falls du nicht angenommen würdest könntest du nicht zum bund dein grundwehrdienst oder Zivildienst machen?
     
  3. 3. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    war bereits 2 jahre beim bund und habe auch dadurch meine wartesemester...
    die klage müsste binnen einen monat eingereicht werden und ich glaube es gibt sogar ein stichtag für so ne angelegenheiten.
    naja jedenfalls sind 1oo plätze (Nachrückverfahren) ziemlich risikoreich, was das spekulieren betrifft.
    Kannst du was zu den erreichten Punktwert was sagen?
     
  4. 3. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    Weisst du eigl. dass es extra Anwälte zu deinem Thema gibt und sie dir wirklich EHER weiterhelfen und dir auch sagen, ob du chancen hasst oder nicht. Beim Thema Einklagen zu einem Studienplatz kann dir KEIN, ich wiederhole, KEIN Laie helfen.

    Thema schließen, Anwalt kontaktieren.
     
  5. 3. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    Ich dachte eigentlich das es die Plätze Massenweise gibt da man meines Wissen nach nen zusätzlich schon nen Ausbildungsvertrag mit nem Unternehmen haben muss oder?

    Ich hatte mich demnach damals immer direkt bei den Unternehmen beworben und die haben sich dann um alles gekümmert. (Deutsche Bahn z.B)
     
  6. 4. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    muss es denn unbedingt berlin sein?
    wenn ich dir jetzt sagen geh innen osten klingt das evtl ironisch mit berlin aber such dir ne kleinere stadt und dann findest mit 2.7 bestimmt ne stelle....
    ich wohne in niedersachsen und für mein Psychologie Studium brauch ich 1.4 habe aber nur 2.4
    jetzt gibts allerdings unis im osten an der grenze zu polen die haben anforderungen von 2.5
    also mit 2.7 kannst du eigentlich fast alles studieren

    was auch geht ist ne ausbildung machen und dann anfangen zu studieren... dann hast deine wartesemester... zur erklärunge was mit den zahlen gemeint ist, würd ich einfach mal im Immatrikulationsamt anrufen...
    ansonsten würd ich noch warten bis die losverfahren und nachrrückverfahren usw durch sind... wobei das aber alles nicht so rosig aussieht... da sind noch viele kandidaten dir vor dir gefragt werden wenn welche abspringen... du hast ja im besten bereich 224 andere bewerber zwschen dir...


    zu den punktzahlen:
    qualifikation sollte klar sein: is der notendurchschnitt.... da sind 381 bewerber besser als du und von denen werden die ersten 38 genommen

    auswahl nach eignung: keine ahnung wie sich diese punktzahl genau zusammen setzt... das is von uni zu uni unterschiedlich... manche bewerten die noten in einigen fächern die du in der schule hattest mehr... andere wählen nach praktikas aus die du auf dem gebiet hattest... gibts wirklich viele möglichkeiten... du bist auf platz 373 und sie nehmen die ersten 113...
    wartesemester is klar... du bist 304 und sie nehemen die ersten 37...
    solltest du auf einer dieser listen auf den plätzen sein die genommen wirst dann bekommst ne zusagen...
    zum nachrückverfahren: wenn einer ne zusage bekommt aber nicht zu der uni will weil er z.b. von einer anderen uni auch ne zusage bekommen hat dann fragen sie denjenigen der auf der list über dem steht dem als letztes zugesagt wurde... kommt relativ häufig vor da man sich bei nc-fächern normalerweise auf mehreren unis bewirbt.. dann wollen welche von denen die auch im ersten nachrückverfahren nicht genommen wurden dann auch wieder nicht und dann kommts zur zweiten nachrrückrunde usw bis alle pätze belegt worden sind... aber da bei dir noch so viele andere bewerber vor dir kommen würd ich mir keine reelen hoffnungen machen...

    und zu den hoffnungen... ich würde das jetzt nicht arg so schwer nehmen.... das schlimmste was passieren kann is das du erst in ein paar jahren studieren könntest oder nicht in berlin studieren kannst... ich weiß ja nicht was du studieren willst aber eigentlich findet man mit 2.7 genug plätze, es sei denn du suchst dir nicht gerade fächer mit 1.0er nc aber da gibts auch möglichkeiten an die plätze drann zu kommen... aber nur über umwege :S

    das system ist ... wollte ich schon immer mal sagen :>
     
  7. 4. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    äääh soweit ich informiert bin muss man innherhalb von zwei wochen nach dem ablehnugsbescheid widerspruch einlegen sonst ist die klage hinfällig.

    wie schon gesagt wurde: geh am besten zu nem anwalt, der der wird widerspruch einlegen, dann wird der vermutlich abgelehnt und dann wirds teuer.

    aber eins muss ich dir gleich vorweg sagen: es ist alle jahr dasselbe, leute mit nem schlechte abi wollen unbedingt an eine bestimmte hochschule und wollen sich einklagen weil es nicht reicht. man kann sich immer vorher schlaumachen wie die nc liegen dann passiert es nicht das man "aus heiterem himmel" nur absagen bekommst. wenn du wirklich studieren willst dann sollte man sich auch woanders bewerben, nicht nur da wo man unbedingt hin will. vor allem wenn man weiß das es eng wird

    wenn es mit dem einklagen so einfach wäre dann würde es jeder machen. die verfahren sind immens teuer und die erfolgsquoten ziemlich schlecht. hängt natürlich meist vom fach ab aber je höher der nc desto schlechter deine chancen
     
  8. 4. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    Meine Meinung:
    Du hättest dich (sofern es ein zulassungsbeschränkter Studiengang ist) an 'Reserve-Unis' bewerben sollen. Dort kannst du dich ja im Notfall auch einschreiben und später einfach wechseln.

    Denkt doch nicht immer so eingeschränkt und unflexibel. Fängste halt zum Beispiel ein BWL-Studium in Göttingen an, studierst da 1 oder 2 Semester, guckst ob es dir gefällt und versuchst das richtig gut hinzulegen. Falls es dir vor Ort nicht gefällt kannst du ja immer noch versuchen deinen Studienplatz in Berlin durch nen Tausch zu erhalten.

    PS:
    Ich hab mich dieses Semester auch an der HU und FU für meinen Wunschstudiengang beworben. Die Diskrepanz zwischen der letzten Zulassung und meiner Note lag so bei gut 700^^
    Aber nun bin ich halt woanders eingeschrieben, wayne...
     
  9. 6. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    zum Thema einklagen weiss ich, dass du nur die Gerichtskosten bezahlen musst, wenn du verlierst.
     
  10. 6. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    sehe das ähnlich wie -=9=-.

    Um welches Fach geht es dir eigentlich?

    Bei den meisten Fächern solltest du mit 2,7 und den vier Wartesemestern eg. irgendwo einen Platz bekommen. Ausser vllt. bei Medizin und noch wenigen Anderen. Hier müsstest du schon ins Ausland.

    Mit dem Einklagen würde ich auch zumindest so lange wie möglich warten, weil wie meine Vorredner schon erwähnten du natürlich noch durchs Nachrückverfahren reinkommen kannst.

    Aber wieso hast du dich überhaupt nur bei 3 Unis beworben, wenn dein NC schon für dieses Fach so schlecht ist?
     
  11. 6. September 2009
    AW: Studienplatz einklagen

    alter ihr habt alle einfach mal so wenig ahnung. wenn ihrs nicht wisst redet ihm doch keinen müll ein:
    du musst fast immer die gerichtskosten zahlen. in der regel wird sich, weil die unis es sich gar nicht anders leisten können auf einen vergleich geeinigt. die uni sagt ok: wir geben noch 20 plätze frei und im gegenzug wird die klage fallengelassen. da es sich dabei aber meist um sammelklagen handelt heißt dies in der regel, das die uni 10% der kosten übernimmt und die kläger den rest. sprich: sie tragen fast alles alleine. ich bin mir nicht sicher ob man da nach immernoch weiterklagen kann, die kosten die im vergleich vereinbart wurden müssen aber trotzdem getragen werden und zudem wären die chancen ohnehin kleiner gleich null da die unis bei einem solchen vergleich meist mehr plätze freigeben als sie eigentlich gehabt hätten - quasi als offerte
    es gibt so derbe viel mehr fächer als nur medizin und ne hand voll anderer wo du mit 2,7 nirgendwo nen platz bekommst. zudem hat er sich ja nur auf berlin festgelegt, da sind die ncs ohnehin für alles recht hoch.
    und ich kanns nur nochmal betonen: wenn er bis nach dem nachrückverfahren warten würde, dann hätte er keine chance mehr sich einzuklagen. 1. weils viel zu spät wäre und 2. weil man vor dem einklagen wiederspruch gegen den "ablehnungsbescheid aus dem hauptverfahren"(!) eingelegt haben muss sonst KANN man sich NICHT mehr einklagen.
     
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