studium prüfungen - ärztliches atest

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Wikinger, 27. März 2010 .

  1. 27. März 2010
    servus.
    wenn man beim studium durch eine prüfung gefallen ist und am nachtermin mit ärztlichem attest fehlt, wie wird das gewertet`? muss man den kurs dann wieder belegen, oder im nächstn semester nur die prüfung nachschreiben? fällt man durch oder zählt das attest als entschuldigung?

    bitte mit quelle wenn möglich
     
  2. 27. März 2010
    AW: studium prüfungen

    Frag im Prüfungsamt nach, das ist von Uni zu Uni unterschiedlich.

    Eigentlich gilt, dass man eine nicht bestandene Prüfung innerhalb von 6 Monaten wiederholen muss. Nur das kommt bei uns auch nie hin.
    Mit Attest dürfte es zumindestens nicht als "durchgefallen" gelten.

    Aber wie gesagt: Prüfungsamt oder Studierendenberatung.
     
  3. 27. März 2010
    AW: studium prüfungen

    Das kann dir hier niemand beantworten.

    Dies ist von Uni zu Uni, Abschluss zu Abschluss und sogar von Professor zu Professor unterschiedlich.


    Wenn du Quellen willst dann lad dir deine Prüfungsordnung runter.
    Wenn dort zu dem Punkt nichts explizites drin steht, geh zum Prüfungsamt und frag da nach.
     
  4. 28. März 2010
    AW: studium prüfungen

    eigene erfahrung, studium an einer FH:

    durch den krankenschein bist du von der prüfung befreit. bei dem nächstmöglichen termin musst du die prüfung mitschreiben oder aber du legst wieder ein ärtzliches attest vor. den kurs musst du nicht noch einmal belegen. sollten prüfungsvorleistungen in dem kurs gefordert gewesen sein, so musst du abklären wie lange diese gültig sind. das war bei uns von prof. zu prof. verschieden.
     
  5. 29. März 2010
    AW: studium prüfungen

    bei mir ist so gewesen (Uni, BaWü), wir habens immer "Klausuren schieben" genannt, dass du mit nem Attest zu irgend nem Termin dann befreit bist. D.h. wir konnten wenn wir den Haupttermin nicht wahrnehmen wollten, weil wir in der Woche noch 400 andere Klausuren hatten, dann nochmal zum Nachtermin paar Monate später hin. Den konnte man dann mit nem Attest auch schieben, dadurch hat man dann die Klausur in nem Jahr zum Haupttermin nochmal schreiben können (man konnte dadurch auch nochmal alle Vorlesungen zum Modul besuchen). Also rechtlich ist das mit dem Attest ja eindeutig, auch wenn man zum Holidaydoc geht... Attest ist Attest.
    Wir haben das oft genug gemacht, ist recht normal. Scheiss auf Regelstudienzeiten, scheiss Bologna Prozess...
    Somit kann man die Klausuren echt ewig rausschieben, ich kannte manche die noch im 7 (regelstudienzeit 6) Semester Klausuren ausm 1. Semester geschrieben haben...
     
  6. 29. März 2010
    AW: studium prüfungen

    Jap mit Krankenschein bist du automatisch freigestelllt. Auch zu nachreibeterminen. Quellenangabe kann ich allerdings nicht machen, spreche da einfach aus Erfahrung. Offtmals ist es sinvoller nen Schein zu nehmen wenn du schon weist dass du schlecht vorbereitet bist. Hast ja "nur" 3 Versuche um zu bestehen, dann lieber mal krank schreiben....
     
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