#1 15. Oktober 2008 Hallo, ich schreibe am Freitag ne Prüfung und sollte bis dahin subsumieren können. Da die Dozenten es total rübergebracht haben, hat nun niemand ausm Kurs ne Ahnung worauf man denn genau achten muss und wie man die Tatbestandsmerkmale erkennt und in die SUbsumtion einbringt. Vielleicht gibt es ein paar Jura (o.ä.) Studenten hier, die das schon öfter gemacht haben ? Danke schonmal!
#2 15. Oktober 2008 AW: Sumsumieren lernen du guckst dir einfach den gesetzestext bzw die vorschrift allgemein an und schaust nach, bei welchen voraussetzungen die rechtsfolge eintritt.... das sind halt die tatbestandsmerkmale. dann gleichst du das mit dem sachverhalt ab. es muss jede voraussetzung zutreffen, sonst ist die vorschrift nicht anwendbar btw: was lernst/studierst du?
#3 15. Oktober 2008 AW: Sumsumieren lernen also wenn jetzt z.b. ein mann seiner frau schläge androht besteht eine gefahr für die öff. sicherheit. dann würde man z.b. §1 polg als ermächtigungsgrundlage nehmen. dort steht ja drin, dass eine gefahr oder störung für die öff. sicherheit vorliegen muss. da das oder alternativ ist, reicht also, dass eine gefahr vorliegt. somit wäre der tatbestand erfüllt oder? was genau ist da jetz das subsumieren? das abgleichen vom vorliegenden sachverhalt mit dem tatbestand ?
#4 15. Oktober 2008 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 AW: Sumsumieren lernen ja, das ist subsumtion. der sachverhalt muss im gesetzestext quasi "auftauchen" oder übertragbar sein ansonsten Subsumtion – Wikipedia edit: hab dir nochmal unser damaliges schema zur erarbeitung einer lösung im gutachterstil hochgeladen https://www.xup.in/dl,19059701/P1000007.jpg/