T-Online darf keine IPs mehr speichern

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von blader, 8. November 2006 .

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  1. 8. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern



    jo stimmt auch wieder aber dann könnte man auch sagen ne ne ihr habt mir nachgeschnüffelt sagen wenn der Brief wegen illegalen Aktivitäten ins Haus flattert.


    Wenn die IP's gelöscht werden heißt nix...man wird ja nix gebustet wenn man offline ist

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  2. 8. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    richtig...
    loggen darf t-online in einem "verdachtsbegründeten fall"
    tjoa... wann ist man verdächtigt? 10gb? 100gb? wobei... den traffic dürfen sie ja nicht speichern, wenn kein verdacht besteht...
     
  3. 8. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    Ich werde auch mal T-Online anschreiben, und mit einer Klage drohen, vielleicht löschen sie dann auch so regelmäßig meine IP Daten!

    Was passiert eigentlich, wenn ich diesen Musterbrief schicke, muss ich dann im Falle eines Falles vor Gericht gehen?

    THX!

    Und btw: Wenn die sagen, dass meine Ips nichtmehr gespeichert werden, benütze ich auch keine Proxies mehr, Punktaus; sooo Paranoid bin ich dann doch noch nicht!(NOCH)^^
     
  4. 8. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    och... ist mir grad ins auge gesprungen:

    Zypries stellt Entwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung vor | heise online
    sind wir nicht alle terroristen?!
    tja... sollte das durchkommen, dann wars das mit der "neuen" freiheit...
     
  5. 9. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    Endlich mal eine Gute nachricht was T-online betrifft

    Die Frage jetzt nur von mir. Löscht T-online die Daten jetzt automatisch oder muss ich dazu ein extra antrag stellen, was komishc wäre da der Gercihtsbeshclusss ja denen auch bekannt sein dürfte und die sich automatisch strafbar machten, wenn sie die daten nicht löschten.

    Also muss ich jetzt ein Antreag stellen oda nicht??
     
  6. 9. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    Ich hatte ja gestern mal nachgefragt bei meinem Provider und diesen aufgefordert, immer nach Verbindungsende meine Daten zu löschen.
    Als Antwort bekam ich heute folgendes:

     
  7. 9. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    leute^^ ihr könnt doch nicht ersthaft glauben das es "internet-terroristen" (^^) noch leichter gemcht wird?? die sache hat irgendwo einen hacken und wenn nicht, dann wird es bald ein neues gesetz geben, verlasst euch drauf...
     
  8. 14. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    Tja , wir wissen doch was T-Offline unter kurzfristig versteht. Hat doch jeder der ne Supportanfage an die gestellt hat mitbekommen

    Lg Zuse2k
     
  9. 14. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    Gild das nur für Kunden, die ihren DSL anschluss bei T-Online haben oder auch z.b. für welche von 1und1 oder freenet ?!
     
  10. 15. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    wer lesen kann ist klar im vorteil!

    gilt für alle, ist halt nur der erste fall bei t online aufgetreten.
     
  11. 15. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    hej

    es geht doch endlich ein kleiner schritt in richtung Privatsphäre!
    Jetzt ne kleine Frage wie sollte ich eine Email/Brief ungefähr formulieren wenn ich meinem provider eine Aufforderung zur löschung meiner Daten nach jeder Sitzung schreiben will? Und wenn ich möchten will was bisher alles gespeichert wurde?!
    Was muss da alles rein damit es rechtsgültig ist usw!

    Danke

    Gruss sypher
     
  12. 21. November 2006
    T-Online-Verbindungsdaten: IP löschen, etwas leichter gemacht

    T-Online-Verbindungsdaten: IP löschen, etwas leichter gemacht
    Nachdem der Bundesgerichtshof die Beschwerde T-Onlines abgewiesen hatte, war der Weg frei für Nutzer des Provioders, ihre IP-Logs löschen und von der weiteren Speicherung ausnehmen zu lassen. Dies kann mittels einer Musterklage geschehen, berichtet wird jedoch auch von einem einfacheren Verfahren: dem Anschreiben des Datenschutzbeauftragten T-Onlines.


    Ein Student aus Potsdam konnte laut heise mittels Email an den Datenschutzbeauftragten von T-Online eine Löschung seiner Daten erreichen. Nach Anfrage erhielt er schließlich die Bestätigung zur Löschung: "Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Ihnen zugeteilten IP-Adressen sowie die erfassten Datenvolumina sofort nach Beendigung Ihrer Verbindung gelöscht werden".

    Laut heise sei die Nutzung dieser Option aber nicht für alle Kunden möglich. Technische Beschränkungen der Löschmethode führen dazu, dass diese Möglichkeit nur in begrenztem Maß genutzt werden kann. Ein verstärktes Einreichen von Löschaufforderungen an den Provider führt hoffentlich dazu, dass der Provider elementarste Techniken zum Datenschutz nachrüstet, damit die Möglichkeit für alle seine Kunden besteht, ihre Rechte wahrzunehmen.

    quelle: gulli untergrund news
     
  13. 21. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    ich find das als T-Online user mal geil. wollte mal fragen wo ich da jetzt hinschreiben muss und ob einer weiß was ich schreibe kann^^ gibts vieleicht einen musterbrief?

    wäre geil. faken ohne proxy

    nur leider zu spät. die einladung wegen internetspionage habe ich ja schon.

    hmpf hätten die das mal monat früher gemacht :-#
     
  14. 21. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    Wenn du lebensmüde bist... -.-'

    Natürlich kann mann noch herausfinden wer du bist...
    Das kann ich sogar ohne die Telekom wenn ich deine IP habe...
     
  15. 22. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    wie soll das gehen?
     
  16. 22. November 2006
    AW: T-Online darf keine IPs mehr speichern

    naja des ist doch wirklich mal ne gute ne nachricht
    ich hoffe dass die bloß kein neues gesetz schreiben das
    dann doch erlaubt die ip's zu speicher
    aber dann halt bloß auf ganz bestimmten seiten oder so
     
  17. 23. November 2006
    Aufruf zur Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung

    Aufruf zur Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung
    "Die anlasslose, zwangsweise Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ein eklatanter Verfassungsverstoß" - der Vorwurf des AK Vorratsdatenspeicherung zur geplanten Überwachung der Telekommunikation in Deutschland ist nicht neu. Bisher einmalig in der deutschen Geschichte sei dagegen der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde.


    Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begründet die Aktion einleuchtend:

    "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."

    An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises findet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für Menschenrechte" ist.

    Christoph Gusy, Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt:

    "Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."

    Trotz zahlreicher Bedenken und den begründeten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit hat sich das Justizministerium für die massiven Überwachungspläne entschieden und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Auch auf EU-Ebene sind die Datenspeicherpläne nach wie vor höchst umstritten. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird gegen die Richtlinie geklagt, die Länder zur rechtlichen Umsetzung der Datenspeicherung zwingen soll

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.


    quelle: gulli untergrund news
     
  18. 23. November 2006
    AW: Aufruf zur Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung

    was meint ihr wie schnell Provider dahingehend ihre AGBs verändern werden was das speichern von IPs und Logs angeht. sowie die vertragsbedingungen einer flatrate ich glaub da werden sich noch einige umschaun ..
     
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