#1 26. Mai 2005 Die News ist zwar schon etwas älter (21.05.2005), aber habe sie hier nicht gefunden und ist denke ich äußerst interessant für die Anonymität im Internet: Dürfen Provider auch bei Flatrate-Kunden speichern, welchem Anwender sie zu welcher Zeit welche dynamische IP-Adresse zugewiesen haben? Der T-Online-Kunde Holger Voss meint nein und hat deswegen seinen Provider verklagt. Laut Voss sieht das Datenschutzrecht ausdrücklich vor, dass die Verbindungsdaten nicht aufbewahrt werden dürfen. Ausnahmen gebe es nur, "wenn und soweit die Daten für Abrechnungszwecke oder einen funktionierenden Betrieb erforderlich sind." T-Online speichert die Daten bis 80 Tage nach Rechnungsversand. Der Dienst beruft sich darauf, die IP-Adresse zu Abrechnungszwecke zu benötigen - konnte den Richter bei der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Darmstadt davon aber offenbar nicht überzeugen. Manche anderen Provider, zum Beispiel Lycos, speichern Voss Informationen zufolge die IP-Adresse bei DSL-Verbindungen nicht und können trotzdem problemlos abrechnen. Nach knapp einstündiger Verhandlung wurde die Verhandlung gestern abgebrochen. T-Online hat jetzt die Möglichkeit, dem Gericht noch einmal schriftlich darzulegen, warum sie die fraglichen Verbindungsdaten benötigt. Anschließend kann der Kläger ebenfalls schriftlich auf diese Ausführungen eingehen. Würde es T-Online und anderen Providern verboten werden, IP-Adressen zu speichern, könnten Kunden faktisch anonym im Netz surfen. Das würde dazu führen, dass sich Verbindungen im Nachhinein nicht mehr zurückverfolgen ließen und es daher nahezu unmöglich wäre, Benutzer für illegale Handlungen im Web zu belangen. Die Verkündung einer Entscheidung hat das Gericht für den 30. Juni angesetzt. Quelle: clanscripte.net + Multi-Zitat Zitieren