Täuschungsversuch?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von MrZuckerstange, 10. Juni 2011 .

  1. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Dann solltest du ja aber auch wissen, dass es für einen Text nicht nur eine richtige Übersetzung gibt.
    Deine Aussage würde wieder voraussetzen, dass der Lehrer dann auch exakt die gleiche Übersetzung besitzt.
     
  2. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Und ich glaube das tut er, da es für die meisten lateinischen Autoren kaum mehr als zwei, maximal drei richtig gute Übersetzungen gibt. zB Gottweins Übersetzungen sind sehr beliebt - und die kennen und haben die Lehrer.

    Außerdem sieht ein Lateinlehrer, wenn ein Schüler eine so gute Übersetzung macht. Und wenn man das dem nicht zutraut, ist es möglich, nachzuforschen.
     
  3. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Hatte vor 3 Jahren die gleiche Situation: 2 Kollegen aus meiner Stufe haben die Übersetzung auswendig gelernt... erst wurden sie beschuldigt das se voneinander abgeschrieben haben. Als dann aber beide zum Tutor mussten und jeder den Text auswendig konnte, wurde nur bewiesen, dass sie nicht abgeschrieben hatten... aber ne 6 haben beide trotzdem bekommen, weils keine eigene erbrachte Leistung war
     
  4. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    solange die euch nicht erwischt kann die garnix machen... weigert euch einfach die nochmal zu schreiben
     
  5. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?


    Mit so einer "Anti-Haltung" kommt man auch immer sehr gut sehr weit...guter Ratschlag

    Man sollte zuerst auf jeden Fall den Vertrauenslehrer Konsultieren...für sowas sind die ja auch da.
     
  6. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Ich würde sagen geh zur Schulleitung und evtl deinen Eltern und beschwere dich.
    Du bist völlig im Recht, da sie dich nicht beim spicken oder abschreiben erwischt hat was ja auch alle im Kurs bezeugen können.

    Jeder darf sich vorbereiten wie er will, du hättest auch einen Spanischen text hinschreiben können den du auswendig gelernt hast, wäre das auch ein täuschungsversuch?

    Also normal müsstest du im Recht sein daher würde ich mich an deiner stelle auch dafür einsetzen!
     
  7. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Was zum... *Thema verfehlt*
    powernator hat Recht. Eine eigens erbrachte Leistung ist es nicht. Warum schreibt man einen auswendig gelernten Text 1:1 in einer Arbeit hin?

    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, ich habe aber weder etwas auswendig Gelerntes hingeschrieben noch betrogen. Die Lehrerin hatte mich seit dem ersten Tag auf den Kieker. Nach einer Klausur hat sie mir 5 Punkte reingedrückt mit der Begründung, dass ich die Arbeit vorgeschrieben hätte. Ich wollte die Alte zuerst anzeigen. Sie hat auch völlig albern argumentiert: "Du hast eine komplette Aufgabe mit einem anderen Stift geschrieben!" - "Ich war ja nicht permanent im Raum, hatte ja Unterricht." (Sie war durchgängig im Raum, da ich am Tag der offenen Tür nachgeschrieben hatte. Sie wusste nicht mal, wann ich nachgeschrieben hatte nur mal so...). Das Ende vom Lied war, dass ich es gelassen habe. Ärgerlich war es schon, klar, aber wenn man bedenkt, dass man den Lehrer noch ein Stück vor sich sitzen hat und dieser sich stets und ständig darauf vorbereitet, was er dir als nächstes reinwürgen könnte, dann sollte man sich überlegen, ob man die "zweite Chance" nicht nochmal nutzt.
    Ich für meinen Teil hab dann 2x freiwillig die mündliche Leistungskontrolle gemacht (war Bio) und mir da meine 15 Punkte vor der ganzen Klasse geholt. Ein befreienderes Gefühl gibt es gar nicht.
    Dann hatte ich aber auch Ruhe vor der Kuh, wenn sie auch ab und zu einen Versuch gestartet hat.

    Wenn Du dich mit der Schule anlegst, in der Du unterrichtet wirst, hast Du verloren. Wenn Du Gerechtigkeit an einer Schule suchst ebenfalls. Schreib' die Arbeit nochmal und beschäftige dich vorneweg mit der Sprache, statt einen Text auswendig zu lernen. Wäre mir ohnehin viel zu viel Arbeit.
     
  8. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Ich finde auch, dass der TE im Recht ist.

    Wenn ich mich zum Beispiel hobbymäßig gerne mit lateinischen Texten beschäftigte, ohne sie komplett zu verstehen (meintwegen weil sie sich so toll anhören ), und es kommt in der Klausur zufällig einer dieser Texte dran, die ich halt auswendig kann. Warum sollte ich jetzt nicht dieses Wissen nutzen dürfen? Man hats halt zufällig gewusst.
    Wenn die Lehrer nicht wollen, dass sowas passiert, sollen sie sich halt selbst Aufgaben und Texte zum Übersetzen ausdenken.

    Die Frage is ja hier eigentlich, wo die Grenze zu ziehen ist, dass man betrogen hat.
    Überlegt doch mal, was los wäre, wenn man alle Schüler bestrafen würde, die etwas auswendig gelernt haben und es in der Schule 1:1 so hinschreiben ohne es zu verstehen. Das ist undenkbar. Denkt mal an Fächer, wie Biologie oder Geschichte, wo es mit Sicherheit an jeder Schule Leute gibt, die einfach nur Texte auswendig lernen und hoffen, dass sie das irgendwie in der Klausur brauchen können.
    Wenn man sich Mühe gibt und daheim recherchiert und grob ne Ahnung hat, was drankommen könnte und dies auswendig lernt, ist das ja eigentlich auch eine erbrachte Leistung, die honoriert werden muss. Der TE hat sich halt gut vorbereitet.

    Meine Meinung.
     
  9. 14. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Hab heute mit meinem Beratungslehrer gesproche mit den anderen,

    er hat gesagt, er verstehe meine situation und kann nachvollziehen, dass so ein fall relativ undurchsichtlich ist und dass er die genaue Rechtslage nachgucken wird, mit dem koordinator, der schulleitung und der lateinlehrerin sprechen wird. Also eigentlich recht positiv, lustig war auch, dass er fast schon ängstlich gefragt hat, ob wir zu rechtlichen schritten greifen würden süß.

    Morgen sollen wir in Latein auch noch die Klausur wiederbekommen, da bin ich auch schon gespannt drauf.

    werde morgen mal weiterberichten.
     
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