Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Aufklärung2012, 21. Juni 2009 .

  1. 21. Juni 2009
    hallo

    also ich verkauf mein Auto, nun hat der käufer nur 1500 gespart und möcht das mir dann beim kauf übergeben den rest die 700 euro möchte er in 1-2 monaten zahlen.

    Wie regelen wir das am besten, vertraglich?

    Also er wohnt in Berlin ich komme aus dem Norden...Er wird an dem tag der übergabe mit roten schildern kommen und die dann anbringen und den Wagen mitnehmen....
    Wie ist das gebe ich Ihn dann alle Papiere vom auto?

    ich muss den Wagen ja hier auch abmelden oder?

    Wie macht man so einen verkauf am besten?

    ich dachte er kommt leg die red schilder an nimm den wagen mit allen papieren mit und melden den wagen dort an sobald ich den hier abgemeldet hab,
    Ich würde dann am nächsten tag den abmelden geh mit den schildern zum amt und melde den ab..oder brauch ich da auch die papiere...

    mhh verwirrden...wie geht das denn?Und kann ich mich gut absichern wenn wir das im autovertrag festhalten das er mir das geld später zahlt wie oder was soll ich am besten reinschreiben?
     
  2. 22. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    ganz ehrlich auf sowas würde ich mich nicht einlassen dann warte lieber noch 2 monate bis du das volle geld in der hand hast,du kennst den typen ja nicht und weiss ja auch nicht ob du dem vetrauen kannst wenn du im den brief überlassen solltest wird er sich 100% nie wieder bei dir melden deswegen mach es lieber nicht!!!


    mfg:golf3v8
     
  3. 22. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    nein wie soll ich das sonst machen,....

    wie geht das normalerweise?

    ich lass ihn doch nicht mit meinen schildern fahren?
     
  4. 22. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Normalerweise behält man solage den Fahrzeugbrief, bis man die ganze Kohle hat. Erst dann wird der Brief gegen eine Empfangsbestätigung ausgegeben. Sag ihm, der soll sich bei der Bank, Eltern, Kumpels oder sonst wo die Restlichen 700 leihen. Ich würde es nicht anders machen.

    Edit: Natürlich lässt du ihn nicht mit deinen Schildern fahren. Der muss sich zur Überführung des Fahrzeugs Kurzzeitkennzeichen oder en rotes besorgen. Du meldest den Wagen ab, bevor du ihn aushändigst. Klar kannst du auch den Käufer den Wagen abmelden lassen.
    Soweit würde ich ihm aber nicht vertrauen. Der denkt sich vllt "geil, jetz fahr ich erstma bisschen mit den alten Kennzeichen rum. So spar ich mir bissel Geld wegen der Versicherung".
    Wenn du ihn nicht abmeldest, der Käufer sagt er würde es machen, es aber im Endeffekt nicht macht, musst du zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug Zwangsabmelden (Kostet schon etwas).
     
  5. 22. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Genau er soll einfach zur Bank gehn. Fahrzeugbrief bleibt bei dir bis du die Kohle hast, weil sonst ist dein Auto weg!
     
  6. 22. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Kannst du alles im Vertrag festlegen.

    Machst Kopie von seinem Perso, schreibst das in den Vertrag das eine Zahlung von 700 € innerhalb der nächsten 2 Monate erfolgt (maximal 2 Monate) und fertig is das.

    Kollege hat seine Karre verkauft und im Vertrag stand drin dass das Auto maximal 3 Tage nach Kauf umgemeldet sein muss, der Käufer hat aber 7 tage gebraucht.
    Dank des Kaufvertrages durfte der Käufer dann pro Tag den er länger gebraucht hat 50 € zahlen.


    Sollte es jez aber ein eher nicht vertrauenswürdiger Käufer sein lass dir direkt alles Cash geben, musst du wissen. Vertrag ist Vertrag, wird ja schließlich von beiden unterzeichnet.
     
  7. 22. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Der Käufer kommt mir sehr verrtrauenswurdig,
    Ich dacht ich mach einfach ein Vertrag wo alles festgehalten wird und meld den Wagen ein Tag bevor er kommen möchte ab.
    Er legt seine roten Schilder an und fährt nachhause mit allen Papieren weil nur so kann er den Wagen dort bei sich Anmelden oder ?

    Der Mann ist glaub ich ein ältere Mann,wenn er anruft redet er soviel haha entschuldigt sich bei jeder gehe vorher zb. Was arbeiten sie etc.
    Und erzhlt mir seine Lebensstory...
    Haben dann email ausgetauxhst und er hat sich Auch immer gemeldet wie wir vereinbart hatten.
    Also sehe ehewnvoll am Telefon mh nungut am besten ich frag beim verkehrsamt oder..
     
  8. 22. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    vertrauen ist gut, kontrolle ist besser...

    also, wenn du das im vertrag mit der zahlung festhältst, sollte das kein problem sein. eine kopie seines persos würde ich auf jeden fall behalten, damit du ihn später eventuell noch belangen kannst.

    du brauchst dein auto auch nicht abmelden, wenn im vertrag steht, dass der käufer sich dazu verpflichtet, das auto innerhalb von 3 werktagen umzumelden. du kannst dann einfach bei der zulassungsstelle nachfragen und das überprüfen.

    mfg

    //edit: -> http://cms.mobile.de/content-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf
     
  9. 30. Juni 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    danke...


    Kann jemand ne rechtkräftigen satz zusammen stellen...Bzw ne absatz...


    Die Käuferin verfplichtet sich den Wagen zu kaufen wie auf den anfagaben auf dem autovertrag und bezahlt das restgeld in höhe von am 31.07.09
    Aufkommende möngel etc werden nicht mehr berpcksichtig und sind vom verköufer nicht zu übernehmen.

    Rpckgabe vom Auto ist auch unnmöglich..




    Ihr sieht ich hab ne mega miese grammtaik
     
  10. 1. Juli 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Am besten ist es erst einmal wenn du dir einen Kaufvertrag von mobile.de ausdruckst.

    Dort steht schon alles wesentliche drin, was benötigt wird.

    Unter Zusatz formulierst du dann folgendes:

    Der Wagen wird mit beidseitigem Einverständnis als Bastlerfahrzeug verkauft. Eine Garantie oder Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für auftretende Mängel nach Übergabe ist der Verkäufer nicht verantwortlich. 1500€ sind bei Übergabe des Fahrzeugs in Bar vom Käufer entrichtet worden, die restlichen 700€ werden bis spätestens 31.08.2009 an den Verkäufer entrichtet. Mit Unterschrift des Vertrages erkennt der Käufer die Forderung an und bestätigt, die 700€ bis spätestens 31.08.2009 zu entrichten. Falls dies nicht geschieht, werden rechtliche Schritte folgen.


    Damit solltest du ganz gut fahren. Kannst dich am besten auch noch auf die § im BGB beziehen, weiß gerade nicht aus dem Kopf welche das sind.
     
  11. 1. Juli 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    es ist kein bastlerauto..sonder ein gut erhaltener laguna...

    hast ne bw...

    wäre echt nett wenn jemand den bgb paragraph noch hat
     
  12. 2. Juli 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Push
    dringend da ich das Auto heute Abend verkaufe
     
  13. 2. Juli 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Betrifft den § 437BGB.

    Schreibe hin das der Käufer damit einverstanden ist, das § 437 nicht geltend gemacht werden kann und er dies mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt!

    Damit solltest du die Gewährleistung ausgeschlossen haben und keiner kann dir was !

    Bastlerauto würde ich trotzdem verwenden, da du ihn verkaufst, so wie er da steht! Bastlerauto schließt immer mit ein, das Mängel vorhanden sein können!
     
  14. 2. Juli 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    also sie gibt mir die anzahlung den rest überweist sie die nöchsten wochen....

    Ich gebe ihr fahrzeugbrief und schlüssen und auto sie nimmt den mit..ich hab dann den vetrag und persokopie...

    Sie muss aj den wagen dort anmelden sie kommt mit übergangsschilder und brauch aj den fahrzeugbrief um den wagen anzumelden ...


    oder was meint ihr?
     
  15. 2. Juli 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    Wie sie die Karre wegkriegt ist ihr Problem, hauptsache is du hast Vertrag und Persokopie.
     
  16. 3. Juli 2009
    AW: Teilzahlung bei Autoverkauf wie am besten regeln

    also gebe ich ihr den fahrzeugbrief auch mit ne?
    ja hab vertrag und zusatz vertrag auch fertig...in dem alles ausführlich steht das sie kein rehct auf nichst hat hhaa
     
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