Todesstrafe in Hessen

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Heisenberg, 28. Februar 2013 .

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  1. 28. Februar 2013
    Moin,

    ich bin gerade auf den 21 Artikel der Hessischen Landesverfassung gestoßen.

    Quelle

    Nur mal so als allgemeine Information, ohne groß eine Diskussion anzustoßen.
     
  2. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    Ein vielzitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann.[2] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund des Grundgesetzes auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG).

    Verfassung des Landes Hessen – Wikipedia
     
  3. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    Eben, ist hinfällig, beflügelt aber regelmäßig die Fantasien der ordinär strafbedürftigen Law-and-Order-Fraktion, die stets im Namen der Opfer (also den Namen der Opfer missbraucht für ihre negativ autoritären Gelüste) ihren reaktionären Dreck auskotzt und die sich ja Hinrichtungen herbei sehnt, besonders an Ausländern, sog. Kinderschändern und schwer erziehbaren Jugendlichen.
    Ich dachte eigentlich, der wäre vor einiger Zeit ganz rausgestrichen worden.
     
  4. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    {bild-down: http://www.eu-vertrag-stoppen.de/Trauerfeier_GG.jpg}


    Demokratie, Recht und Freiheit...guten Morgen
     
  5. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    Was hat denn jetzt die europäische MEnschenrechtskonvention damit zu tun?

    Gesetzesartikel muss man immer genau lesen und hier gibt das kleine aber feine Wort "rechtmäßig" den entscheidenden Ausschlag.

    Zum Thema: diesen "Hype" um diesen dämlichen Artikel kursiert unter Jugendlichen schon seit JAhrzehnten. Ich versteh einfach nicht was daran so toll ist? Es ist ein Überbleibsel aus vergangenen Zeiten so wie das Bahnmonopol ein Überbleibsel aus vergangenen Zeiten unter Hitler war. Nur mit dem Unterschied das letzteres noch Auswirkungen hatte und deswegen beseitigt wurde wohingegen die Todesstrafe in Hessen wirklich gar nichts aussagt. Vielleicht haben sie es ja mit Absicht drin gelassen, damit das kleine Land wenigstens ein bisschen Aufmerksamkeit von den immer gleichen Jugendlichen und ewigen Verschwörern bekommt.

    Immerhin: sollte Hessen sich mal unabhängig machen können sie ja ganz leicht die Todesstrafe wieder einführen.
     
  6. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    Wer entscheidet denn was "rechtsmäßig" ist? Du hast aber Recht, in unserem Grundgesetz steht nichts über eine Todesstrafe, aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für einen Krieg oder Krisen machen sollte, wenn sie
    z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft welche die
    Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen
    die Grundrechte der EU Verfassung verstößt.
    Einen Grundrechtsschutz für dein und mein Leben, gibt es bei einem Krieg bzw.unmittelbarer Gefahr nicht mehr.

    Das würde mir vielmehr Sorgen machen als ein veraltetes Gesetz aus Hessen.

    Was hat Vorrang? Grundgesetz oder EU Vertrag? Aufgrund der Grundrechtecharta und damit dem Reformvertrag ist die Todesstrafe nicht mehr grundrechtswidrig. Darum geht es mir hier.

    Hier brauch mir auch keiner mit Grundrechten zu kommen, man konnte ja sehen was unsere Regierung davon hält. Deswegen haben wir jetzt den Fiskalpakt am *****.


    Gruss
     
  7. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    Damit hast du nur bedingt recht.
    Zwar gilt offizielle Europarecht vor nationalem Recht aber nicht bedingungslos. Die europäische Integration darf nicht zu Eingriffen in die Verfassungsidentität der Mitgliedstaaten führen. Es dürfen keine tragenden Grundwerte und Leitideen berührt werden, die zum Kern der Verfassung gehören. Für das Grundgesetz sind dies die Unantastbarkeit der Menschenwürde einschließlich des grundsätzlichen effektiven Schutzes der Grundrechte, die Grundsätze der Demokratie, Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit sowie die Bundesstaatlichkeit.
    Damit könnte auch die EU keine Gesetze erlassen die die Todesstrafe gestatten und in Deutschland gültigkeit hätten. Sie würde gegen Grundrechte und unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit verstoßen.
     
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  8. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    Das Grundgesetz sowie Bundesweite Gesetz und Europagesetz steht immer über den jeweiligen Landesgesetzen und macht diese damit wie oben beschrieben "unwirksam".

    Sind wir doch froh das ein solches Primaten-Gesetz in keinem Europäischem Land mehr gibt.

    btw das ding ist ja nicht aktuell...

    Was da in "alter" Form steht ist schon längst nicht mehr aktuell.
     
  9. 28. Februar 2013
    AW: Todesstrafe in Hessen

    Zu dem oben genannten Teil stimme ich dir auch zu. Mir gefällt das genauso wenig das man so etwas in Betracht zieht. Vieles ist so undeutig und schlecht definiert.
    Das Problem was ich sehe, ist das gerichtliche Entscheidungen gegenseitig anerkannt werden, egal ob es mit unseren Gesetzen übereinstimmt oder nicht. Gerichtliche Entscheidungen aus andereren EU-Ländern müssen anerkannt werden.

    So verlangt der Vertrag auch :

    "Negativdefinitionen" ist auch ein gutes Wort diesen Misstand zu beschreiben :lol:

    Kannst du meine Kritik nachvollziehen? Ein Großteil underer Gesetze kommen doch schon aus Brüssel. Vieles ist so unklar und bewegt sich so in rechtlichen Grauzonen, das es nicht angreifbar ist.
     
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