TÜV-Reifenfrage

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von lolomat, 29. Juli 2007 .

  1. 29. Juli 2007
    Hi, hab jetzt nen Fiesta 1.8L 60PS Diesel
    der hat im schein als maximum 185/55 R14 stehn.

    Würrde jetzt aber gerne meine alten reifen 185/60 R14 aufziehen,
    muß ich das jetzt eintragen lassen oder wie geht das?
     
  2. 29. Juli 2007
    AW: TÜV-Reifenfrage

    jep...jegliche abweichende reifengröße als angegeben muss dem tüv vorgeführt werden.....aber ich persönlich würds net machen......sind ja im prinzip die selben reifen....nur halt etwas dicker...
     
  3. 29. Juli 2007
    AW: TÜV-Reifenfrage

    Und des wird auch nix mit der Eintragung wenn dus m TÜV vorführst.

    Hier kannst du den Reifenumfang berechnen: Reifenrechner - BMW-Treff - der Treffpunkt f

    Und da kommt folgendes heraus:

    Differenz zum Original-Rad: 3,34 % *)

    *) Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung.
     
  4. 30. Juli 2007
    AW: TÜV-Reifenfrage

    ja das must du da das ein umbau an dein auto ist und jeder umbau muß eingetragen werden es sei denn du haste dafür eine ABE
    (wenn du dir einen bösen blick kaufen tust dafür bekommst du in denn meisten fällen eine ABE dabei dann brauchst du es nicht eintragen zu lassen
     
  5. 30. Juli 2007
    AW: TÜV-Reifenfrage

    Hab heute bei TÜV gefragt, die ham mich zu Ford geschickt und Ford sagt: NÖ -.-

    naja plz CLOSE
     
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