Tuning Deutschland. was darf man..

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von aushitmann, 8. Februar 2006 .

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  1. 18. Februar 2006
    1. Unterbodenbeleuchtung: Nur erlaubt wenn garantiert ist dass diese während der Fahrt nicht angeschaltet sein kann... Sprich eine Regelung über das Zündschloß.

    2. andere Hupe: Zu den meisten Hupen die du kaufen kannst ist ne ABE bei daher legal...

    3. NOS: die Veränderung an der Einspritzanlage ist legal aber das gas mitzuführen nicht.

    4. Scheiben tönen vordere Seitenscheiben bzw. Frontscheibe ist nur Sicherheitsdiensten, Personenschutz vorbehalten, d.h. man bekommt das mit tricksen beim tüv durch aber in ner Kontrolle kanns ganz schnell duster werden.
     
  2. 18. Februar 2006
    eine frag noch dazu wenn sie noch nicht gestellt wurde... hochglanz poliren ist nicht erlaubt weil man da eine schicht auch vom metal wegpoliert aber wie sieht es aus mit verchromen?
     
  3. 18. Februar 2006

    Da brauch man nich tricksen, dafür kann man sich ne Lizenz kaufen (was gemacht wurde) und tricksen wie du sagst wenn der Onkel Tüver kommt mit nem Lichtdurchlässigkeitsprüfer und es wird die Grenze überschritten dann wird deine Karre mal eben ganz schnell stillgelegt, das dürfen auch Sicherheitsdienste und Personenschutz nicht so einfach ohne gültige Abnahme beim zuständigen Amt.
     
  4. 18. Februar 2006
    Bei uns wurde das ganze auch in einer Werkstatt gemacht...
    Die Leute durften das auch aber als Kunde bekommst du nur Probleme damit.
    Du musst als Halter/Führer von einem Fahrzeug dann nachweisen das du als Sicherheitsdienst/Personenschutz arbeitest.
    Gültige Abnahmen von Amt sind sowieso klar.
    Stilllegung: Niemals wegen so nem Scheiß das ist keine Gefährdung... außer die sind komplett schwarz.
     
  5. 18. Februar 2006
    Ähm versteh mich mal nicht falsch, ich red jetzt aber nicht vom Scheibentönen der klasseischen Art mit Folie. Das ganze nennt sich "Scheibenfluten" und ist aber nach unserer erworbenen ich nenns mal Lizenz(für teuer Geld), mit einem Gutachten was nachher in deine Papiere eingetragen wird, erlaubt!

    Und das nicht nur für Personenschutzhumbug
     
  6. 22. Februar 2006
    Ist nicht ganz richtig
    Man darf schon Hochglanzpolieren weil beim verchromen wird vorher das gleiche gemacht.
    Also die Polieren die Teile vorher und hauen sie dann in das Chrombad.
    Man darf nur nicht das gesamte Auto auf Hochglanzpolieren oder verchromen da sonst die Fläche andere Teilnehmer blenden könnte.


    Mfg Maze
     
  7. 23. Februar 2006
    Hab mir nicht alles durchgelesen, mir hat des gelangt was ich bei manchen gelesen habe!

    Also

    Unterbodenbeleuchtung IST VERBOTEN, man darf sie nicht einmal anbauen!! Das einzigste was erlaubt ist, ist Einstiegsbeleuchtung, ne Röhre unterm auto die nur angeht, wenn die Tür aufgeht, ansonsten alles verboten! Egal ob stehen, fahren...EINBAU ist schon verboten!




    Kleines Beispiel: Wenn selbst Kopfstützen-Beleuchtung nicht StVzO zugelassen ist, wo eigentlich überhaupt nicht blendet (hab ich trotzdem drin^^) dann ist auch ganz bestimmt keine Unterbodenbeleuchtung erlaubt, weil dadurch andere Verkerhsteilnehmer abgelenkt werden und dies zu unfällen kommen kann.

    Aber wenn du etwas genau wissen willst, warum gehst du dann nicht zur nächsten Polizeistation oder zum TÜV und fragst da nach? wer weiß es besser als die? keiner
     
  8. 23. Februar 2006
    lol aushitman, wie gesagt alle sachen die witzig sind kannste vergessen

    ausser ner anlage, perhaps.....

    aber nitro, komm des is doch ein märchen aus nfsu1+2+mw und 2 fast 2 furios
     
  9. 24. Februar 2006
    Genauso wie mit dem Rauch der aus den Seiten rauskommt(2F2F). Das soll das Popoff Ventil darstellen bei Turbomotoren, aber komisch das sowas in der Realität da gar nicht rauskommt
    Sind ganz einfach Nebelmaschinen, die ins Auto gebaut worden!

    Also man kann doch mit abschliessenden Wörtern sagen:

    Alles was Spaß macht und schick aussieht ist in Deutschland verboten


    Na die wissen ja oftmals selbst nicht alles, wie man sieht wenn man z.b. nach der Scheinwerferunterkantenregelung fragt.
     
  10. 24. Februar 2006
    Völliger Quatsch! Da hat also Saturn o. Media Markt Helerware an Unterbodenbeleuchtung was sie unterm Ladentisch verkaufen oder was? Du kannst dir an deine Karre dranbauen was du willst da ist überhaupt nichts verboten, niemand kann dir verbieten etwas an deim Eigentum anzubringen ob du so in den Strassenverkehr gelassen wirst ist ne andere Sache! Ich bin Karosseriebauer seit nun fast 8 Jahren und hab jeden zweiten Tag mit nem Tüver verbracht und der hat anders geredet als du!
     
  11. 24. Februar 2006
    Noch nie was von NOS gehört? Ist aber natürlich nicht im Straßenverkehr zugelassen.
     
  12. 25. Februar 2006
    Black Jack:

    TÜVler wie du ihn nennst, die kann man kaufen! Geb denen bissel Geld und die tragen dir alles ein! Es ist nicht alles erlaubt anzubauen, du darfst ja auch nicht mit jedem Heckspoiler rumfahren oder? weil es verboten ist!


    Und der typ der meinte es sind nebelmaschinen, das ich quatsch! Das ist ne Nitroentlüftung was da drin ist, und so "nebel" kommt wirklich raus, aber nicht aus ner Nebelmaschine!
     
  13. 25. Februar 2006
    @swissinator: ne das is kein märchen. was meinst du wie das in den usa abgeht. bei den gehört das NOS zum tuning wie bei uns ne anlage im kofferraum.

    was ich ja auch schon gesehen hab: da hat mal einer die Kennzeichenbeleuchtung so hell gemacht das es im dunkeln wie weißes Neon aussah. xD
     
  14. 25. Februar 2006
    jo das hab ich auch schon mal gesehen. war bei soner karre in WOB. der rest vonner karre war aber ziemlich billig gepimpt.
     
  15. 25. Februar 2006
    Es war ja mehr auf die Unterbodenbeleuchtung bezogen, du darfst dir alles an dein Auto anbauen des kann dir keiner verbieten. Ich mach mal ein einfaches Beispiel für dich: Ich kauf mir nen Benz S-Klasse wegen mir, so ich stell sie mir in den Garten und bau mir allen Scheißdreck dran den du dir vorstellen kannst wegen mir 50 Halogenstrahler mit 300 millionen Watt und dazu lackier ich die Scheiben dunkeldurchsichtig, ich glaub kaum das mir das irgend ein StvzO Gesetz verbieten kann und jetzt kommt der UNTERSCHIED, ob ich nun so auf die Strasse gelassen werde ist ja nun jedem klar, natürlich nicht!!!

    Mir ist doch auch klar das man Tüver bestechen kann, was denkst du was für dobiose Felgen bei uns schon eingetragen wurden, wo sich jeder fragt ob das so ohne weiteres geht.
     
  16. 25. Februar 2006
    Naja nicht ganz richtig. Du darfst eine reine unterbodenbeleutung nicht einbauen, aber wenn du z.b. den Türmechanismus mit der Unterbodenbeleutung verbindest, kannst du es als Ausstiegshilfe nutzen (tür auf-> licht an)
     
  17. 26. Februar 2006
    ........ .........neon ist nur erlaubt wenn mann nicht fährt im und unterdem auto........
    ............mann darf eine hupe nur enlich einbauen...sonstige tönne wie zum beispiel ablenken kann ist verboten in deutschland......... ?( ?( ?(
    ..........und alles was an technischen und fahrzeug änderungen vornimmt mus zur tüf abnahme....







    .......ich sag das ist schwachsinn denn in vielen ländern so wie in frankreich ist fast alles erlaubt.......
    ...........ist doch mal was anderess wenn mann nicht immer das gleiche auf denn strassen siet oder????..................
     
  18. 27. Februar 2006
    ach wenn man es so sieht.. in Deutschland ist NIX erlaubt
    klar.. brauchst für jeden kack ABE, TÜV etc
    UBB (neonlicht) ist nicht erlaubt egal ob im stand oder während der fahrt
    in D zahlt man pro LED 15€ Strafe

    das einzigste wo ich weiss, dass der tüv ubb eingetragen hat war bei nem H1, der ist aber auch nur für showzwecke, hat aber ne straßenzulassung
    im fahrzeugschein steht, dass er im stand (motor aus, schlüssel abgezogen) die ubb an machen darf
    sobald schon der Schlüssel steckt könnte man dafür bestraft werden... find sowas echt lachhaft

    in anderen ländern gibts erst garkein tüv, z.b. Frankreich, Afrika oder so xD
    da ist scheiss egal was die karre für abgase raushaut, oder ob die karosse durchrostet ist wie sau...
     
  19. 28. Februar 2006
    Ja die Unterboden Beleuchtung darf man woll nur z.b. zur show auf treffen an machen und mit Nitro ist es in Deutschland auch nicht (nur illegal) 8)
    Die Sache mit unseren TÜV ist so das man fast wegen jeden scheiss dort hin muss, ist voll zum kotzen!!
     
  20. 28. Februar 2006
    Im Innenraum ist es erlaubt, solange es keine direkt sichtbare Beleuchtung(von Außen) gibt, was den Verkehr behindern könnte!

    Aber seid froh das es bei uns den TÜV gibt. Besser alles eintragen lassen und regelmäßig zur TÜV Untersuchung, als wenn draußen Verkehrsgefährdende Autos rumfahren(womit es leider shon zu viele gibt)!
     
  21. 2. März 2006
    huh um dir alles aufzuzählen wannn mann zum tüv muss bei veränderungen am auto........keine zeit


    aber ich kann dir mal auflisten was mann verändern darf ohne zum tüv zu müssen...:

    deine sitzbezüge

    dein radio + zubehör

    die fusstepiche

    so ich glaube das wars,,,,,,,,,

    grob geasagt musst du wegen jedem kleinen scheiss zum tüv..........
     
  22. 2. März 2006
    ich möchte das selber genau wissen auf jeden fall darf man neon auf privat gelände benutzen das weiß ich.
    man krigt keinen allu spoiler mehr eingetragen und wenn ja dann ist der tüv cool. body-kit kan man auch nicht jedes teil einbauen sonder muss noch passen. es soll hier in deutschland genau so sein wie in den usa oder wie in japan dann würde man viel mehr geile autos auf den straßen sehen.

    gruß mickey
     
  23. 2. März 2006
    Ja toll mit deinem letzten Satz wiedersprichst du dir aber selber, warum gibt es denn soviele rollende Schrotthaufen, kann ich dir sagen weil viele Tüv Leute korrupt und bestechlich sind. Da kannste den Verein auch abschaffen, spart man wenigstens Geld!
     
  24. 3. März 2006
    Klar, aber schlimmer wäre es doch, wenns gar keinen TÜV geben würde(so wird das ganze doch schon recht stark eingeschränkt). Dann kann man Deutschland mit den USA vergleichen, wo Karosserieteile (ganz krass gesagt) vom Kaugummi festgehalten werden!

    TÜVer die bestechlich sind und ihren JOB nicht ernst nehmen gibts logischerweise... gibt auch Polizisten, Beamte... usw. nichts neues
     
  25. 4. März 2006
    wenn man es mit dem Türkontakt verbindet kannste trotzdem anmachen,da ja im auto oben meistens 3 schalter für leselicht und so sin....von dem her wird der bestimmt nur Zündschlossregelung eintragen, aber was ist dann wenn man "Key less go" hat?

    mfg Zuse2k
     
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