Two Worlds 2: Unterlassungs und Verpflichtungserklärung

Dieses Thema im Forum "Filesharing" wurde erstellt von HuntOr, 15. Februar 2011 .

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  1. 15. Februar 2011
    Hallo zusammen, ich wusst jetzt nicht genau in welches unterforum das kommt. Deswegen hab ich es hier gepostet und zwar geht es um das spiel Two worlds 2, das hatte ich am 11.11.2010 heruntergeladen. Ich trottel hatte es natürlich aus dem p2p netzwerk geladen und zwar mir azureus und jetzt hatt es mich nach jahren tatsächlich erwischt. Ich hatte heute einen Brief im Briefkasten wo ich unterlassungs und verpflichtungserklärung unterschreiben muss und umgehend 750€ zu zahlen habe. Doch das Geld habe ich einfach nicht. Deswegen stellt sich für mich jetzt die frage was kann ich tun? in dem Brief wird angedroht das mein kompletter rechner vernichtet werden kann und die festplatte untersucht wird. Desweiteren stand drin das ich two worlds 2 vom rechner löschen soll was ich bereits getan habe. Doch wie geht es jetzt weiter? die 750€ zu zahlen is praktisch unmöglich.

    mfg HuntOr
     
  2. 15. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Hi
    ich würde an deiner stelle mal diese page lesen und im forum nach hilfe fragen.
    AW3P | Startseite

    Hier eine Modifizierte Unterlassungserklärung
    http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html
     
  3. 15. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Wenn in dem Brief nachweisbar deine IP steht und wirklich direkt Two Worlds mit evtl Datum angesprochen wird, würde ich erstmal meinen PC sichern.

    D.h. evtl illegales auf eine externe Truecrypt Platte und Spuren verwischen, aber eigentlich sollte niemand so leicht eine Anklage gegen deine IP unter deinem Namen machen können (damit die Provider den Namen zur IP rausgeben braucht es meines Wissens einen richterlichen Beschluss)
     
  4. 15. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    das wär für mich wiederum ne klage wert. wenn die einfach den rechner "vernichten" ... sowas schreibt doch keine kanzlei, oder xDDD

    naja, würd alles mit truecrypt dicht machen, fertig.
     
  5. 15. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Hab gerade nochmal in den Brief geschaut es steht drin: Sie sind unserer Mandantin aufgrund illegalen Handlungen zu Unterlassung, Schadensersatz und auskunft sowie zur löschung der fraglichen datei verpflichtet, sogar die Herausgabe und Vernichtung ihres rechners oder ihrer Festplatte kann als Anspruch in Betracht kommen.
     
  6. 15. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Wenn wirklich das und nur das drinnen steht, dann brauchste nix befürchten^^.
    Auf jeden Fall würde ich nichts unterzeichnen solange sie nicht feste Beweise vorlegen.

    Aber Rechner mit Truecrypt absichern macht trotzdem Sinn
     
  7. 16. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    wieso beweise? die haben doch anhand der ip bewiesen das ich es runtergeladen haben, was ja tatsächlich der wharheit entspricht. Ich hab das Spiel gedownloaded mit azureus und dabei teilt man ja selbst das spiel und dabei haben die mich wohl erwischt. Es geht mir mehr um die summe die ich zu zahlen habe, 750EUR is nich wenig und ich kann das momentan einfach nicht zahlen und ins gefägniss gehen will ich auch nich. Klingt natürlich jetzt sehr schlimm von meiner seite, aber man weiss ja nich zu welchen schritten die greifen.
     
  8. 16. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Du solltest dir definitiv einen anwalt nehmen. klar ist das du erwischt wurdest, auch ist aber klar das sie immer viel zu viel verlangen und das ganze pauschal behandeln.

    Du wirst um eine Zahlung nicht herrum kommen, bin mir aber sicher das ein Anwalt mit einem gekonnten schreiben das ganze noch reduzieren wird. Sie es als Lehrgeld.

    P2P= PÖSE!!! und das nicht erst seit gestern... aber um so besser, sollange sie da noch genug "Opfer" finden, lassen sie alles andere in Ruhe

    Auf keinen Fall etwas unterzeichen ohne vorher den Anwalt kontaktiert zu haben!
     
  9. 16. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Ich hoffe mal nur das sie sich auf ratenzahlung einlassen, anders werd ich das nicht zahlen können.
     
  10. 16. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    biete doch sex?

    würde platte sichern und gar nicht reagieren. die einschüchterungstaktiken funzen hier auch. hat der staatsanwalt keine freitage zur hausdurchsuchung gegeben, ja dann drohen wir einfach mal so
     
  11. 16. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    was bringt mir das eigentlich wenn ich die platte verschlüssel? falls die mal vor meiner haustür stehen und an mein rechner wollen?

    ps. gibt es ürgendwo ein deutsches tutorial zu truecrypt, habs schon installiert. Is mir aber ürgendwie alles zu viel und ich seh nich wirklich durch.
     
  12. 16. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Na mit dem selbst belasten stimmt zwar soweit, aber leider gibts auch da ausnahmefälle:

    rechtliche Frage: passwort rausgeben
     
  13. 20. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Hey Leute ich hab grade was erfahren, offensichtlich schreibt die kanzlai rka aus Hamburg derzeit massenweisse solche Briefe wegen two worlds 2. Schaut mal hier:

    Abmahnung rKa Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte i.A.d. Topware Entertainment GmbH: Two Worlds II | Markenrecht
     
  14. 20. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Auf jedenfall einen anwalt nehmen und die unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben und verschicken. Dein anwalt fertigt selber eine unterlassungserklärung an die auch rechtens ist. Desweiteren fechtet er es an und argumentiert dann z.B. mit wlan ( wenn vorhanden ) oder das auch andere personen im haushalt zugang zum internet haben. Falls der fall dann doch vor gericht geht macht er dir ein vergleichsangebot da der preis total überzogen ist. In den meisten fällen aber wird es außergerichtlich entschieden.

    edit:
    Und aufjedenfall die frist einhalten von der unterlassungserklärung.Also schnell einen anwalt aufsuchen
     
  15. 20. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    selbst wenn er wlan hat oder andere leute im haus hat, haftet der anschlußinhaber dafür. also er.

    naja vom anwalt ne mod. unterlassungserklärung erstellen lassen und dort per einschreiben hinschicken/hinschicken lassen.

    ich hab von den waldorf rechtsanwälten auch sowas bekommen. hab ne mod. unterlassungserklärung hin geschickt und bis jetzt noch nichts bezahlt. fast 2 jahren her.
     
  16. 20. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    eben nicht ganz... da gibt es irgendwie eine lücke im rechtssystem frag mich nicht.
     
  17. 24. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Diese Lücke existiert nur, wenn jemand sein Wlan geknackt hat. Ansonsten verhält es sich mit Wlan in diesem Fall wie mit einer Wohnungstür. Ist die Tür offen und man muss kein Geschick anwenden oder Aufwand nutzen ( Klinke drücken ) um Zugang zum Raum zu bekommen, ist man selber Schuld und haftet dementsprechend selbst.

    Deshalb gibs ja Verschlüsselung. Das selbe gilt auch für Antiviren Software sowie Software die nicht auf dem neusten Stand geupdatet wurde. Man macht sich mit strafbar, wenn man sein System nicht absichert.
     
  18. 26. Februar 2011
    AW: Two worlds 2 klage

    Genau... 750 Euro haste mit Anwaltskosten ratzifatzi wieder drin, wenn du keine Versicherung hast. Blöder Tipp.

    Ey es sind nur 750 Euro. Das kann man irgendwie auftreiben. Pump halt deine Verwandten an, verkauf n paar Sachen und arbeite irgendwo n bisschen schwarz.
     
  19. 30. März 2011
    AW: Two Worlds 2: Unterlassungs und Verpflichtungserklärung

    In Juristenkreisen wird dieses Problem schon länger diskutiert.
    Eigentlich kann man kurz zusammengefasst nur zustimmen, dass du auf Zahlungsaufforderungen dieser Art erstmal nicht reagieren solltest. Eine "Vernichtung" des Rechners klingt selbst für deren Verhältnisse unseriös... Kontaktier im Zweifelsfall am besten selbst einen Anwalt - die Kosten für die juristische Erstberatung (nein, auch der erste Termin beim Anwalt ist nicht wie oft gesagt wird kostenlos) lohnen sich allemal bei einer solchen Summe.

    Sollte der dann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Klage in deinem Fall zu deinem Nachteil ausgehen sollte, versuch zu verhandeln und einige dich auf etwas Akzeptableres, wenn er meint, dass eine Klage dazu führen wird, dass die die Forderung fallen lassen (was meistens passiert), dann hast du Glück.
    Was vor Gericht meist nicht standhält sind die überzogenen Zusatzgebühren, die zum originalen Kaufpreis der Ware - in dem Fall dem Spiel - in keinem Verhältnis mehr stehen.

    Argumentiert wird mit Verwaltungs- und Mahngebühren, sowie Schaden der dadurch entstanden sein soll. Für den privaten Gebrauch entsteht erstmal nur Schaden in Höhe des Kaufpreises. Eventuelle Anwaltskosten sollten sich im Rahmen halten.
    Ferndiagnosen sind immer schwierig, aber im Normalfall verlaufen sich solche Forderungen tatsächlich, wenn man es darauf ankommen lässt.

    Generell würde ich mir aber erst wirklich sorgen machen, wenn das ein offizielles Schreiben vom Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft ist. Gib niemals direkt zu, etwas gedownloaded zu haben. Problematisch an Tauschbörsen ist ohnehin nur das gleichzeitige uploaden und damit das Vertreiben an eine unbestimmte Zahl von Usern.

    Nach neusten Urteilen ist die IP-Adresse übrigens nichtmal mehr ein 100%iges Beweismittel. Selbst in dieser Frage besteht Klärungsbedarf. Das hier schon genannte Argument mit dem offenen Wlan wird wohl bei dir nicht der Fall sein oder? Und leider läge es bei dir zu beweisen, dass du gehackt wurdest - was ja auch nicht der Fall war.

    Die Erstberatung kostet nicht die Welt, hilft aber ungemein um Licht ins Dunkel zu bringen. Danach würde ich an deiner Stelle erst entscheiden, was dann sinnvoll erscheint.
     
  20. 1. April 2011
    AW: Two Worlds 2: Unterlassungs und Verpflichtungserklärung

    Ich gebe dir einen Tipp, reg dich nicht wegen diesen angedrohten 750EUR auf.

    AUF GAR KEINEN FALL RATENZAHLUNG VEREINBAREN, EINE RATENVEREINBARUNG GILT GLEICH EINEM SCHULDEINGESTÄNDNIS

    1. Bei einem Vergleich zahlst du wesentlich weniger, es gibt auch spezielle Anwälte die genau für diesen Bereich geschult sind.

    2. Eine Erstberatung ist im Normalfall nicht teuer, oft sogar gratis.

    3. Schließe eine gute Rechtschutzversicherung für deine Zukunft ab.

    4. Die dürfen doch nicht deinen Rechner "zerstören" ^^

    5. Wenn sie dir drohen (z.B. alles mit !!!! und Dick und Fett geschrieben) nimm es nicht ernst, gehe aber trotzdem zum Anwalt mit dem Brief.

    6. Tausche ALLE Datenträger gegen NEUE aus, verschlüssle diese mit Truecrypt SOFORT (bevor nur eine neue Datei drauf kommt), verstecke die "alten" Datenträger bei einem Kumpel.

    7. Ich persönlich würde alles ignorieren und abstreiten, als ob eine Logdatei einen Beweis dartellen würde, so eine Datei kann man mit ein Paar "Klicks" fälschen.

    8. Ich denke nicht dass du eine Hausdurchsuchung bekommst, sonst hättest du schon eine gehabt, ich denke mal die wollen lieber die 750EUR abkassieren! Aber trotzdem Punkt 6 einhalten.

    9. Schau das du Akteneinsicht bekommst, denn ohne Gerichtsbeschluss sollten die deine Adresse gar nicht haben, falls dein Provider unrechtmäßig Daten herausgegeben hat, bist du sowieso aus dem "Schneider".

    Die letzte Zeit schwirren viele dieser Briefe herum, ich habe schon einige solche Briefe und E-mails bekommen, meistens sogar total ungerechtfertigt.
    Bis jetzt habe ich noch nie etwas offizielles seitens eines Gerichtes gesehen.
     
  21. 1. April 2011
    AW: Two Worlds 2: Unterlassungs und Verpflichtungserklärung

    Das stimmt nicht! In Deutschland gilt leider in diesem Kontext kein Beweisverwertungsverbot..

    Wie immer zu paranoid. Es genügt 10x (für dieses Anliegen) die Platten sicher zu löschen und dann voll zu verschlüsseln.

    So lange keine Anzeige vorliegt, kann man keine Akteneinsicht bekommen.
     
  22. 2. April 2011
    AW: Two Worlds 2: Unterlassungs und Verpflichtungserklärung

    Wurde hier zwar schon gesagt, aber wichtig ist erstmal: Keine Panik! Wegen einem Spiel wird keiner sonderlich viel Mühe aufwenden, dich deshalb dranzukriegen. Aus diesem Grund darfst du es denen auch nicht zu leicht macht, denn wenn du glaubst, dass das ganze für dich milde verläuft, wenn du es gestehst, täuschst du dich..

    Achte darauf, die angegeben Fristen nicht überschreiten und lasse dich entsprechend beraten.
     
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