Über den sog. "Migrantenbonus"

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Kritiker, 24. April 2010 .

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  1. 25. April 2010
    AW: Über den sog. "Migrantenbonus"

    Omg du verstehst echt nichts. Seit wann ist Nationalsozialismus eine Religion?
    Aber er hat seine Frau aus Scham und Zorn umgebracht - ok passiert genauso unter Christen oder wem auch immer, ABER DAS ER MILDERNDE UMSTÄNDE KRIEGT, WEIL ER EINER BESTIMMTEN KULTURELLEN GRUPPE ANGEHÖRT IST UNGLAUBLICH!
    Und nur darum gehts hier, er wurde bevorzugt behandelt und das ist echt ein Witz. Deswegen passt hier der Vergleich mit dem Nazi auch sehr gut.
     
  2. 25. April 2010
    AW: Über den sog. "Migrantenbonus"

    meiner meinung nach sollten ehrenmorde stärker bestraft werden als gewöhnliche morde. mord bedeutet schließlich tötung aus niederen beweggründen. bei einem ehrenmord sehe ich jedoch falschen stolz bzw. die absicht, der familie ehre zu bringen.

    somit ist der täter quasi stolz auf seine tat.
    solche leute sollten niemals die chance auf resozialiserung oder entlassung haben, da dies bei solchen beweggründen vergebene mühe ist.
     
  3. 25. April 2010
    AW: Über den sog. "Migrantenbonus"

    Ich glaub du verstehst nichts.
    Ich sag doch nicht gegen den Nazivergleich, genauso finde ich es das der Typ ne Strafmilderung bekommt wegen sowas, ich finde so einen Ehrenmord kack genauso schlimm wie ihr. Aber hört doch einfach auf den Islam als Hintergrund für diesen Vorfall zu benutzen.

    Ihr wisst nicht ob der Typ gläubig war oder sonst was.

    Ich vertrete genau die Position von PeriXx, genau das gleiche meinte ich.
    Der Typ sollte lebenslänglich hinter Gittern, für das was er seiner Frau angetan hat.
     
  4. 25. April 2010
    AW: Über den sog. "Migrantenbonus"

    Hier mal noch ein paar andere Urteile:

    Versuchter Mord: 13 Jahre Haft und Sicherheistverwahrung

    http://www.otv.de/default.aspx?ID=2105&showNews=688025

    SOL | Versuchter Mord: 13 Jahre Haft wegen Bombe im Kachelofen

    Gerade der Vergewaltiger war kein bisschen besser als der Ehemann hier, eher noch viel schlimmer. Er hat erst versucht sie zu töten, dann wohl von ihr abgelassen. Sie ist ihm beim fluchtversuch wieder in die Arme gerannt und hat gleich nochmals Stiche etc. kassiert.
    Über den Typ mit der Bombe braucht man auch nicht viele Worte zu verlieren. Er wollte völlig unschuldigen Menschen das Leben nehmen.
    Wenn man sich diese Strafhöhen anschaut bei einem äußerst brutalen Vergewaltiger, bei einem versuchten Massenmord und bei jemanden, der 2 Menschen abstechen wollte, dann kann man bei EINEM versuchten Mord wirklich nicht von einem milden Urteil sprechen.
    Keine Frage, die Tat war abscheulich, aber das waren die anderen auch, meiner Meinung nach sind die anderen Taten sogar schlimmer gewesen und es gab nur gleichhohe bzw. sogar schwächere Bestrafungen.
    Fazit: Allzu mildernd waren die Ansichten des Angeklagten wohl doch nicht gewesen.

    PS: Lebenslänglich ist in Deutschland NICHT 15 Jahre. Wer das behauptet hat keine Ahnung. Lebenslänglich ist bei vielen lebenslänglich. Es gibt sicherlich einige, die mit 15 Jahren, mit 19 Jahren oder anderweitig früher entlassen werden. Dies funktioniert aber nur, wenn eine Gefahr nach Beurteilung durch Sachverständige ausgeschlossen werden kann.
     
  5. 27. April 2010
    AW: Über den sog. "Migrantenbonus"

    danke genau das war gemeint das irgentwelche irren auch in deutschland die abstechen klaro sag ich doch garnix gegen mir gehts rein darum das sich viele täter auf ihren Glauben berufen und sich im recht fühlen...

    und das sie dann auch noch aufgrund ihrer "weltanschauung" eine geringe strafe bekommen das ist doch wohl der gipfel der unverschämtheit
     
  6. 27. April 2010
    AW: Über den sog. "Migrantenbonus"

    Fail: Lebenslänglich bedeutet MINDESTENS 15 Jahre, danach kann eine Haftprüfung stattfinden. Heißt nicht das man dann einfach raus spazieren darf. So eine Prüfung kann man dann nach 4 Jahren erneut beantragen. Bei ner besonderen schwerer der Schuld, kann man übrigens auch wieder in Freiheit gelangen, das dann aber nicht schon nach 15 Jahren.


    b2t: Jeder der für die Entscheidung gestimmt hat, das die Frau, die ihren Mann verlassen hat, umgebracht werden soll, sollte mitbestraft werden und das nicht zu knapp. (gesetz den Fall es gab vorher solche Absprachen)
    Ich verstehe zudem nicht wo man bei solch einer Tat nen Vergünstigung geben kann, aber selbst wenn sie gestorben wäre, hätte man nicht die besondere schwere der Schuld festgestellt, obwohl die Tat aus niederen Beweggründen mit äußerster Brutalität ausgeführt wurde.

    Ich persönlich würde mich dann aber auch gern von dem falschverstandenem Ehrengefühl und der anderen Mentalität bedienen und ihren Ex-Ehemann, mit Rechtsgrundlagen seines Kulturkreise, Steinigen lassen.
     
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