Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von J4de, 28. Februar 2013 .

  1. 28. Februar 2013
    Liebe Gemeinde,

    Da ich glaube, dass relativ viele junge Erwachsene unter uns wandeln , wollte ich mal fragen, ob ihr mir ein paar Fragen beantworten könnt. Zu meiner Situation:

    Ich mache im Laufe der nächsten paar Monate mein Abitur, dannach wollte ich in der Nähe an der FH studieren. Ich wohne nicht mehr zuhause und deshalb ist es von größter Wichtigkeit, dass mein Geldfluss nicht abbricht ( Arbeite nebenbei noch am Wochenende, Unterhalt bekomme ich keinen)
    Zu meiner Frage: Bekomme ich in der Zeit zwischen Abi und Studium ( sind ca. 2-3 Monate) Kindergeld und/oder eine andere Beihilfe ( alá Hartz 4) ?

    Vllt kennt sich hier der ein oder andere aus oder stand vllt sogar schon einmal vor dem selben Problem.

    BW ist Ehrensache!

    J4de
     
  2. 28. Februar 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Kindergeld, sofern Unter 25.

    ALG2 sofern deine Eltern keine Kohle habe.
     
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  3. 28. Februar 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    ja du bekommst weiterhin kindergeld, wenn du innerhalb von 4 monaten nach dem abitur das studium oder irgendwas anderes anfängst (lehre, zivi oder wie sich das heute schimpft,...)
     
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  4. 28. Februar 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    BWs sind raus
    Muss ich mich dazu arbeitslos / Arbeitssuchend oder wie man das schimpft melden? Dazu hat mir ein Arbeitskollege geraten. Wenn ja, wann? Direkt nach dem Abi oder schon vorher?
     
  5. 28. Februar 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    mir wurd das auch gesagt. ich bin einfach zum arbeitsamt hin und hab das in 5 minuten gemacht.
    war gute 2 wochen nach meinem abi aber erst da und es hat keiner gemeckert.
    ich glaub das nannte sich ausbildungsplatz suchend. aber wenn du sagst, dass du ein studium anfängst, dann machen die da nix mehr in die richtung.
     
  6. 28. Februar 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    ALG2 kommt als einziges in Betracht. Die werden dich aber fragen, warum du nicht zu Hause lebst (da vmtl. <25), für die Zeit das Kindergeld einstreichen und versuchen dich - soweit zumutbar - zu vermitteln.

    Darf man fragen, wovon du bisher gelebt hast? Hindert dich irgendwas daran, es weiterhin so zu machen?
     
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  7. 28. Februar 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Kindergeld bekommst du auf jeden Fall, sofern die Unterbrechung nicht länger als 4 Monate dauert.
     
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  8. 28. Februar 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Ich hab bisher vom Kindergeld + 400 Euro Job gelebt. Den JOb kann ich allerdings in der Zwischenzeit nicht ausführen, weil es ein Job für Schüler / Studenten ist und ergo erst ab Semesterbeginn wieder anfangen kann

    Verstehe ich das richtig? Sollte ich ALG2 beantragen, ziehen die das Kindergeld ein? Oder war das nur unglücklich formuliert? ,,versuchen dich [...] zu vermitteln" ist doch relativ unnötig , da ich ja sowieso studieren möchte!

    Gesetz dem Fall ich melde mich "Ausbildung suchend" , wie hoch ist dann der Zuschuss und wirkt sich das auf das Bafög aus, welches ich im Anschluss beantragen möchte?

    BW rausgehauen!

    J4de
     
  9. 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    kleiner tipp zum bafög:

    beantrage das rechtzeitig, das kann bis zu 3 monaten dauern(und dauert in der regel genau so lange) und wenn die deinen antrag dann bearbeiten und da fehlt ne kleinigkeit(1 kreuz vergessen) dauert es noch länger. mein wg mitbewohner hat ein ähnliches problem derzeit
     
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  10. 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Das werd ich wohl direkt nach dem Abi machen Danke für den Tipp. Hab ausserdem gehört ich muss mein Konto für Ersparnisse leeren, weil das angerechnet wird ^^
     
  11. 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Genau.. Beantrage das am Besten schon bevor du da anfängst. Das kann man machen und spart eine Menge Wartezeit. Die Bescheinigung kannst du einfach nachreichen, bzw. bei uns wird das direkt von der Hochschule ans Amt weitergeleitet.

    Zu den Ersparnissen: Bis zu 5200€ darfst du auf deinen Konten haben. Alles dadrüber wird angerechnet. Aber zur Not kannst du in der Überbrückungszeit ja davon leben, wenn du mehr als 5200€ hast.
     
  12. 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    wieso suchst du dir für die zeit nicht nen Job!? kannst doch viel mehr geld verdienen in der zeit also du ALG1 bekommst!?
    und bist du dir sicher dass die dich nicht arbeiten lassen nur weil du 2-3 monate weder schüller noch student bist!?

    zum Bafög wurde schon das wichtigste gesagt aber verchiebe das geld am besten zu deinen eltern aufs Konto, rechtzeitig, evtl mit dem betreff rückzahlung, denn im bafög antrag steht drin dass auch verschobenes geld angerechnet werden kann!

    auto wird übrigens auch angerechnet und ich sag dir schonmal viel spaß beim beantragen das ist wirklich das nervigste am ganzen Studium!


    grüße
     
  13. 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    ohja, wenn das beantragen von staatlichen transferleistungen zu den nervigsten dingen in deinem studium gehört möchte ich nicht wissen was du studierst. ^^
     
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  14. 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?


    haha hast du dich schonmal um die sachen gekümmert!?
    jedes jahr musst du die selbe abgeben! dann wollen se ne notenübersicht!?
    es ist gut dass man unterstützung bekommt aber es ist auch echt nervig was man damit für eine arbeit hat!

    und wer noch nie Bafög beantragt hat sollte sich mal zum spaß den antrag ausdrucken oder im internet ankucken


    grüße
     
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  15. 1. März 2013
    Zuletzt bearbeitet: 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Hast schon mit deinem Arbeitgeber darüber gesprochen? Das macht bei einem 400EUR Job keinen unterschied für ihn, ob du Schüler oder Student oder gar nichts bist.

    Jedes Einkommen wird bei ALG2 auf deinen Bedarf (= Miete + Regelsatz) angerechnet. Kindergeld und Unterhalt zu 100%, Einkommen aus Arbeit ab einen gewissen Betrag. Und ob eine Vermittlung unnötig ist, entscheiden die und nicht du Es kann sein, dass die Nachweise wollen, dass du dich bewirbst, oder dir direkt eine Arbeitsstelle anbieten. Generell bist du nicht verpflichtet dem zu Folgen, aber das kann Sanktionen (weniger Geld) zur Folge haben.

    Du bekommst deinen ermittelten Bedarf ausgezahlt. Der setzt sich i.d.R. aus den Mietkosten und dem Regelsatz abzüglich deines angerechneten Einkommens zusammen.
    Sobald du immatrikuliert bist, fällst du sofort aus ALG2 raus. Daher solltest du dich schon jetzt um den Bafög-Antrag bemühen.
     
  16. 1. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Das habe ich auch schon überlegt, allerdings stellt sich die Frage ob ich das darf ( In meinem Job darf ich nur 50 Tage im Kalenderjahr arbeiten ).. Ich würde mir sogar sehr gerne einen anderen Job suchen und um einen bemühen werde ich mich auch ( kann nicht lange chillen, das ****t dann hart). Nur für den Fall, dass ich keinen finde ( meine Heimatstadt ist jetz nicht soooooo die Großstadt ) Ne andere Sache ist auch, dass ich mit meinem besten Freund zusammenwohne... wird dann , was er verdient auch noch angerechnet?

    J4de
     
  17. 2. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?


    nein das was dein freund verdient tut nichts zur sache, seid ja hoffentlich nicht verheiratet oder!? ne er kann ja nichts dafür dass du kein geld hast! du zahlst ja auch nur die halbe miete


    grüße und viel erfolg!

    ich denke dein arbeitgeber wird dir auch in den paar wochen aushelfen und dich arbeiten lassen, er will ja wahrscheinlich auch dass du danach wieder bei ihm als student arbeitest!


    grüße
     
  18. 2. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Danke, aber das Personalbüro achtet da sehr penibel drauf , daraus wird also nichts ^^
     
  19. 2. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    Das bedeutet, dass du deinem AG absolut nichts Wert bist... Such dir lieber einen neuen Job mit der Aussicht, zum Studiumsbeginn als Werkstudent arbeiten zu können.
     
  20. 2. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    gibts ein vw werk bei euch in der nähe? wenn ja geh mal auf die seite von autovision oder ruf da direkt an, die haben einfachere jobs die gut bezahlt sind.
     
  21. 6. März 2013
    AW: Überbrückung Abitur -> Studium - Ansprüche?

    wobei alg2 sicher ne unterhaltsueberpruefung ergeben wird, also ob deine eltern nicht dein unterhalt zahlen muessen, da sie in der regel noch unterhaltspflichtig sein duerften, da du ja gerade erst mal mit der schule fertig bist und im grundsatz die eltern fuer eine erstausbildung finanziell aufkommen muessen.
     
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