#1 19. September 2010 Hallo, die ausbildung wird am 30. September abgeschlossen und ab 1. Oktober gleich im anschluss einen Arbeitsvertrag in genau der gleichen Firma (gleiche Abteilung). Ist es überhaupt rechtens nach 3 Jahre Ausbildung noch eine Probezeit von 6 Monaten fest zu setzen? Ich mein, die kennen einen 3 Jahr schon oO Weiß da wer Paragraph/Gesetzestext darüber? + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. September 2010 AW: Übernahme aus Lehre - Probezeit Da nach einer Ausbildung dass Arbeits verhältniss endet und Du einen NEUEN Arbeitvertrag unterschreibst ist das schon in Ordnung mit der Probezeit, obwohl ich es auch unnütz finde da man einen ja schon kennt. § 21 BBiG: (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. hoffe konnte weiterhelfen.... greetz + Multi-Zitat Zitieren