unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von sfx, 21. Juli 2013 .

  1. 22. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    Also Leute. Nun nach mehrmaligen anrufen bei der Versicherung habe ich mir sagen lassen das ich zwar eine rechzschutz habe, jedoch diese nur für privat und Beruf gilt und nicht für vekehr... Und nun? Ich glaube das Thema hat sich gegessen da ich nun einfach zur Polizei gehen kann ohne Anwalt und dort einfach sagen kann das ich es nicht War und keine Ahnung habe was überhaupt passiert sei.. Verlieren kann ich ja eh nichts mehr ^^
     
  2. 24. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    So, da sich die Hälfte im Thread mit ihren persönlichen Meinungen die Köpfe einschlägt, anstatt dir zu helfen versuche ich es nun noch einmal.

    Zur Rechtschutzversicherung:

    Schau in deine eigenen Unterlagen, du solltest einen Antrag auf Versicherungsabschluss haben sowie einen Versicherungsschein. Auf diesen Unterlagen steht drauf für welche Fälle deine Rechtsschutz greift. Sieh es dir genau an, wenn dort auch "Verkehr" steht bist du dafür versichert.
    Der Hotline würde ich nicht immer glauben, dort wurde mir bei einem Verkehrsdelikt auch gesagt, dass die Versicherung dafür nicht greift. Der Anwalt meine lediglich "Blödsinn" und es wurde ganz normal abgerechnet am Ende. Daher definitiv selbst nachsehen.

    Wenn du versichert bist, kannst du einem Anwalt deiner Wahl einfach diese Versicherungs-Nummer geben und er rechnet alle Kosten bei der RSV über diese Nummer ab.

    Zu Polizei/Anwalt:

    Nach der aktuellen Beschreibung scheinen die Beamten keinerlei Beweise, sondern lediglich Indizien zu haben. Nun werden Sie mit Sicherheit versuchen dich beim dem Gespräch in Richtung "Ja, könnte ich gewesen sein" zu bewegen. Die meisten Leute haben heute nicht umsonst schlechte Erfahrungen mit Ermittlungsverfahren und dem Polizeiapparat. Oft wird das ganze in Absprache mit dem Staatsanwalt vor Gericht gezerrt, denn dieser kann es ja klären und wenn das Urteil einem nicht passt, hat man ja die Möglichkeit zur Berufung.
    Diese Ansicht wird heute von vielen Anwälten geteilt, denn es kommen immer mehr unnötige Verfahren zu Stande.

    Mein persönlicher Rat ist bei solchen Dingen immer der Weg zum Anwalt, durch Akteneinsicht und die richtigen Briefe kann man von Anfang an vieles verhindern. Umso später der Anwalt einsteigt, umso komplizierter wird es für ihn. Den Anwalt erst einzuschalten wenn es vor Gericht geht ist absoluter Blödsinn - denn dann wird es teuer. Das Ziel ist immer ein Gerichtsverfahren zu vermeiden!
    Solltest du doch eine Rechtsschutz für Verkehr besitzen schalte auf jeden Fall einen Anwalt ein, dir entstehen nur Kosten in Form deiner Selbstbeteiligung. Solltest du keine RSV besitzen würde ich es mir durch den Kopf gehen lassen und selbst entscheiden womit du dich besser fühlst. Falls du wenig bis keinerlei Ahnung von rechtlichen Dingen hast und du ein ungutes Gefühl hast, nimm einem Anwalt und sicher dich ab. Ohne Verhandlung sind es nur ein paar Briefe und 1-2 Termine und du hast Kosten von vllt 350 Euro. Machst du es auf eigene Faust und er muss dich vor Gericht vertreten, bist du direkt bei 500 Euro und mehr, da die Briefe auch geschrieben werden müssen etc.

    Wenn du dich auch ohne Anwalt gut fühlst und in der Lage bist bei der Polizei zu merken, wann der Beamte dir etwas anhaben will, wann nicht und du sehr sicher bist bei deinem Text und dich nicht aus dem Konzept bringen lässt durch Fragen - ja, dann kannst du auf einen Anwalt verzichten und dir das Geld sparen.
     
  3. 24. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    ^this und nichts anderes, außer, du willst es so.
     
  4. 24. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    also mittlerweile bin ich so weit gekommen:

    es ist fakt , mein cheff hat mir heute das kennzeichen des wagens durchgegeben, wessen fahrer oder jemand anderes bekanntes mich angezeigt hat mit der begründung fahrer flucht. als ich dies erfahren habe bin ich direkt raus um zu schauen ob das auto eventuell dort steht, und siehe da es war fast vir unserer haustür !

    ich lief 2 mal um die kiste herum um es mir anzuschauen und habe dann gesehen das an der kennzeichenhalterung mittig die obere kannte gebrochen ist so ca 5-10 cm..

    ob ich dies nun verursacht habe oder nicht, weiß ich nicht !

    ich habe beim fahren an sich nichts gespührt unt stieg bisher auch immer aus um zu schauen wieviel platz noch da ist ehe ich meine kiste bewegte...

    mir wurde zu herzen gelegt das es sich bei diesem fall weniger um den sachschaden handelt vielmehr um die tatsache, dass mir diese "unfallflucht" vorgeworfen wird, welche wiederum eine straftat seie; was das ganze spiel ja so komplex komplizitiert.

    genau um dieser straftat gegen anzukommen wurde gesagt ich soll da lieber ein anwalt nehmen da es zwar mit anwalt viel geld kosten würde, jedoch aber ohne anwalt viel mehr geld kosten soll.

    soweit ich gehört habe geht es der polizei derzeit nicht darum wer den schaden verursacht hat, mehr eher darum das ICh meinen frmenwagen fahre als einziger, um meine angelegten akten dementsprechend mit sachen zu füllen. ob das ganze stimmt sei dahin gestellt jedoch nehme ich diese ratsamen epfehlungen in kauf da diese von beamten und auch rechtsanwälten stammen, personen die aus dem mytje kommen
     
  5. 25. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    Anscheinend liest ja keiner was ich schreibe.

    Erneut:

    Solange der Schaden unter 50 € liegt wird die Geschichte DEFINITIV eingestellt, solange du kein Wiederholungstäter bist.
     
  6. 25. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    Argh, Fullquote, meine Augen...

    Davon abgesehen: wer sagt, dass der Schaden unter 50€ liegt? Davon abgesehen solltest du, wenn du "DEFINITIV" schreibt, auch Quellen anbringen. Wir warten also auf einen entsprechenden Paragraph.

    @TE: gute Entscheidung, lass den Anwalt das regeln.
     
  7. 25. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    dafür braucht er keine quelle angeben.. wegen 50 euro wird kein gericht der welt jemanden anklagen.. das is tatsache. nur geht es nicht um das bezahlen des sachschadens, sondern um die fahrerflucht.. da kann das schon anders aussehen.. anwalt nehmen und mit dem das klären.
     
  8. 25. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten


    man, es geht um fahrerflucht!

    ich habe es doch selbst erlebt

    hab einen gestreift, bin weggefahren, der hat anzeige gemacht blabla

    50 €

    verfahren wurde eingestellt
     
  9. 25. Juli 2013
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    Das ist alleinige Entscheidung des Staatsanwalts - genau wie die Freimenge bei "weichen" Drogen. Es kann (und wird oft) so sein, muss es aber nicht. Darauf wollte ich hinaus!

    Genau das meinte ich ja - es kann durchaus sein, dass es eingestellt wird - von "DEFINITIV" zu sprechen, wie es der Pate tat, finde ich aber etwas gefährlich - da ist es auch komplett irrelevant, ob es sich um 50€ oder um 5000€ Schaden handelt, denn darum geht es nicht, wie du richtig sagst.

    Wie auch immer: der TE hat ja offenbar richtig entschieden und geht zum Anwalt. Halt uns mal auf dem Laufenden und viel Glück!
     
  10. 18. März 2014
    AW: unerlaubtes entfernen vom unfallort , Brief erhalten

    habe ähnliches Problem.
    Anschuldigung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
    An meinen Auto kleine Kratzspur ca 5 cm hinten rechts, wo vorher schon ein Lackschaden war.
    Ein Teil davon könnte neu sein.

    Schreiben von KFZ Kripo.

    Namen, Zeit und Ort geändert.

    "Vorladung

    Sehr geehrter Herr Bruker (namen geändert),
    Im Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, gemäß einer Anzeige zu einem Unfallschaden vom 7.02.14 in Schwerin, Müllerstraße Ecke Heinrich Heine Straße ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigten zu vernehmen.

    Nach $ 163 a Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, die vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechende Tatsachen geltend zu machen und zu Iher Enlastung einezelne Beweiserhebungen zu beantragen.

    Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, bei der oben geenannten Dienstelle am:
    Freitag, den 21.03.2014 um 13:00 UHr
    Polizeiinspektion Schwerin, Grunthalplatz, Hauptgebäude zu erscheinen.
    Ich bitte mitzubringen: Diese Vorladung, Ausweispapiere, Führerschein.

    Im Hinterungsfall wird um eine telofonische oder schrifliche Mitteilung gebeten. Fals Sie zu dem angegebenen Termin nicht erscheinen, wird angenommen, dass Sie von Ihrem Recht , zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen , keinen Gebrauchuh machen wollen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass keine Verplichtung besteht, Ihnen in diesem Ermittlungsverfahruen nochmals Gelegenheit zu Äußerung zu geben. Instbesondere können Sie nicht damit rechnen, vom Staatsanwalt oder Richter vernommen zu werden."


    Ein telefonischer Telofonat mit dem Kommissar ergab, dass die Polizeibehörde angeblich Lackspuren entnommen habe.
    Also es sei möglich, das ich an dem Unfall beteiligt war.
    Jedoch ein Wissen dazu mir fehlt.
    Geht die Behörde da in eine Tabelle, wo die Schadensgröße angibt, ob der Unfall vom Fahrer bemerkt werden müsse?
    Und dan Richterlicher entscheidet und pasta?


    Nun bin ich in Zweifel wie ich mich dort zur Vorladung verhalte.

    ICh Habe geplant einen Freund als Beisstand mitzunehmen.
    Weis jemand, ob soetwas rechtlich erlaubt sei?
     
  11. Video Script

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