Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von tayfun, 17. November 2011 .

Schlagworte:
  1. 17. November 2011
    Hallo ihr lieben ... ^^

    ich hatte letzte woche am donnerstag den 10.11 einen autounfall.

    ich stand auf einer nicht vorfahrtsstraße (kA wie man die nennt ) und habe beim abbiegevorgang einen radfahrer der von der vorfahrtsstraße kam auf der motorhaube gehabt.

    polizei war da und denen habe ich gesagt das ich ABSOLUT nichts vom radfahrer gesehen habe. es war 7 uhr morgens, ja es war noch dunkel.

    in der zeichnung könnt ihr erkennen wo ich stand und wo der unfall stattgefunden hat.

    ich habe leider keine bilder vom rad gemacht, und die polizei nur welche von meinem auto, aber glaube da ist das fahrrad mit drauf.

    jetzt meine frage:

    ich glaube, der radfahrer hatte kein fahrradlicht, weder vorne noch hinten. das einzige voran ich mich lichtmäßig erinnere ist, das ich eine kleine taschenlampe in der hand des radfahrers gesehen habe als er am boden lag. kann aber auch sein das ich mich irre.

    hat der radfahrer an dem unfall nicht mindestens teil schuld wenn er ohne licht fährt?

    der radfahrer will soweit ich es mitbekommen habe keine anzeige machen bzw bis jetzt kam auch noch nichts. polizei will jedoch uns beide zu einem gespräch wegen der genauen unfallbeschreibung einladen. und auch da werde ich nochmals sagen, das ich absolut nichts gesehen habe.

    joa,....was meint ihr? haben radfahrer ohne licht teilschuld wenn sie an einem unfall verwickelt sind obwohl diese auf der vorfahrtsstraße fahren?
     
  2. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    da wird die frage nach der vermeidbarkeit gestellt..

    bei dir war es dunkel, hätte also der radfahrer sein licht an gehabt hättest du ihn gesehen und es wäre vermutlich nicht zu einem unfall gekommen
    also bekommt er eine teilschuld, falls er tatsächlich ohne licht unterwegs war
    ( ist jetzt nur schwierig im nach hinein zu beweisen, also falls er auf sturr schaltet und meint er hätte licht an gehabt kannst du relativ wenig machen, es sei denn zeugen haben es beobachtet)

    wenn niemandem was ernsteres passiert ist und ihr beide auf schadensersatzforderungen verzichtet wird da auch nix mehr großartig auf euch zu kommen
     
  3. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    Gerade bei einem solchen Unfall wird die Polizei schon festgehalten haben ob mit der Beleuchtung, sowohl bei dir als auch beim Fahrradfahrer, alles in Ordnung war. Andernfalls müssen sie dir das auch erstmal nachweisen, das er Licht an hatte.
     
  4. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    nunja die polizei hat nur mein auto fotografiert das fahrrad stand 3-5 meter vom auto weg und ist nur teils drauf glaube ich, konnte die fotos noch nicht sehen.
    ich habe auch nicht darauf geachtet das sie das fahrrad fotografieren, weil der typ vom krankenwagen abgeholt wurde war ich ziemlich neben der spur.

    der typ hat eine gebrochene schulter und eine gebrochene rippe. meine windschutzscheibe wurde komplett ausgetauscht von mir weil ich das auto beruflich benötige. das waren auch 490 euro die ich erst selbst bezahlt habe. dann habe ich noch paar kratzer vorne rechts und mein seitenspiegel hängt wie ne olle nudel nach unten ein wenig.

    dem typ wird durch meine haftpflicht wohl sein fahrrad, laptop, brille und die behandlungskosten getragen oder?

    ich habe leider auch keine fotos vom fahrrad gemacht, hoffe nur das man das rad auf den fotos sieht. falls nicht könnte ich doch auch darauf bestehen das die polizei erstmals beweißen soll das das fahrrad licht hatte oder?
     
  5. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    Wenn der Fahrradfahrer sagt es war an, dann steht Aussage gegen Aussage. Da kann dir wohl nur ein Jurist weiterhelfen wie dann weiter verfahren wird.
     
  6. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    ja aber er kann ja nicht ja sagen wenn er überhaupt kein licht am rad dran hatte ?

    soweit ich mich erinnere hatte er nur eine kleine handtaschenlampe an der hand oder so
     
  7. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    ou dann ists wohl doch ein ernsterer unfall gewesen als nur sachschaden ...
    von der polizei könntest du wegen fahrlässiger körperverletzung eins aufn deckel bekommen

    das mit dem geld klärst du am besten mit deiner versicherung, damit hat die polizei nix mehr zu tun, denn es geht dabei um zivilrechtliche ansprüche

    mach erst mal deine aussage bei dennen, gib an was du uns auch hier geschildert hast und alles weitere wird schon kein problem
     
  8. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    lol, du hast ihm die vorfahrt genommen und deshalb schuld am unfall. zu 100%. wenn du ihm nicht nachweisen kannst das er fahrlässig gehandelt hat (kein licht) dann bist du komplett schuld, wenn dus ihm nachweisen kannst ist er teilschuld. es gilt aber immer das die "benachteiligten" verkehrsteilnehmer (radfahrer/fußgänger) "weniger" schuld haben als die autofahrer...

    die versicherung wird dich wohl an den kosten beteiligen wollen. fraglich ist aber wieso der nen schulter/rippenbruch hat...ich meine hast du nicht angehalten bzw wie schnell warst du? bei schrittgeschwindigkeit wäre das sicher nicht passiert...bzw wie schnell war er?
     
  9. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    Ich reiß mal deinen post auseinander...

    ich stand auf einer nicht vorfahrtsstraße (kA wie man die nennt ) und habe beim abbiegevorgang einen radfahrer der von der vorfahrtsstraße kam auf der motorhaube gehabt.[/quote] Ich habe schon so oft von der polizei hören müssen, dass ich als autofahrer mein fahrzeug so zu führen habe, dass ich es jederzeit so schnell wie möglich zum stillstand kriege... und bei radfahren und fußgängern ist das so eine sache... die autofahrer haben immer die a*schkarte.. :-/ Auch wenn er licht hatte oder nicht.. du kriegst trotzdem prügel.. aber versuch dich mit ihm zu einigen...
    wenn der radfahrer ein a*sch ist, kann er dir die reperatur in rechnung setzen, dann schmerzensgeld, dann noch psychische probleme... also das er ein "weg" hat usw und sofort.. geh zu ihm und sag, du kümmerst dich um das fahrrad das das wieder 1a ist und komm ihn nich doof.. du willst was von dem..

    Edit: //
    #
    stecklicht? wenn er sagt, es war am lenker?! :jamie:
     
  10. 17. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    ja ich hab mich um den schon gut gekümmert, war im krankenhaus hab den paar mal angerufen, und im krankenhaus meinte er mach dir keine sorgen das ist ein unfall das passiert. sozusagen hat er mir mündlich zugesagt das er keine anzeige macht. er will die sache schnell über die bühne bringen und nicht hinken lassen oder so.

    zivilrechtlich werde ich denke von dem nichts bekommen, halt keine anzeige.

    die sache ist aber halt ob ich bei der polizei dann direkt als hauptschuldiger dar stehe.

    oder habe ich eine chance das ich auch etwas ersetz kriege wie die windschutzscheibe von seiner versicherung? halt wenn die polizei feststellt das er auch schuld daran war?

    ne war auch nicht schnell, ich stand ja vorher und bin dann höchsten 5m gefahren bis es gekracht hat. der hat sich voll auf die windschutzscheibe geworfen und dabei ist halt anscheinend seine schulter zu brucht gegangen, entweder mit dem aufprall oder mit dem aufprall auf den boden dann nochmals.
     
  11. 18. November 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    wegen deiner windschutzscheibe... geh zu deiner werkstatt des vertrauens,lass n kostenvoranschlag erstellen, und dann mit teilkasko mit 150€selbstbeteiligung oder wie auch immer... und reich das bei der versicherung ein...

    damit sich die versicherung nicht anstellen kann, sag der werkstatt die soll bitte aufschreiben,dass es um einen steinschlag geht, nicht menschenschlag..

    deswegen werkstatt des vertrauens..
     
  12. 8. Dezember 2011
    AW: Unfall mit einem Fahrradfahrer, Schuldfrage!

    Hatte den gleichen Fall, nur ist der Radfahrer über den Übergang an einer Ampel gefahren und hätte absteigen müssen.

    Was passiert: Du hast Pech. Niemand kümmert sich und du wirst wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt(vom Staatsanwalt).

    Nach Rechtsberatung hat mein Anwalt es so gedreht, dass ich 150 Euro gespendet habe und es nicht zu einer Anklage kam.

    Insgesamt Kosten:
    150 Euro Spende
    SB bei Rechtsschutzversicherung
    Hochstufung bei Haftpflicht(ärgerlich!)

    Kannst nix machen außer zahlen...
     
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