Unfall mit großem Schaden

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von fishface, 13. Juli 2010 .

  1. 13. Juli 2010
    Guten Morgen.
    Heute morgen so gegen 8 Uhr war ich an einer Kreuzung und ich wollte geradeaus weiterfahren.
    Und schon hats geknallt.
    Ich wurde volle Kanne von links erwischt.
    Stoßstange kaputt, Scheibe ein wenig eingeschlagen, Motorhaube verbogen, beide Kotflügel richtig verbeult etc.

    Hatte 2 weitere Personen im Auto.
    Ich hab Sie nach dem Weg gefragt und sie meinten geradeaus.

    Das Problem ist, ich hatte ein STOP Schild. Das Schild war aber durch einen "Bagger" (http://www.brenner-minibagger.de/minibagger/Technische_Daten/Bagger_neu.jpg) <-- So einer etwa. Verdeckt. Hinzu kommt noch, dass viele Bäume dort sind und man das Stop Schild wirklich sehr schlecht sieht.

    Aufjedenfall haben wir daraufhin die Polizei verständigt. Zum Glück ist keiner verletzt worden.
    Ich habe der Polizei den Fall geschildert und sie haben mir gesagt, ich könnte den Fall "bestreiten" und sagen, dass ich das Stop Schild nicht gesehen habe.

    Sie wollen sich noch per Post bei mir melden und einen Gutachter rausschicken.
    Ich denke Schaden liegt bei mind. 4000EUR.

    So, dann habe ich meinen Vater angerufen und ihn die Sache erklärt..
    Er hat ADAC verständigt und der Wagen wurde abgeschleppt.
    Unser Auto ist Voll-Kasko-Versichert.

    Ich habe meinem Vater aber gesagt, dass ich rechts abbiegen wollte und der Unfall sich ereignet hat, als ich den Totenwinkel (Schulterblick) überprüft habe.

    Und nun sind wir damit zum Rechtsanwalt gegangen und ich sollte dem Anwalt mal eine Skizze anfertigen. Schön und gut zack zack dahin gekritzelt und er will jetzt noch nichts machen, da die Sache noch nicht 100% sicher ist (auch aus seiner Sicht).

    Er möchte bald die Polizeiliche Akte beantragen um einen Blick draufzuwerfen.

    So eine blöde Sche***e aber auch. Und das alles 6 Tage vor dem Urlaub.
    Jetzt haben wir keinen Wagen mit dem wir in den Urlaub können.

    Der Versicherung habe ich den Fall ähnlich erklärt, wie dem Anwalt.

    PS: Die Polizei hat noch was von Bußgeld erzählt. Wie hoch wird das wohl sein?

    Bewertung ist sehr sicher!
     
  2. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Sei doch erst mal froh dass dir, dem anderen und deinen Insassen nichts passiert ist, es handelt sich hierbei nur um Blechschaden, der kann ersetzt werden...

    Deine Frage zum Bußgeld:

    Punkte & Bu

    Wenn dazu ein ASF dazukommt, wirds halt richtig teuer...

    Das mit "Bagger und Stoppschild" kann problematisch werden, jedenfalls bist du mit dem Anwalt auf der sicheren Seite...

    mfg
     
  3. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    das mit dem bagger und dem stopschild wird net ziehen,auf dem boden ist auch noch ne haltelinie
     
  4. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    BW's sind raus.
    Bin noch in der Probezeit.
    Meint ihr, die Versicherung wird den Fall übernehmen? Auch wenn ich schuldig bin?
     
  5. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Also sollte dein Anwalt da nichts machen könne kannst du dich definitiv auf ne Probezeit verlängerung einstellen. Wie "HipHopFreak" schon sagt, da ist halt auch die Linie auf der Straße. Sieht wohl eher nicht so gut aus.

    Aber andereseits, es ist nur Blech! Sei Froh...
     
  6. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    sag einfach du bist vorher angehalten und losgefahren plötzlich kam der andere mit überhöhter geschwindigkeit ran und is in dich reingefahren.

    man kann alles drehen!
     
  7. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Das ist war, du sagtest doch du hattest 2 Mitfahrer. Die können das doch sicher bestätigen ^^
     
  8. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Zu spät...er hats schon der Polizei geschildert.
    Hätte er es von Anfang an durchgezogen, wär es wahrscheinlich durchgekommen, da er Zeugen hatte und der andere Unfallbeteiligte wahrscheinlich nicht.
     
  9. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    hätte wenn und aber..
    Ich will nur wissen, ob die Versicherung den Schaden übernehmen würde (Voll Kasko).
     
  10. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Ja Vollkasko übernimmt auch selbstverschuldete Unfälle und Schäden!
     
  11. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Wenn ich mich nicht irre ist ein Vollkasko-Versicherung doch genau für solche Fälle da, sie übernehmen deinen Schaden (wenigsten teilweise), auch bzw grade wenn du durch eigenes Fehlverhalten einen Unfall verursachst. "Eine Vollkasko Versicherung erweitert den Schutz einer Teilkasko Versicherung um den Bereich Kollisionsschäden durch Eigenverschulden..."

    Dabei kommt es natürlich auf die jeweilige Gesellschaft und die Art des Vertrages an. In meiner Probezeit war ich auch noch vollkaskoversichert, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 600€.

    P.s. Wegen dem Urlaub.. wenn du vollkaskoversichert bist hast du ja vllt auch sowas wie einen Schutzbrief, d.h., dass deine Versicherung dir kostenlos einen Leihwagen für die Zeit stellt, in der dir das Unfallauto nicht zu Verfügung steht. Wobei dann natürlich erstmal fragen solltest, was die davon halten wenn du mit ihrem Auto durch quär Europa ziehst

    Ansonsten sei wirklich froh, dass es nur kaputtes Blech ist! Ein kleiner Unfall ist zwar auch aber holt einen mal wieder auf den Boden der Tatsachen!^^
     
  12. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    da du vollkasko bist, kannste gegen nen panzer fahren und die zahlen
     
  13. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    mh, hoffe ich mal, dass keine weiteren probleme auftreten :/ BW's sind soweit raus.
     
  14. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Sagt mal, wie seid denn ihr drauf. Es ist zwar für ihn sicherlich dumm gelaufen (obwohl es auch immer noch die Haltelinie gegeben haben muss), aber der andere Fahrer ist ja nun mal komplett unschuldig, da er offensichtlich auf der Vorfahrtsstraße war.
    Es ist ja wohl unterste Schublade, einen Unschuldigen noch irgendwie eine Schuld/Mitschuld aufbrummen zu wollen.

    Zu deinen Fragen: Die Vollkasko zahlt den Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung) an deinem Auto, die Haftpflicht zahlt den Schaden am anderen Wagen.
     
  15. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Das heisst?
    Wird der Schaden bei mir am Auto und beim anderen Auto nicht von der Versicherung übernommen? ;(
     
  16. 13. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Kannst du nicht lesen oder weigerst du dich strikt gegen das hier geschriebene?

    Vollkasko = Versicherung für EIGENES FAHRZEUG bei Unfallschäden

    Haftplicht etc. = Versicherung für Schäden an Fremdeigentum

    Es zahlen somit alle, vorrausgesetzt du bist auch als Fahrer eingetragen. (Manche Versicherungen haben da ne Klausel, zwekcs u21 bzw. muss jeder Fahrer eingetragen werden. Das erklärt dir aber per Anruf die Haftplichtversicherung selber
     
  17. 14. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am anderen Auto aus und deine Vollkasko-Versicherung zahlt deinen Schaden, sprich Reperatur oder Widerbeschaffungswert des Wagens.
    Einen Leihwagen bekommst du nur wenn der Wagen repariert wird.

    Also erstmal wird die Versicherung zahlen, aber dann geht es daran den Schuldigen auszumachen.
    Das überfahren eines Stopschildes kann von der Versicherung vorsätzlich, fahrlässig und Co. ausgelegt werden und somit können diese Regress fordern.
    Und das wird in diesem Fall auch versucht werden da das Überfahren des Stopschildes definitiv Selbstverschulden ist und das fahrlässig.
     
  18. 14. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Was ist eigentlich, wenn die Aussage von mir bei meiner Versicherung nicht identisch ist mit der Aussage meines Gegners bei seiner Versicherung? Was ist, wenn der Gegner beispielsweise was erfunden hat?
    Ich glaube die Polizei hat Vorort sowieso einen Fehler gemacht.
    Unzwar haben sie nicht die Personen, die in meinem Auto waren aufgeschrieben.
    Und ich konnte auch nicht zusehen / zuhören, was die Frau der Polizei erzählt hat?
    Das müsste aber eigtl alles in der Akte stehen.
     
  19. 14. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Wenn es zweifel gibt wirst du nochmal bescheid bekommen und zu einem Gespräch geladen.
     
  20. 14. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    mh und welche "aussage" zieht eurer meinung nach am besten bei der versicherung bezüglich stop schild übersehen?
    kann ich nicht sagen, dass ich mich dort kaum auskannte, richtig müde war und als ich mich hineingetastet habe bzw langsam über die kreuzung wollte hat es gekracht?
     
  21. 14. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Oo ? Du hast aber schon einen Führerschein? Wenn ja, solltest du wissen dass bei müdigkeit eh eine Pause gemacht werden muss.. Das zieht vielleicht, aber nicht im positiven Sinne für dich..
     
  22. 14. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    mh stimmt auch wieder
    ist ziemlich meine momentane situation.
    irgendwie muss ich das versicherungstechnisch richtig gut hinbekommen.
    die frage ist nur wie.

    bw's sind raus.
     
  23. 15. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Mit Müdigkeit und so hast Du bei der Kaskosache keine Chance. Stopschild überfahren ist allgemein grob fahrlässig, da zahlen die meisten nicht. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob Du ortsfremd warst oder nicht. Einzige Chance wäre, dass Du Fotos vom verdeckten Stopschild hast, falls es wirklich durch den Bagger und Gestrüpp verdeckt war und da das nachweisen kannst, dann kommst Du vielleicht mit einer einfachen oder leichten Fahrlässigkeit davon und Deine Vollkasko zahlt.
     
  24. 15. Juli 2010
    AW: Unfall mit großem Schaden

    Egal welche "Ausrede" du dir da überlegst, du riskierst deinen Führerscheind amit, da bin ich sicher.
    Die STVO gilt überall, ob du dich da auskennst oder nicht, mache langsamer und mach die Augen auf.

    Und die Polizei wird deine Freunde nicht aufgeschrieben haben, weil das vor Gericht als Zeugenaussage eh nicht zählen wird, da braucht man schon unbeteiligte, neutrale Personen.
     
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