Unfall nach Alkoholfahrt

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von mr.knut, 15. August 2011 .

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  1. 16. August 2011
    AW: Unfall nach Alkoholfahrt

    Es gibt 3 Dinge die du beachten musst.

    1. Ist es dein Auto?
    2. Warst du beim Unfall dabei
    3. Hast du versucht ihn aufzuhalten.

    Zu sagen du warst so dicht das du es nicht mitbekommen hast ist schlecht, Alkohol schützt vor Strafe nicht. Wenn die Polizei auf dich zu kommt, was ja sein kann (son Freund hatte ich auch, der hat mal ne Scheibe eingeworfen und gesagt ich wars, 16 Sozialstunden + 300 Euro n1) solltest du nicht sagen das du Hacke warst, sag eher dinge wie das du zu Betrunken warst zum Fahren, als du gemerkt hast das dein Fahrer selbst nicht besser ist, bist du sofort ausgestiegen und hast versucht ihm die Schüssel weg zu nehmen, er ist aber dennoch weiter gefahren.

    Damit hat sich die Sache erledigt, sollang Punkt 1 nicht zutrifft. Trifft Punkt 1 zu, kassierst du ebenso ne Strafe, die sich zwar nicht im Sozialstunden bereich ansiedeln würde aber im Geldbereich und das ganz saftig. (Bin mal mit dem Fahrzeug eines anderen gefahren ohne Führerschein, hab auch gesagt das er davon nichts wusste, das ich es einfach genommen hab um ihn zu schützen, er musste dennoch sehr seeeehr viel Geld als Strafe bezahlen weil das Gefährt in seiner Verantwortung liegt und er die Schlüssel nicht offen herumliegen lassen darf, kein Witz.)
     
  2. 16. August 2011
    AW: Unfall nach Alkoholfahrt

    1. Nein
    2. Nein
    3. Nein

    Übrigens war ich es immer noch nicht
    Und dazu kommt das der Fahrer kein Freund vom aussteiger ist.
     
  3. 16. August 2011
    AW: Unfall nach Alkoholfahrt



    So isses !
     
  4. 16. August 2011
    AW: Unfall nach Alkoholfahrt

    du wärst auch dran wenn nüchtern mitgefahren wärst. da wäre sogar der kneipenbesitzer dran wenn er mit bekommen hätte das er einen abdichtet der danach auto fährt. da du aber selbst sturtz betrunken warst wird dir nix passieren.
     
  5. 16. August 2011
    AW: Unfall nach Alkoholfahrt

    Da du dich in betrunkenem Zustand zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto begeben hast, können durchaus Zweifel an deiner Fäähigkeit Autos zu führen, bestehen.

    Es kommt dabei nicht unbedingt auf den Unfall an, denn dir Mitschuld an diesem zu geben, wäre m.E. auch nach einer adäquat-kausalen Auslegung zu weitgehend. Es komt vielmehr darauf an, dass dir wohl zweifelsohne nachgewiesen werden kann, dass du bei einem anderen Betrunkenen mitgefahren bist. Folgende zwei Fälle sind nun denkbar:

    1. Du sagst, dass du nüchtern warst (ein Gegenbeweis wäre fast unmöglich). In diesem Fall bist du voll schuldfähig, musst dich für deine Taten also verantworten.

    2. Du sagst, du warst aufgrund zu hohen Alkoholkonsums unzurechnungsfähig und bist dir deshalb deiner Schuld nicht bewusst. Davon kann bei einem Alkoholgehalt von 2,13 Promille ausgegangen werden (Vgl. VG Minden, Urteil vom 27.02.2002, Az. 3 K 1764/02). In diesem Fall läge die Beweislast aber bei dir.

    Was der Rest der Laienuser hier ausgesprochen hat, kannst du getrost vergessen.
     
  6. 16. August 2011
    AW: Unfall nach Alkoholfahrt

    Mitgegangen, mitgehangen, mitgefangen :/

    Daran halte ich mich immer, um mögliche Probleme zu vermeiden. Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass man rechtswidrich handelt, wenn man bewusst jemanden im Suff Auto fahren lässt.

    Aber ohne Gewähr alles!
     
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