Unterhalt trotz Bafög

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Schnavid, 8. August 2010 .

  1. 8. August 2010
    Heyho,

    folgende Situation:

    Ich wohne mit meiner Freundin alleine (nicht bei meinen Eltern also). Ich fange jetzt an studieren und werde Bafög beziehen. Sind meine Eltern zudem noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen oder ist das bereits mit dem Bafög abgedeckt.
    Weil Miete, Lebensunterhalt und Studium mit Bafög und Kindergeld zu bezahlen wird arg unmöglich.

    Meine Frage halt: Sind meine Eltern verpflichtet Unterhalt an mich zu bezahlen obwohl ich bafög beziehen werden? Wenn ja wieviel? Wenn nein, was gibt es für andere Wege sich es finanzieren zu können.

    Falls wichtig: Ich bin unter 25 Jahre alt und nach Hause werde ich nicht mehr gehen (persönliche Gründe)

    Grüße
     
  2. 9. August 2010
    AW: Unterhalt trotz Bafög

    Sind se quasi nur noch indirekt,

    Fallbeispiel 1:

    Vater verdient viel, Mutter 400 EUR Job, du bist über deine Eltern Familienversichert.
    Grundbedarf: 584 EUR
    Anrechenbares Einkommen Eltern (fiktive Zahl) 220 EUR
    Bafög Bedarf (Grundbedarf - anrechenbares Einkommen der Eltern) ) 384 EUR

    Du bekommst in diesem Fall 384 EUR Bafög und deine Eltern sind verpflichtet dir 220 EUR zu zahlen. Allerdings gelten diesen in diesem Fall als Kindergeldbezieher und können dir dies auch mit dem Kindergeld begleichen. Somit müssten se dir das Kindergeld + 36 EUR zahlen.



    Fallbeispiel 2:
    Vater und Mutter Wenigverdiener, du bist selbst Pflege und Krankenversichert.
    Grundbedarf: 640 EUR
    Anrechenbares Einkommen der Eltern 0 EUR
    Bafög Bedarf: 640

    Du bekommt somit den vollen Satz und bist dementsprechend nich mehr gegenüber deinen Eltern unterhaltsberechtigt.

    Un beiden Fällen gehe ich von einer Miete über 220 EUR aus und somit einem Mietzuschuss von vollen 70 EUR


    Edit://
    Es ist deiner Situation zufolge ziemlich fraglich ob dir überhaupt der Mietzuchuss gewährt wird. So wie du es schilderst wohnst du bei deiner Freundin zur Miete ? Stehst du denn überhaupt im Mietvertrag ?

    Wegen Finanzierung:
    Als Bafög Berechtigter solltest du wegen den Studiengebühren im Prinzip keine Sorgen machen. Interessant wäre es mal zu wissen in welchem Bundesland du studieren wirst.

    NRW:
    Du kannst ein Studienbeitragsdarlehnen der NRW.BANK in Anspruch nehmen, welches die 500 EUR / Semester vollständig abdeckt. Es gibt ein Gesetz in NRW das Besagt, ein Student darf sich im Studium "nur" mit 1000 EUR pro Semester mit staatlichen Mitteln verschulden. Bekommst du also 334 EUR BaFög im Monat, sind davon 167 EUR "Staatsdarlehnen" im Monat. Das ganze aufgerehcnet aufs Semester ergibt über 1000 EUR und somit musst du die 500 EUR der NRW Bank nicht mehr zurück zahlen.

    Ansonsten kannste noch Studienkredite der KFW Bank in Anspruch nehmen (z.B. 100 EUR im Monat). Die kannste später mit nem recht niedrigen Zinssatz zurück zahlen. (Dieser Kredit zählt allerdings nicht zu der 1000 EUR / Semester Klausel von oben)
     
  3. 29. August 2010
    AW: Unterhalt trotz Bafög

    Hmm, ich klinke mich mal ein. IronSnake gibt ja zumindest vor davon Ahnung zu haben, mal sehen was er zu meinem fall sagt.

    Ich selbst beginne zum WiSe 2010/11 ein Studium in Sachsen-Anhalt, d.h. keine Studiengebühren, lediglich Semesterbeitrag in Höhe von 60€. Wohnen tu ich aber in Niedersachsen.
    An Miete zahle ich 512€ (335,- Kaltmiete) + Internet und Strom.
    Meine Eltern sind seit 7 Jahren geschieden, beide jedoch erwerbstätig und in einem Angestellenverhältnis beschäftigt.
    Für einen jetzgien BAFöG-Antrag sind ja die Einkommensangaben meiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (2008) maßgebend. Da ich diese nicht kenne werde ich einfach pi mal daumen schätzen:

    Mein Vater verdient ungefähr 2200€ Brutto, meine Mutter ein wenig mehr --> 2800€ Brutto. Netto waren das pi mal Daumen 1400€ und 1800€ (alles nur ungefähre Schätzwerte, können auch deutlich weniger sein, jedoch keinesfalls merkbar mehr). Mein Bruder, der ebenfalls zum kommenden WiSe ein Studium beginnt ist ebenfalls BAFöG- und unterhaltsberechtigt.
    Ich hab aber absolut keine Peilung was beide genau an Einkommenssteuer, Kirchensteuer und so weiter bezahlt haben, daher geht bei mir die Rechnung nicht ganz auf.

    Laut Bafögrechner steht mir also ein Gesamtbedarf von 584€ zu. Aufgrund des Einkommens meiner Eltern steht mir laut Online-Rechner ein ungefährer Bafäg-Anspruch von 250€ zu, zusätzlich soll meine Mutter 230€ bezahlen, mein Vater 120€.

    Klar, dass meine Wohnung verhältnismäßig teuer ist, ist klar.. insgesamt kann ich aber davon ausgehen, dass ich durch BAFöG und Unterhalt der Eltern rechnerisch auf 584€ kommen soll, oder? Zusätzlich bekäme ich noch Kindergeld in Höhe von 184€, macht insgesamt 668€. Wie ich persönlich finde ein bisschen zu wenig für einen Menschen. Oder übersehe ich irgendwas bzw. mache ich irgendwas falsch?

    Fakt ist neben der Kosten für meine Unterkunft (die im Notfall natürlich zu reduzieren wären..!) und meinen Lebensunterhalt muss ich noch circa 130€ monatlich für Spritkosten zahlen. Und da käme ich insgesamt auf circa 800€ monatlich.

    Falls ich das so in etwa richtig sehe muss ich sagen: eine reine Frechheit, was hier den Studierenden zugemutet wird.
    Ich beziehe zur Zeit ALGII und sogar das ist mehr.. und ob nun einem Hartz4-Empfänger oder einem Studenten mehr zusteht?
     
  4. 30. August 2010
    AW: Unterhalt trotz Bafög

    Hallo du, natürlich kann ich dir deine Fragen soweit komplett beantworten. Falls dein Bruder wirklich zum kommenden WS studiren geht ist es bei dir eh ein wirklich spezieller Fall, bei dem du keinen Wert mehr auf den BafÖG Rechner legen kannst.

    1. Studiengebüphren usw: Da brauchste dir keine Sorgen zu machen. Weder Studiengebühren als auch Schulgeld drehen etwas am entsprechenden BafÖG Satz!

    2. Deine Wohnung: 512 EUR ist für einen Studenten schon echt viel Geld. Das ist jetzt allerdings nicht wirklich das Thema hier. Sofern du jedenfalls der einzige Mieter bist, bekommst du auch den vollen Mietzuschuss gewährt.


    3. So nun erstmal zu deinem Bedarfsatz: Laut Rechner Ergebnis sind es 584 EUR. Also gehe ich mal davon aus, dass du über einen Elternteil von dir Krankenversicher + Pflegeversichert bist. In diesen 584 EUR ist natürlich auch der volle Miezzuschuss enthalten.


    4. Zum monatlichen NETTO Einkommen der Eltern werden ganz bestimmte Freibeträge gewährt.

    - Sind die Eltern verheiratet, bekommen die Eltern einen gemeinsamen Grundfreibetrag von 1555 EUR. Bei geschiedenen Elternteilen dagegen bekommt jeder Elternteil einen Freibetrag von 1040 EUR. Bei dir sind die 1040 EUR aufjedenfall von Vorteil, da beide weitaus mehr verdienen!

    - Freibetrag für NICHT BAFÖG berechtigtes Kind: Fällt ja leider bei dir weg! Da dein Bruder auch Bafög berechtigt ist wird diesre Freibetrag nicht gewährt. Es währen anosnten 470 EUR.

    - Unterhalt bei Eltern: Fällt bei dir eh weg, da beide Elternteile mehr als 520 EUR verdienen. Also nicht nennenswert.

    - Gebilligte Härte Freibetrag: vom anrechenbaren Einkommen (NETTO Einkommen - MINUS - Freibetrräge) bleiben nochmal 50% anrechnungsfrei. Werden den Eltern der Freibetrag von 470 EUR gewährt dann sinds sogar nochmal 5% mehr. Wird der Freibetrag mehrmals gewährt dann x mal 5% mehr!. Aber du hast ja anscheinend nur den einen Bruder der auch studieren geht oder ?


    Bei deinen Eltern würds dann so aussehen:

    Vater Netto: 1400 EUR
    - Grundfreibetrag: 1040
    = Einkommen: 360 EUR
    - Gebilligte Härte 180 EUR

    anrechenbares Einkommen des Vaters: 180 EUR!


    Mutter Netto: 1800 EUR
    - Grundfreibetrag: 1040 EUR
    = Einkommen: 760
    - Gebilligte Härte: 380 EUR
    anrechenbares Einkommen der Mutter: 380 EUR!



    Dein Badög Grundbedarf: 584 EUR
    - Vater: 180 EUR
    - Mutter: 380 EUR
    = DU bekommst: 24 EUR Bafög!




    So aber bei dir kommt es nun zu einem Spezialfall: Da dein Bruder auch Bafög beziehen wird, teilt sich das anrechenbare Einkommen 1:1 auf. Es wird quasi halbiert! - somit würds adnn bei euch beiden so aussehen:

    Dein Bafög Bedarf: 584
    - Vater: 90 EUR
    - Mutter: 180 EUR
    = Du bekommst 314 EUR BafÖG!

    Wenn bei deinem Bruder die Rahmenbedingungen identisch sind (Wohnung usw...) bekommt er den selben Satz wie du.

    Leider gibt es da noch eine kleine Ausnahme zu deinem Spezialfall: Wenn z.B. dein Bruder 6 Jahre lang selbstständig gearbeitet hat. Also über die 6 jahre mehr als 600 EUR verdient hat, wird er elternunabhängig gefördert (Erbekommt den vollen Satz, unabhängig vom Einkommen deiner Eltern). Das heißt diese ganze Geschichte mit der Teilung durch 1:1 findet nicht statt und du bekommst nur die 26 EUR im Monat.


    Und wegen deiner Frage zu den 584 EUR + Kinderged. usw. Das sieht sogar noch schlimmer aus als du denkst. Zu dem das deine Eltern dir bezahlen müssen, dürfen die sich jeweils die hälfte des Kindergeldes abziehen.

    Tritt also der Spezialfall ein (meine Rechnung), muss deine Mama dir zu den 314 EUR nur ~ 90 EUR zuzahlen und dein Papa bleibt von der Geschichte verschohnt. Klingt hart, ist aber leider so...



    Wenn du eine ganz genaue Berechnung willst, bräuchte ich halt von dir noch paar Details:
    - Steuerbescheid 2008 der Eltern: kannst ja alles zensieren ausser die Zahlen...
    - Genaue Angabe zu Geschwister: weitere in Ausbildung befindliche Geschwister ?
    und Art der Ausbildung ?


    PS: Arbeite immer in den Semesterferien beim Amt und bearbeite die Anträge. Kenne mich deswegen so gut aus...
     
  5. 31. August 2010
    AW: Unterhalt trotz Bafög

    Dass der Rechner manchmal Müll ist wurde mir auch schon of gesagt, aber er ist nunmal zumindest ein Anhaltspunkt.

    Glücklicherweise zahle ich auch keine Studiengebühren, lediglich einen Semesterbeitrag von 56,45€. Damit kann ich ja wohl glücklich schätzen (an einer anderen FH, die ich zwischenzeitlich genommen habe hätte ich 729,90€ im Semester gezahlt...)[/quote]

    Ja, dass es eventuell auf Dauer zu viel ist kann niemand leugnen, ich auch nicht. Auch wenn es hier das Thema nicht ist, wird ein Umzug dennoch in Betracht kommen in der nächsten Zeit. Da ich aber in einer Stadt mit 3000€ Einwohner lebe und die Immobiliensituation nicht gerade berauschend ist 'musste' ich zu dieser Wohnung greifen. Für einen jungen aktiven Menschen gibt es in meiner Heimat keine passenden Wohnungen.. und in eine der Hatz4-Wohnungen oder in die Mehrfamilienhäuser wo ausschließlich Generation 70+ lebt wollte ich auch nicht hinziehen.

    Richtig, ich bin über meine Mutter familienversichert.

     
  6. 31. August 2010
    AW: Unterhalt trotz Bafög

    Das BaföG Amt verteilt halt das Kindergeld nach Verhältnismäßigkeit und Einkommen. Da in deinem Fall deine Mutter das alleinige Sorgerecht trägt und auch ein deutlich höheres Einkommen hat, wird das Kindergeld wohl ihr vollständig angerechnet.

    Dein Vater könnte dir mit dem fehlenden Steuerbescheid echt Schwierigkeiten bereiten. Da dein Kontakt anscheinend eh nicht der beste ist, würde ich an deine Stelle jetzt schon einmal handeln.

    Druckt das Formblatt 3 -2 mal- aus und füllt den Seitenkopf schonmal aus (Eure Adressdaten / also einmal von Dir und einmal von deinem Bruder)
    Sendet das Formblatt 3 mit einer Fristsetzung von 14 Tagen an euren Vater. Außerdem fordert ihr dort auch eine Kopie aller Seiten des Steuerbescheides 2008
    Versand natürlich per Einschreiben mit Rückschein!

    Weigert sich dein Vater nun die entsprechenden Angaben zum Maßgebenden Kalenderjahr zu machen bist du schonmal auf der sicheren Seite. Nun kannst du nämlich das Böse Formblatt 8 (Antrag auf Vorrausleistung) ans Bafög Amt sendet samt Rückschein des Einschreibens und kurzen Kommentar. Kreuz setzen bei: Vater weigert sich .....

    Ab dem Zeitpunkt bekommste den vollen Unterhaltsanteil von deinem Vater direkt vom Bafögamt mit überweisen. Die holen sich dann das Geld von ihm

    Ist zwar nen indirektes Verklagen des eigenen Elternteils, trozdem sehe ich es nicht ein das der Vater seinen Kindern die Chance auf Bildung verwährt.

    An dieser Stelle Viel Glück!
     
  7. 31. August 2010
    AW: Unterhalt trotz Bafög

    Naja, inwiefern noch das Sorgerecht hat weiß ich nicht, bin ja mittlerweile auch schon 21. Hat sie da noch quasi ein Sorgerecht in Bezug auf solche Angelegenheiten (sprich, dass ihr dsa Kindergeld zusteht und nicht meinem Vater).

    Okay, danke für den Hinweis.

    Ich befürchte es läuft darauf hinaus, dass er nicht zahlen will. Bei meinem großen Bruder war es ähnlich, da hat er den Unterhaltsteil unseres Vaters auch vom Bafög-Amt direkt bekommen und die haben sich das selbst wiedergeholt.

    Hmm, ja.. angesichts dessen, dass ich ihn auch schon direkt verklagen musste sollte es daran wohl nicht scheitern. Ich wär zwar auch für andere Lösungswege offen (in einer Form, in der er mir eine Unterkunft stellt ), aber das ist wohl eher Wunschdenken.. ^^

    Danke soweit für deine Hilfe, ich werde dann mal morgen mal wieder damit weitermachen.
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.