#1 25. Oktober 2007 Hey Leute, ich bin grade dabei meine Erste Praxisstudie zu erstellen... Ich habe die in Deutschland besehenden Unternehmensrechtsformen in diese Bereiche aufgeteilt.. Spoiler 1. Personengesellschaften: * Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) * Offene Handelsgesellschaft (OHG) * Kommanditgesellschaft (KG) * Stille Gesellschaft (typische und atypische) * Partnerschaft (nur für Freiberufler) * Partenreederei * Europäische wirtschaftliche Vereinigung (EWIV) 2. Kapitalgesellschaften: * Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) * Aktiengesellschaft (AG) * Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) * Societas Europea (SE) 3. Mischformen: * GmbH & Co. KG, * AG & Co. KG * GmbH & Still (= typische oder atypische stille Beteiligung an einer GmbH), * AG & Still * die Betriebsaufspaltung (= Aufteilung eines Unternehmens in ein Besitz und ein Betriebsunternehmen). 4. Sonderformen: * (gemeinnütziger) Verein * Genossenschaft * Bergrechtliche Gewerkschaft * Stiftung * Anstalt * Eigenbetrieb der öffentlichen Hand Mein Problem: Ich hätte gern allgemeine Informationen über die Sonderformen....finde aber leider nichts brauchbares....könnte jemand helfen? bw kla
#2 25. Oktober 2007 AW: Unternehmensrechtsformen Wikipedia ist dein Freund?? E.V.: Verein – Wikipedia Genossenschaft: Genossenschaft – Wikipedia Bergrechtliche Gesellsch.: Bergrechtliche Gewerkschaft – Wikipedia Stiftung: Stiftung – Wikipedia Anstalt: Anstalt des öffentlichen Rechts – Wikipedia Eigenbetrieb: öffentliches Unternehmen – Wikipedia Also ein bisschen Eigeninitiative sollte man doch erwarten können? Oder brauchst da noch ganz andere Informationen? dann die Frage konkretisieren...
#3 25. Oktober 2007 AW: Unternehmensrechtsformen naja wikipedia ist als quelle immer nen bissel "öffentlich" wenn du verstehst was ich meine... außerdem suche ich nicht zu jedem einelnen Infos sondern allgemeine zur Gruppe "Sonderformen"
#4 25. Oktober 2007 AW: Unternehmensrechtsformen also ich würd ma sagen ein gemeinnütziger verein hat als unternehmsziel nicht die gewinnmaximierung. (so wie es bei gmbh, kg, ohg, etc. der fall ist) bsp. für son gemeinnützigen verein: privatschule. stiftungen, anstalten etc würd ich da auch einordnen auch wenn ich diese bergrechtliche gesellschaft noch nie gehört habe.
#5 25. Oktober 2007 AW: Unternehmensrechtsformen Joa, ich mein, dann nimm die Wikipedia-Artikel als Grundlagen. Da gibts ja immer zig quellen, aus denen die Artikel zusammengesetzt sind... also so ein bisschen wirst schon auch selber suchen müssen