Unterschied: körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Wholey, 9. Mai 2016 .

Schlagworte:
  1. 9. Mai 2016
    Hi ich bin ein bisschen verwirrt. Ich habe mich mal in einem Rechtslexikon eingelesen. Dort steht was von körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung. Darin wird jedoch differenziert. Das ist doch das gleiche ?
     
  2. 9. Mai 2016
    AW: Unterschied: körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung?

    Ist es natürlich nicht. Wenn ich dir eine Ohrfeige verpasse, kann das zwar eine Gesundheitsschädigung nach sich ziehen (Trommelfellriss), eine kurzfristige Verbesserung der Hautdurchblutung in Form eines Handabdrucks zählt aber nicht zu einer Gesundheitsschädigung.

    Wenn ein Arbeitgeber dich anweist, in einem geschlossenen Raum mit Gefahrenstoffen zu arbeiten (Lösungsmittel o.ä.) kann eine massive Gesundheitsschädigung die Folge sein, es ist aber zu keiner physischen Einwirkung gekommen, die man als körperliche Misshandlung deuten könnte.

    Beides kann aber den Straftatbestand der Körperverletzung (vorsätzlich oder (grob) fahrlässig) erfüllen.
     
  3. 9. Mai 2016
    AW: Unterschied: körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung?

    Hier nochmal die offiziellen Definitionen:

    Körperliche Misshandlung (§ 823 BGB)

    Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

    Quelle: BGHSt 14, 269, 271/iurastudent.de


    Gesundheitsschädigung (§ 823 BGB)

    Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, d.h. eines nachteilig von den normalen körperlichen Funktionen abweichenden Zustandes körperlicher oder seelischer Art.

    Quelle: Wessels/Hettinger, StrafR BT I, 36. Auflage Heidelberg 2012, 35. Auflage Rdn. 257/iurastudent.de
     
  4. 11. Mai 2016
    AW: Unterschied: körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung?

    Zur Abgrenzung hat Sancho-Pancho ja schon kurz und knapp alles gesagt. Der Bezug zu § 823 BGB hat mit den Begrifflichkeiten aber weniger zu tun.
    Auch liegt in den meisten Fällen, um auf deine Eingangsfrage zurück zu kommen, tatsächlich beides tatbestandlich vor.

    Das Gesetz unterscheidet zwei Tatmodalitäten: die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung, die im Verhältnis zwei sich schneidender Kreise selbstständig nebeneinander stehen (Lilie LK 4); deshalb braucht die körperliche Misshandlung nicht unbedingt zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung zu führen (Horn/Wolters SK 3, Joecks MK 2).
    (Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben StGB § 223 Rn. 2, beck-online)
     
  5. 11. Mai 2016
    AW: Unterschied: körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung?

    Was heißt weniger zu tun? Ein konkretes Szenario stand ja nicht im Raum. Ob nun also im Sinne des § 823 BGB, des § 226 StGB oder sonstige ist doch egal, es ging um die Definition.
     
  6. 12. Mai 2016
    AW: Unterschied: körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung?

    Wenn ein Faustschlag gegen die Leber bekommst ist es körperliche Misshandlung aber zu nächst keine Gesundheitsgefährdung doch wenn sich bei einer genaueren Untersuchung fest stellt das deine Leber einen bleibenden Schaden davon getragen hat, ist es eine Gesundheitsschädigung. Steht alles hier klar definiert http://koerperverletzung.com
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.