Urlaub an Feiertagen - Gesetzliche Regelung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Horstroad, 10. September 2014 .

  1. 10. September 2014
    Folgender Fall: Ich habe über Silvester vom 30.12.13 - 01.01.14 Urlaub genommen. Ich habe jetzt festgestellt, dass mir in diesem Zeitraum 3 statt zwei Urlaubstage abgezogen wurden.
    Schichtarbeiter können abweichend von § 9 Abs. 1 ArbZG entsprechend §§ 10 und 11 an Feiertagen arbeiten.

    Mein Chef Interpretiert das so:
    Andernfalls würde mein Stundenkonto an diesem Tag negativ belastet werden.

    Meine Antwort darauf:

    Mit dem Beispiel von der ersten Woche diesen Jahres;
    hätte ich mir nur am 30./31.12.13 Urlaub genommen, und wäre am 01.01.14 arbeiten gegangen, wäre das entsprächend §10 Abs 1 Nr. 14 zulässig, mir stünde aber gemäß § 11 Abs. 3 ein Ersatzruhetag zu (Beispielsweise der 02.01.14).
    Wäre ich am 01.01.14 nicht arbeiten gegangen (in Absprache mit meiner Abteilung), wäre § 9 zutreffend und mein Stundenkonto dürfte nicht belastet werden.

    in beiden Fällen hätte ich in dieser Woche zwei Tage arbeiten gehen müssen, um auf meine vertragliche Wochenarbeitszeit zu kommen. (nach meiner Ansicht)


    desweiteren:
    Den Urlaubsantrag hatte ich wie oben schon erwähnt vom 30.12.13 - 01.01.14 gestellt, für die Planung in der Abteilung. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber wurden in diesem Fall nur die zwei regulären Wochentage mit Urlaub ausgeglichen und der Feiertag automatisch verrechnet.
    Gibt es eine gesetzliche Regelung oder Gerichtsurteile (abgesehen von §§ 9, 10 & 11 ArbZG), die diesen Fall abdecken, wenn ich fälschlicherweise einen Urlaubsantrag auf einen Feiertag stelle und keine Plusstunden mit meinem Stundenkonto verrechnet werden?
    wenn ich für diesen Tag wenigstens 7,5 Stunden auf mein Arbeitszeitkonto bekommen hätte würde ich ja nichts sagen, aber der Urlaubstag ist einfach weg, trotz Feiertag.


    Insgesamt geht es dabei dieses Jahr um 3 Urlaubstage, die auf einen Feiertag gefallen sind, also 22,5 Stunden. Das ist schon ein bisschen Asche, die ich ungern wegwerfen will.



    Bin ich dabei im Recht, lohnt es sich ggf einen Anwalt einzuschalten, oder sehe ich hier etwas falsch?
     
  2. 17. September 2014
    AW: Urlaub an Feiertagen - Gesetzliche Regelung

    Der Feiertag steht dir zu, du kannst zwar dort Arbeiten aber dann verschiebt sich dieser Tag für dich. Kurz gesagt, sie können dir nicht einfach den Feiertag streichen nur weil du dort frei nimmst.

    Aber es ist möglich, das sie dir 3 Tage abziehen, denn du musst für den Feiertag auch Urlaub nehmen. Allerdings bekommst du deinen Feiertag trotzdem noch dazu.

    Gerichtsurteil: Schichtarbeiter müssen an Feiertagen Urlaub nehmen - SPIEGEL ONLINE

    Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleichstag?
    Ja. Nach dem Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt.
     
  3. Video Script

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