#1 15. Oktober 2012 Urtail: Anschlussinhaber nicht automatisch haftbar bei Urheberrechtsverletzung Wer einen Internetanschluss bezieht, haftet für die damit einhergehende Nutzung von Filesharing-Portalen, ganz egal, ob er die Urheberrechtsverletzung selber begangen hat oder nicht. Diese Anwendung der Störerhaftung stellt in deutschen Gerichten schon länger die Übung dar. Nun hat das Landgericht Köln diesen Grundsatz durchbrochen. Wieder und wieder werden im Internet Urheberrechtsverletzungen begangen. Daran besteht kein Zweifel. Fakt ist, dass nach Vorgaben der deutschen Rechtsetzungen diese Übeltäter zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Gerade die Verfolgung dieser Vergehen kann jedoch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Zwar ist die Ermittlung des betroffenen Internetanschlusses, also des jeweiligen Anschlussinhabers, in den meisten Fällen unproblematisch. Schwierig wird es jedoch in solchen Fällen, in denen nicht nur der Anschlussinhaber vom Internet Gebrauch macht. Wird der Internetanschluss in einem Haushalt mit mehreren Familienmitgliedern verwendet, können Verfolger nur schwer ermitteln, wer genau die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dass Unbefugte in das Netz eindringen und gegen geltende Normen verstoßen, ist ebenfalls nicht auszuschließen. Die Klägerin hatte das Nachsehen. Mangels Beweise wurde der beklagte Anschlussinhaber nicht als Täter für die begangene Urheberrechtsverletzung belastet. Auch sahen die Richter von einer Störerhaftung ab, da der Beklagte hinreichend dargelegt hat, dass der Internetanschluss auch von anderen Familienmitgliedern genutzt wird. Die vom Beklagten eingehaltene Prüf- und Kontrollpflicht als Inhaber der Gefahrenquelle kam ihn bei der Urteilsverkündung zugute: Der Anschlussinhaber habe seine Ehefrau und die beiden Kinder mehrmals jährlich dahingehend belehrt, dass die Teilnahme an Internettauschbörsen nicht gestattet sei, und habe die Computer auch wiederholt auf das Vorhandensein von Tauschbörsenprogrammen untersucht. Die Debatte um die Störerhaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen wird in einem weiteren Rechtsstreits demnächst höchstrichterlich entschieden. Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser Urteil des Landgerichts Köln in die Entscheidung des BGH einfließen wird und ob das jüngste Urteil zur Störerhaftung nun den Grundstein für einen Richtungswechsel in der Rechtsprechung legen wird. ---- Da auch die IP kein eindeutiger Beweis für die Urheberrechtsverletzung ist und damit auch pauschal der Anschlussinhaber verdächtigt würde, wäre es sinnvoll die Rechtsprechung dahingehend zu ändern. Es wären auch weniger Daten nötig wenn diese Rechtlich "nutzlos" würden, somit auch ein plus bei Datenschützern. + Multi-Zitat Zitieren
#2 15. Oktober 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing dann hoffe ich mal das der bgh den selben weg einschlägt, sonst seh ich schwarz. dieses urteil für sich hat ja sonst keinen wert für die allgemeinheit. + Multi-Zitat Zitieren
#3 16. Oktober 2012 Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing Ich sehe nicht, was hier diskutiert werden sollte. Es ist seit jeher so, dass eine IP-Adresse nur als Indiz auf den vermeintlichen Täter gilt. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass die Hausdurchsuchungen aus Spaß stattfinden. Die werden in der Hoffnung gemacht, stichhaltige Beweise zu finden. Man konnte in den meisten Fällen immer dagegen angehen und ggf. auch eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Wenn jemand Fahrerflucht begeht und nur noch das Nummernschild gesehen werden konnte ist auch nicht automatisch der Halter des Wagens der Schuldige. Jedoch berechtigt dieser Umstand die Behörden sich den Halter mal genauer anzusehen. Ist zwar kein perfekter Vergleich aber so lässt sich das >in etwa< betrachten. + Multi-Zitat Zitieren
#4 16. Oktober 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing Das heißt für mich, WLAN aufmachen und ich hab keine probleme. Schließlich könnt ja dann jeder über mein inetanschluss sich was gezogen haben + Multi-Zitat Zitieren
#5 16. Oktober 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing Nein. Dann bist du der schuldige weil du deni Anschluss sichern hättest müssen ! + Multi-Zitat Zitieren
#6 12. November 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing wie leicht und schnell wps,wpa und wpa2 geöffnet werden kann, ohne das es der anschlußinhaber mitbekommt, wurde schon oft genug diskutiert ich denke das Black_Hawk dies im ironischen Sinn gemeint haben könnte. + Multi-Zitat Zitieren
#7 12. November 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing Also auf Deutsch: Truecrypt, mindestens 20-stelliges PW, Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen, Zahlen und du bist relativ sicher? Ist ja auch mal nicht schlecht ^^ Obwohl ich denke, dass es zu keiner Verurteilung kommen wird bei einem gemeinsam genutzten Rechner innerhalb einer Familie, wenn sich jeder gegenseitig beschuldigt... Jaja, Rechtssprechung ist schon schön + Multi-Zitat Zitieren
#8 12. November 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing und selbst wenn es nur "ASDFGHJKL1234567890" als Passwort ist. Ein Passwort ist ein Passwort. Die Rechtssprechung kann nicht von einem "Opi" verlangen das der genauso Fit ist was wlan und co betrifft, wie einen 16 jährigen Harduser der seit 10 jahren täglich nichts anderes macht als im netz zu leben... und da die gesellschaft eher älter als jünger wird, werden die rentner-lobbys diesbezüglich genug druck ausüben auf die partein, das da nich zu viel auf die allgemeine netzwelt zu kommt + Multi-Zitat Zitieren
#9 12. November 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing Ich meinte eher das verschlüsseln der Festplatte, Sicarius Wenn das Gericht davon ausgeht dass irgendjemand den Anschluss benutzt hat, dann sollte das ausreichen, damit kein Aas mehr mitkriegt ob du geladen hast oder nicht. Es gibt Rentner-Lobbys? Wie darf ich mir das vorstellen? Klopft dann ein 80-Jähriger an die Tür vom Bundespräsidenten und lädt ihn auf Herrengedeck und Werthers Original ein? ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#10 13. November 2012 AW: Urteil: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing gibts es zu dem Thema schon ein Update? + Multi-Zitat Zitieren
#11 18. November 2012 BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinde Quelle: BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinder - Digital | STERN.DE Verstehe gar nicht, dass noch niemand diese News hier gepostet hat. Ist ja bestimmt für die jüngeren Nutzer sehr interessant. Leider geht nicht hervor ob nun die Kinder irgendwie belangt werden. Aber das hoffen wir ja nicht . + Multi-Zitat Zitieren
#12 18. November 2012 AW: BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinde das vor allem für die interessant die eltern sind + Multi-Zitat Zitieren
#13 19. November 2012 AW: BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinde Und für die Kiddies hier, lassen sich einmal von ihren Eltern belehren und dann können sie saugen wie sie wollen (aufjedenfall bis sie 14 sind) und niemand kann da was gegen machen, ist doch ganz schön + Multi-Zitat Zitieren