Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 5. Juli 2008 .

  1. 5. Juli 2008
    Immer mehr Personen regeln ihre Bankgeschäfte online. Dadurch steigt auch die Anzahl der potentiellen Phishing-Opfer. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Wiesloch, müssen jedoch nicht die Opfer für Schäden durch Phishing haften.

    Nach dem Urteil werden stattdessen die Banken stärker in die Verantwortung genommen. In dem verhandelten Fall wollte die Ehefrau eines Online-Banking-Kunden Überweisungen von zu Hause aus durchführen. Während der Überweisung fing der Bildschirm zu flackern an und wurde kurz dunkel, was die Dame als technischen Fehler deutete.

    Schließlich fuhr sie mit ihren Überweisungen fort und gab PIN- und TAN-Nummer ein. Nur wenige Tage später kam ein Anruf der Bank, in der das Ehepaar über die Abbuchung von 4.000 Euro im Rahmen einer eBay-Auktion informiert wurde - eine Überweisung die jedoch nicht vom Ehepaar durchgeführt wurde. Nach einer Überprüfung des Computers kam heraus, dass dieser trotz Antiviren-Programm mit 14 Schadprogrammen verseucht war.

    wie das Amtsgericht entschied, muss die Bank für den Schaden in Höhe von 4.000 Euro aufkommen, da die Überweisung nicht vom Kunden selbst stammte. "Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrags trägt die Bank", so das Gericht. Hätte die Familie keine Virenschutz-Software installiert, hätte sie vermutlich selbst für den Schaden haften müssen.

    Quelle:Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing - WinFuture.de
     
  2. 5. Juli 2008
    AW: Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing

    Das finde ich auch gold richtig. Allerdings finde ich es generll schade das Banken dafür zur Rechenschaft gezogen werden, weil man den eigentlichen Betrüger nicht fassen kann. Allerdings muss man das auch so sehen, das die Banken nunmal die Anbieter sind. Andererseits kann man sagen , wer so dumm ist onlinebanking zu betreiben ist selber schuld aber der Mensch ist nunmal faul und Onlinebanking ist angenehmer.
     
  3. 11. Juli 2008
    AW: Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing


    Mehr Spam bitte ? -_-

    Naja ich finde es iwie auch leicht doof das die Banken haften denn eigentlich können die doch nichts für die Dummheit dder Kunden ? Wenn die halt einfach drecks AV-Programme nutzen ? Was kann dann die Bank dafür ?


    Klatsch ich mir nen billig Av drauf mache onloine Banking iwier fisht da was baut damit shice und die Bank zahlt hey super -_- Iwie nen dummes Urteil aber naja Deutschland...
     
  4. 11. Juli 2008
    AW: Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing

    Sry aber deine mehr oder wenigen kontraproduktiven einträge fallen mir seit ner stunde schon ziemlich auf.

    Ich finds auf der einen Seite gut. Die Banken habn das nötige Geld um gegen soetwas sinnvoll vorzugehen. Auch wenn man diejenigen nicht immer fassen kann, bekämpfen kann man sie schon.
    Andererseite, wie schon gesagt..können sie eigentlich nichts für dumme Kunden.
    Nunja, lässt sich drüber streiten.
     
  5. 11. Juli 2008
    AW: Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing

    Ich finde es nicht gut. Ich meine, jeder PC Benutzer muss seinen PC schützen und dafür sorgen, das er sicher ist oder sollen das die Bankleute auch noch machen?

    Vllt gibt es bald neue ebay-Bank-Betrüger. Es wird Geld für ein Geschäft überwiesen (Käufer und Verkäufer kennen sich) und er Käufer sagt, das er ein Pishing Ofer war und bekommt das Geld wieder.
     
  6. 11. Juli 2008
    AW: Urteil: Banken haften für Schäden durch Phishing

    Ich finde das sollte von Fall zu Fall unterschieden werden.

    Wenn jemand, der sich (ersichtlich) gut mit Computern usw. auskennt durch eine sehr offensichtliche Phishing-Attake täuschen lässt (nach dem Motto: Zahlt doch doch Bank!) sollte diese Person zur Rechenschaft gezogen werden.
    Wenn allerdings eine Person völlig unwissentlich betrogen wurde und erkennbar ist, dass diese Person trotz alledem aus bestem Gewissen gehandelt hat, also ihr Bestmöglichstes getan hat und nicht in der Lage war die Phishing-Attake zu erkennen (wie im genannten Beispiel oben) trifft sie meiner Ansicht nach keine Schuld. Die Schuld dann allerdings der Bank zu geben, welche ja eigentlich keinen Einfluss darauf hat und ihr System (vermutlich) schon mehr als nötig gesichert hat, finde ich auch falsch.
    Da sich aber der Schuldige vermutlich nicht finden wird finde ich beide Möglichkeiten nicht gut und würde einen Kompromiss vorschlagen, wie z.B. Hälfte-Hälfte!
     
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