Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Crack02, 5. Mai 2006 .

  1. 5. Mai 2006
    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.
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    Im konkreten Fall hatten zwei Nutzer in einem Meinungsforum Schmähkritik an einer bestimmten Person geübt. Der eine Nutzer war dem Geschmähten namentlich bekannt, der andere nicht. Der so Diffamierte gab dem Forenbetreiber die Postings zur Kenntnis und forderte die Löschung der beiden Beiträge. Als dieser sich weigerte, erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Geschmähten eine einstweilige Verfügung gegen den Forenbetreiber, mit der er zur Sperrung der Beiträge gezwungen wurde.

    Nach dem erfolglosen Widerspruch gegen die Verfügung ging der Forenbetreiber gegen die Entscheidung in Berufung. Nun hatte der Pressesenat des Oberlandesgerichts darüber zu entscheiden, ob der Betreiber im vorliegenden Fall als Mitstörer für die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte in beiden Beiträgen zur Verantwortung zu ziehen ist. Grundsätzlich erkennt der Senat gemäß Paragraf 11 des Teledienstegesetzes (TDG) eine Pflicht des Betreibers, rechtswidrige Forenbeiträge zu entfernen, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird. Eine Ausnahme besteht dem Urteil zufolge aber, wenn im Forum wie im konkreten Fall überwiegend Meinungen ausgetauscht werden ("Meinungsforum").

    Der Senat vergleicht derartige Webforen mit Live-Diskussionen im Fernsehen. Der Bundesgerichtshof habe bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ("Panorama-Urteil") festgelegt, dass das Fernsehen in einem solchen Rahmen "als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt" und vielmehr als "Markt der verschiedenen Ansichten in Erscheinung trete". Obwohl die Analogie nicht komplett passe, sei ein Webforum ebenfalls ein "Meinungsmarkt". Deshalb bestehe für denjenigen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zwar der Anspruch, dass der Forenbetreiber sich von den Nutzeräußerungen distanziert, nicht aber auf Entfernung des Beitrags. Die Unterlassung müsse vom Urheber des Beitrags gefordert werden.

    Der in seinen Rechten Verletzte könne allerdings dann Unterlassung fordern, wenn der Forenbetreiber seinen Nutzern ermöglicht, vollständig anonym Beiträge zu verfassen. Im Umkehrschluss bedeutet das eine Haftungsbefreiung für Anbieter von Meinungsforen, wenn sie die Nutzer zweifelsfrei identifizieren und deren persönliche Daten im Fall einer Rechteverletzung an Betroffene weitergeben. Dies könne der Betreiber bei der Erstregistrierung zu einem Forum durchaus fordern, so der Senat.

    Er räumt ein, dass einige kritische Meinungen vielleicht nicht den Weg ins Web finden, wenn sie nur unter Preisgabe der persönlichen Daten geäußert werden dürfen. Aber: "Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge vollständig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen."

    Im konkreten Fall fordert das Gericht in seinem Urteil von der geschmähten Person folglich, seine Rechte beim namentlich bekannten Urheber des Postings direkt geltend zu machen. Im anderen Fall, bei dem der Name des Urhebers nicht bekannt war, sei der Forenbetreiber in der Störerhaftung. Der Senat hat eine Revision vor dem BGH in der Sache ausdrücklich zugelassen, da "angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten" sei und bisher noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliege.

    Rechtsanwalt Wolfgang Mews, Vertreter des Verletzten, sieht durch das Urteil künftig große Probleme für die Rechtspraxis: "Wenn mir ein Forenbetreiber nun einen Namen gibt und der vermeintliche Ersteller des rechtswidrigen Beitrags alles abstreitet, wird es schwer, den richtigen Unterlassungsschuldner in Anspruch zu nehmen. So könnte es erheblich dauern, die Löschung gerichtlich durchzusetzen. Für solche Fälle die Störerhaftung des Forenanbieters außer Kraft zu setzen, schwächt also de facto die Rechte von Verletzten". Sein Mandant erwäge daher, Revision beim BGH gegen das Urteil zu beantragen. (hob/c't)

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739


    ein lichtblick am horizont? ^^ das sicherste ist immernoch sein forum einfach irgendwo im ausland zu hosten. WO is prinzipiell gal, solangs ned in deutschland is ^^
     
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