#1 9. Januar 2008 Würde mich mal interssieren. Ich habs gegoogelt und bin nur auf 1000000000000 P2P Urteile gestoßen. Ich denk wenn man wegen nem Serverlog angezeigt wird, dann fällt daswohl eher unter Hacking als und dann erst unters Urheberrecht....?( + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? naja kenn leider keins aber wenns wirklich drauf ankommt kann man wohl den Traffic aufgebrummt bekommen....obs jetzt auch ne Strafe wegen dem Urheberrecht gibt weiß ich nicht...weils ja RAR's sind meistens mit PW...bei P2P haste ja sehr sehr oft direkt die Video-Datei oder was auch immer. + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Denke auch das die dich wegen Hacking vllt dran bekommen können, aber wie mein vorgänger schon sagt wenn nen anständiges rar pw drauf ist können die die dateien nicht einsehen und dich deshalb auch noch dran bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? der vorfall mit Toby von ViRUS ? das war doch etwas mit FXP oder? :> + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Naja, hat man da eigentlich noch mehr von ihm gehört, außer, dass die Bullen vermeidlich bei ihm angeklopft haben ? bb. master80 + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Jop stimmt ist richtig... Der Depp war irgendwo mit FXP unterwegs, hab aber nti gehört was drauss geworden ist. + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? hmm das kann man so nicht sagen. wenn es ein reiner "FXPler" ist, dann hat der mit passwörtern nichts am hut. oder kennst du releases, die mit passwörtern versehen werden? eher nicht + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Mich hat es eh gewundert, dass der FXP unterwegs war ... so nappig ... ViRUS mussten ja die Konsequenzen ziehen, aber sind dann ja doch wieder aufgetaucht ... bb. master80 + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Mir ist auch kein Vorfall bekannt indem ein "FXPler" verknackt wurde. In einer Reportage ist allerdings erwähnt worden das jemand bei einem Deutschen Server Anbieter (Strato) geleecht hat und deshalb der Serverinhaber samt User angezeigt wurden. + Multi-Zitat Zitieren
#10 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? joa deutscher Server ist sag ich mal "einfacher" zu bekommen....wenns Übersee geht wirds schwieriger weil nicht alle Behörden zusammen arbeiten etc... + Multi-Zitat Zitieren
#11 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? ist es denn illegal, legale files auf nen pub zu laden? + Multi-Zitat Zitieren
#12 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Ich glaub es ist eine Grauzone! Dh. es ist nicht wirklich geklärt. zumindest war es mal so! + Multi-Zitat Zitieren
#13 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? mhh...naja aber man greift doch auf den Server zu ohne die Erlaubnis vom Besitzer... + Multi-Zitat Zitieren
#14 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Jop, verursachst Traffic, damit Schade ... Nimmt doch auch nicht nen Auto mit, wenn die Tür auf ist oder ? bb. master80 + Multi-Zitat Zitieren
#15 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? korrekt, warum das blos immer alle RR User behaupten?!. + Multi-Zitat Zitieren
#16 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? naja vll weil man wissen sollte was man tut und dann auch mit den möglichen Konsequenten rechnen und leben muss... + Multi-Zitat Zitieren
#17 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Hmm.... wenn die Pub-Besitzer, das nicht mögen, warum lassen die dann Anonyme User Zugriff drauf haben? Also es gibt ja auch Pubs, da sind Schreibrechte für anonyme User "aus geschaltet" + Multi-Zitat Zitieren
#18 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? noob admins, standard einstellung, gewollt ? ... bb. master80 + Multi-Zitat Zitieren
#19 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? weißt du überhaupt wo die FXPler ihre releases her haben Oo Du bekommst, ne Anzeige, weil du sie gehackt hast und musst Schadensersatz bezahlen, weil du dadurch den normalen Betriebsablauf gestört hast. + Multi-Zitat Zitieren
#20 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? ich denk mal es ist verboten da du dich doch auf nen server hackst von einr anderen firma.. Mfg ymaas + Multi-Zitat Zitieren
#21 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? War es denn nicht mal eine Grauzone oder verwechsle ich das gerade gewaltig? + Multi-Zitat Zitieren
#22 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? kann mir da keine Grauzone vorstellen...weil es gibt keinen Grund warum man auf fremde Server zugreifen dürfte ohne Erlaubnis... Wie schon das Bsp. war wenn die Autotür offen steht setzt man sich ja auch nicht rein und legt seine CD ein und zeigt seinen Freunden die Musik + Multi-Zitat Zitieren
#23 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Es ist auch nicht strafbar in ein ungesichertes netzwerk (z. B. W-Lan) einzudringen (hab ich zumindestenst mal gelesen). Und wenn der FTP-Server zugriffe von "jedermann" zulässt, ist das so gewollt und somit keine straftat. Wenn man nun auch noch rechte für das uppen hat und legales "zeug" da hoch schiebt, sollte alles oki sein. Ist das "zeug" urheberrechtlich geschützt, machst du dich strafbar. Greetz wenn ich mich irre, korrigiert mich bitte! + Multi-Zitat Zitieren
#24 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? Ja natürlich aber warum sollten dann Pubs Schreibrechte haben? Wäre doch total sinnlos! //Edit: Genau so sehe ich dies nämlich auch. Aber die anderen haben schon Recht das dem Server Betreiber so gesehen Schaden zugefügt wird, zwecks dem Traffic. + Multi-Zitat Zitieren
#25 9. Januar 2008 AW: Urteil gegen einen FXPler, kennt jemand eins? ja. aber er ist selber schuld, wenn er ihn nicht richtig absichert. ich würde sagen, dass es legal ist. denn mit unverschlüsselten wlan´s ist es genauso. solange man den schutz des wlans umgeht, handelt man nicht strafbar. auch wenn der server nur sehr hohen traffic hat, dann ist es das verschulden des betreibers des servers. rein theoretisch hat er dann pech. aber ich vermute mal die gesetze sehen das sicher anderes!!! ;( nice day!! ! + Multi-Zitat Zitieren