#1 29. Oktober 2005 Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen vom 6. Oktober 2005 haftet der Inhaber eines Servers gegenüber dem Hosting-Provider für Traffic-Kosten, die durch einen DDos-Angriff eines Dritten entstehen. Die Klägerin des Verfahrens hatte an den Beklagten Webserver vermietet und eine Gesamt-Traffic-Menge von 250 GByte vereinbart. Der Beklagte trat damit als Reseller auf und vermittelte Webhosting-Dienstleistungen an eigene Kunden. Ende Juli 2004 kam es zu DDoS-Attacken auf Server des Beklagten, woraufhin die Klägerin das gesamte Rechnersystem des Beklagten vom Netz nahm, sodass dieser seinen Kunden gegenüber keine Dienste mehr erbringen konnte. Nachdem der Beklagte die Klägerin wiederholt erfolglos zur Wiederanbindung seiner Server aufgefordert hatte, erklärte er Mitte August 2004 die außerordentliche Kündigung des Vertrags mit der Klägerin. Dessen ungeachtet verklagte die Klägerin den Beklagten auf Zahlung von 1.232,42 Euro. Hierin enthalten waren neben den Mietkosten für die Server in den Monaten August bis Oktober auch Kosten für 57 GByte zusätzlichen Datenverkehrs in Höhe von rund 27,93 Euro sowie 92,50 Euro für "Dienstleistungen wegen der DDoS-Attacken". Nach dem Urteil des Amtsgerichts hat der Beklagte im vorliegenden Fall die Kosten für den zusätzlichen Datenverkehr sowie für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angriff zu übernehmen. Dieser erfolgte auf den Server des Beklagten und läge damit nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich in seinem Risikobereich. Der erhöhte Datentransfer und die Leistungen zur Analyse und dem Stoppen der Attacken seien daher nicht der Klägerin anzulasten, sondern erfolgten im Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zu Gunsten des Beklagten. Wegen dieser Kosten könne der Beklagte Rückgriff nur bei den Verursachern der Angriffe nehmen, nicht aber die Leistung gegenüber der Klägerin verweigern. Im Übrigen sei die außerordentliche Kündigung durch den Beklagten aber rechtmäßig. Die Klägerin habe unstreitig das komplette Rechnersystem des Beklagten ohne Vorankündigung vom Netz genommen mit der Folge, dass der Beklagte gegenüber seinen Kunden keine Leistungen mehr erbringen konnte. Dazu sei die Klägerin nicht berechtigt gewesen. Dies ergebe sich auch nicht aus den AGB, da diese ein Fehlverhalten des Beklagten voraussetzten, das im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen werden könnte. Demnach habe die Klägerin auch keinen Anspruch auf Mietkosten für die Zeit nach der Kündigung. Das Urteil stellt eine der ersten Entscheidungen zu dem unter Juristen strittigem Thema der Haftung bei Server-Angriffen dar. Fragen der rechtlichen Einordnung etwa von DDoS- oder Viren-Angriffen sowie die dadurch entstehende Haftung sind auch ein Thema der Workshops "Internet-Recht für technische Führungskräfte", die der Heise Zeitschriften Verlag zwischen dem 4. November und dem 2. Dezember 2005 in fünf Städten veranstaltet. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf den Webseiten zur Veranstaltung. Quelle: heise.de + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. Oktober 2005 1. Wie sche*ße ist das den? Er kan doch nichts dafür, das er angegriffen wurde!! Da muss eine andere Entscheidung her. Hoffentlich kann er in revision gehen (und macht es auch). Weil das ist ja wirklick dum. 2. Kann es sein, das immoment es sehr oft zu DDoS-Attacken kommt? Irgendwie höre ich ständig von DDoS-Attacken. + Multi-Zitat Zitieren
#4 29. Oktober 2005 Wie is das denn ?( Was kann der Typ dafür das er von scheiß DDoS Attacken das Opfer is Is wohl normal heutzutage =) /EDIT: Gelnhausen is ja gar nich ma so weit von mir weg + Multi-Zitat Zitieren
#5 29. Oktober 2005 aha also is wohl heutzutage schon so wenn dir jemand was böses will bestraft der staat dich auch noch oder wie? man son scheis ist des wirklich unglaublich + Multi-Zitat Zitieren
#6 29. Oktober 2005 irgendwer muss halt für den schaden aufkommen, und da es sein server ist... is zwar , aber nunmal richtig, hätte er halt bessere technik raufspielen müssen oder nen trafficlimit vereinbaren oder was weiß ich. ich weiß man kann sich nciht so wirklich shcützen, aber is nunmal sein problem, und wenn er den schaden hat muss er dafür halt aufkommen. is sei nrisiko, er will damit geld verdienen, dann muss er sich dagegen halt absichern, z.b. ne versicherung(gibts owas schon?^^) + Multi-Zitat Zitieren
#7 29. Oktober 2005 wie dumm ist das denn.. jez im ernst er kann ja nichts dafür das er angeriffen wird und dann ist er schuld.. man man echt hammer + Multi-Zitat Zitieren
#8 29. Oktober 2005 lol^^ krank^^ dann schlag ich wem in die und er is schuld dass ich mir die hand gebrochen hab^^ lol + Multi-Zitat Zitieren
#9 30. Oktober 2005 Sehr schönes Beispiel. Nur leider ist es nciht ganz passend, da man in deinem Beispiel den Angreifer kennt. Hier kennt man ihn leider nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#10 30. Oktober 2005 Das ist is doch beschiss vom Staat ! Was kann der der arme dafür, dass er angegriffen wurde? Jetzt wird man auch noch bestraft wenn man ein Opfer ist! X( + Multi-Zitat Zitieren
#11 1. November 2005 Da sieht man mal wieder tolle Entscheidungen unsere Gerichte fällen. Und mal ehrlich was willste dagegen tun... Kommt mir so vor wie im 3. Reich, wo man beweißen musste, dass man unschuldig ist. + Multi-Zitat Zitieren