Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Codas, 14. Juni 2006 .

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  1. 14. Juni 2006
    Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach Kenntnisgabe

    monierte Beiträge geprüft und gegebenenfalls gesperrt oder gelöscht zu haben.

    In einem Forum war eine Person mehrfach beleidigt worden und gab das dem Betreiber zur Kenntnis. Dieser sperrte nach eigenen Angaben die Beiträge, wollte aber nicht per Unterlassungserklärung versichern, dass solche oder ähnliche Beleidigungen künftig nicht wieder vorkommen können. Daraufhin ließ der in seinem Rechten Verletzte eine entsprechende Einstweilige Verfügung erwirken, die vom Landgericht Düsseldorf bestätigt wurde. Diese Verfügung hob nun das OLG im Eilverfahren wieder auf.

    Zwar sei der Forenbetreiber gemäß eines BGH-Urteils von 2004 grundsätzlich als Mitstörer zur Unterlassung der rechtswidrigen Postings verpflichtet. Eine Prüfungspflicht der Beiträge ergebe sich daraus aber selbst dann nicht, wenn wie im vorliegenden Fall ein erhöhtes Risiko weiterer massiver Rechtsverletzungen bestehe. Es sei nämlich nicht ersichtlich, "wie mit zumutbaren Aufwand der Verfügungsbeklagte Vorsorge gegen weitere Rechtsgutverletzungen hätte treffen können. Wirtschaftlich war es unzumutbar, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu beschäftigen, die das gesamte Forum mit seinen verschiedenen Diskussionsforen rund um die Uhr hätten überwachen können", so das Gericht.

    Die Richter machten außerdem deutlich, was sie von technischen Filterlösungen zum Aufspüren von rechtswidrigen Beiträgen halten: "Eine Suche nach bestimmten Kennworten mag technisch ohne großen Aufwand realisierbar und bei Markenrechtsverletzungen auch sinnvoll sein, ist aber angesichts der unübersehbar großen Möglichkeiten, Äußerungen ehrverletzend zu formulieren, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ersichtlich ohne großen praktischen Sinn."

    Der Heise Zeitschriften Verlag hat als Forenbetreiber in einem ähnlich gelagerten Fall ein Verfahren verloren. Im so genannten "Heise-Foren-Urteil" verlangt das Landgericht Hamburg vom Verlag eine Überwachung der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen. Die dortigen Richter sehen wie das OLG Düsseldorf den Forenbetreiber gemäß der BGH-Rechtssprechung in der Störerhaftung. Das Düsseldorfer Gericht erkennt aber an, dass es für den Betreiber eines Forums lediglich zumutbar ist, ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes das zugehörige Posting zu entfernen. Anders dagegen das Hamburger Gericht: Es fordert vom Betreiber, "entweder seine Mittel zu vergrößern oder den Umfang seines Betriebs [ ...] zu beschränken", um jeden Eintrag vor seiner Freischaltung einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Der Verlag hat gegen die Entscheidung Berufung beim OLG Hamburg eingelegt. (hob/c't)

    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/74275
     
  2. 14. Juni 2006
    Dahat das OLG recht!
    Bei riesigen Foren ist das unmöglich, jeden Beitrag erst einmal auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.
    Das würde den Sinn des Forums im eigentlichen Sinne ja behindern... Diskussionen wären genauso langweilig wie die Richter in Hamburg selber.^^
    In diesem Fall wird ja die "Meinung" jedes einzelnen vor der Veröffentlichung geführt.
    Also die Richter sollte man wegen Volksverdummung wegsperren!
     
  3. 14. Juni 2006
    es ist aber aktuell immernoch besser sein forum irgendwo, nur nicht in DE zu hosten. kann in österreich, schweiz oder in bumstown sein, jedenfalls gibts da nirgends solche genialen gesetze und urteile.
     
  4. 14. Juni 2006
    joa kann ich nur zustimmen...wenns den shcnell sein soll, spricht gegen die schweiz nix... nicht in der EU und hält sich au sonst aus vielen sachen fein raus^^

    mfg moep
     
  5. 14. Juni 2006
    Endlich mal ein Urteil, bei dem vor der Verkündung des selbien nachgedacht und die richtige Entscheidung getroffen wurde.
    Hoffentlich hat das entlich mal Auswirkungen auf die Forenlandschaft in Deutschland. So das man seinen Job als Forenadministrator
    wieder ruhigen Gewissens machen kann.
     
  6. 15. Juni 2006
    das wurde mal zeit, dieses Urteil halte ich für gut:Ausgewogen und welches allen Seiten das Maß an Verantwortung lässt, wie sie praktikabel ist. Solche Urteile haben heutzutage leider echten Seltenheitswert ..endlich mal ein schönes urteil

    sHu
     
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