#1 25. Mai 2005 Beängstigende Sichtweise auf Verschlüsselungssoftware Ein Gericht in Minnesota hat die Installation des Kryptografieprogramms PGP (Pretty Good Privacy) auf dem Rechner des Angeklagten als Beweis für kriminelle Intentionen des Benutzers zugelassen. Alle drei Richter stimmten der Entscheidung zu, dass das Vorhandensein des Programms als Beweis im Urteilsspruch aufgeführt werden dürfte. Der Angeklagte Ari David Levie hatte ein neunjähriges Mädchen nackt fotografiert und wurde dafür verurteilt - weitere Beweismittel waren die Aussagen des Mädchens, Geld für das Posieren als Fotomodell erhalten zu haben sowie das Vorhandensein des Suchbegriffs "Lolita" in Levies Browser-History. So wenig der Schuldspruch angesichts der weiteren Beweise in Zweifel gezogen werden kann: es ist beängstigend, mit welcher Selbstverständlichkeit ein Kryptografieprogramm als "Beweismittel" aufgeführt werden kann, welches im Mailverkehr das einzig sinnvolle Äquivalent eines Briefumschlags darstellt. "Wir sind der Ansicht, die Beweismittel aus dem Internetnutzungsverhalten des Angeklagten und die Existenz eines Verschlüsselungsprogramms auf seinem Rechner war mindestens teilweise relevant für die Klage des Staates gegen ihn", so der Richter R.A. Randall. PGP und seine freie Alternative GnuPG sind momentan die gängigsten sicheren Möglichkeiten auszuschließen, dass Dritte persönlichen Mailverkehr mitlesen können. Analog zum Richterurteil müßte der Besitz von Briefumschlägen zukünftig ebenfalls als Beweis für kriminelle Vorhaben zugelassen werden - ehrliche Bürger könnten ihre Korrespondenz ja auch mit Postkarten erledigen. Schließlich haben wir alle nichts zu verbergen - vor niemandem. quelle: gulli untergrund news + Multi-Zitat Zitieren