US-Richter: Aussageverweigerungsrecht schließt Passwörter ein

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 15. Dezember 2007 .

  1. 15. Dezember 2007
    m US-Staat Vermont entschied ein Verwaltungsrichter, dass der Angeklagte das Passwort für die auf seiner Festplatte verschlüsselten Daten nicht preisgeben müsse [PDF-Link]. Die Anklage lautet auf den Transport von Kinderpornografie.!

    Der in den USA lebende Kanadier Sebastien Boucher wurde im Dezember 2006 beim Grenzübergang zwischen Kanada und Vermont festgenommen. Bei der Kontrolle war den Beamten ein Laptop auf der Rückbank aufgefallen. Dabei fand ein Grenzbeamter auf einer Partition zahlreiche grafische Bilder und Videos, unter denen er auch Kinderpornografie identifizierte. Boucher gab an, die grafischen Inhalte aus Newsgroups heruntergeladen zu haben; Kinderpornografie würde er aber immer löschen. Boucher wurde verhaftet, das Notebook ausgeschaltet und in Verwahrung genommen.

    Als ein Forensiker zwei Wochen später versuchte, die verdächtigen Daten zu sichern, verweigerte der Rechner den Zugriff: Die Partition war mit PGP verschlüsselt. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft, dass Boucher sein Kennwort offenlegt. Da die Verteidigung Einspruch einlegte, musste das Gericht entscheiden.

    Der Verwaltungsrichter Jerome J. Niedermeier lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Staatsanwälte vergleichen Passwörter gern mit Safe-Schlüsseln; diese muss ein Angeklagter abgeben. Der Richter sah das PGP-Kennwort in diesem Fall jedoch als einen Gedanken, den der Angeklagte in seinem Kopf trägt. Daher komme die Herausgabe des Kennworts einer Aussage gleich, die der Angeklagte verweigern darf.

    Sollte die Staatsanwalt die Entscheidung des Verwaltungsrichters anfechten, könnte dies weit reichende Folgen haben – damit würde im US-Recht ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen. (ghi/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/100646
     
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