US Supreme Court klärt Schadensersatzfrist für Urheberrechtsverletzungen
Die Klage wurde von zwei Musikverlagen, Warner Chappell von Warner Music und Artist Publishing Group, eingereicht. Sie gingen gegen eine vorherige Entscheidung eines unteren Gerichts vor, wonach die Beklagten in Urheberrechtsverletzungsfällen für Handlungen haftbar gemacht werden können, die vor der dreijährigen Verjährungsfrist für solche Klagen begangen wurden.
Die beiden Unternehmen haben die Entscheidung des unteren Gerichts angefochten, dass sie Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen leisten müssen, die vor drei Jahren vor der Klage von Sherman Nealy aufgelaufen sind.
Nealy argumentiert, dass sein Plattenlabel Music Specialist aus Miami die Rechte an dem Song "Jam the Box" aus dem Jahr 1984 von Tony Butler, auch bekannt als Pretty Tony, besitzt. Flo Rida, der mit bürgerlichem Namen Tramar Dillard heißt, hat musikalische Elemente von "Jam the Box" in seinem Song "In the Ayer" aus dem Jahr 2008 verwendet.
Nealy hat gegen das Label Atlantic Records von Flo Rida sowie Warner Chappell und Artist Publishing Group vor einem Bundesgericht in Florida im Jahr 2018 Klage eingereicht. Er argumentiert, dass diese Unternehmen ungültige Lizenzen für die Verwendung der Musik seines Labels erhalten haben, während er wegen Kokainhandels im Gefängnis war.
Nealys Plattenlabel stellte den Betrieb ein, bevor er 1989 eine 20-jährige Gefängnisstrafe antrat. Nealy behauptet, dass die Lizenzen, die den Beklagten in diesem Fall erteilt wurden, ungültig waren, da Butler, sein ehemaliger Geschäftspartner, keine Erlaubnis von Nealy hatte, sie während seiner Haft zu erteilen.
Der in Florida ansässige Richter Rodolfo Ruiz entschied zugunsten von Atlantic Records in Bezug auf Nealys Anspruch in Bezug auf "In the Ayer" - dem einzigen Song von Atlantic, der hier relevant ist - und zugunsten der Verlage in Bezug auf einige andere Ansprüche von Nealy. Nealy hat den Richter gebeten, diese Entscheidungen erneut zu überdenken.
Ruiz entschied auch, dass der Zeitraum, für den Nealy Schadensersatz erhalten kann, auf drei Jahre vor der Einreichung der Klage beschränkt sein sollte.
Nealy gibt an, von den angeblichen Urheberrechtsverletzungen erst 2016 erfahren zu haben, und forderte Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen, die angeblich bereits 2008 begonnen haben. Das in Atlanta ansässige 11. Kreisgericht entschied jedoch im Februar 2023, dass Schadensersatz in einer rechtzeitigen Klage nicht ausgeschlossen ist.
Unterinstanzen haben unterschiedliche Standpunkte zu dieser Frage vertreten. Das in New York ansässige 2. Kreisgericht begrenzte die Schadensersatzansprüche auf den dreijährigen Zeitraum vor Einreichung der Klage. Das in San Francisco ansässige 9. Kreisgericht verzichtete auf eine zeitliche Begrenzung, eine Position, die das 11. Kreisgericht in Nealys Fall übernahm.
Die Unternehmen, gegen die Nealy geklagt hat, baten den Supreme Court im Mai, den Fall zu überprüfen, da die Uneinigkeit unter den unteren Gerichten "unerträglich" sei und Verwirrung stifte und Forum-Shopping fördere.
Der Fall soll in der neuen Amtszeit des Gerichts verhandelt werden, die am Montag beginnt.
Quelle: US Supreme Court to hear Warner Music case on limits to copyright damages
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