Verbraucherschützer finden deutliche Preisunterschiede bei Online-Musikläden

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 20. September 2007 .

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  1. 20. September 2007
    Die Verbraucherzentrale NRW hat neun Online-Musikläden verglichen und ist dabei auf deutliche Preisunterschiede gestoßen. Der Titel "Hamma!" von Culcha Candela, Chartspitzenreiter vom 24. August, sei in einer Preisspanne von 95 Cent bis 1,29 Euro erhältich gewesen, teilen die Verbraucherschützer mit. Am meisten bezahlen mussten die Kunden für den Titel demnach bei Musicload von T-Online, Musicdownloads.de von AOL und bei Sonys connect-europe.com. Bei one4music.de gab es das Lied hingegen zum günstigsten Preis.

    An diesen Preisunterschieden könnten sich die Kunden auch beim Download von mehr als einem Titel orientieren, schreibt die Verbraucherzentrale. Für das Zehnerpaket der Top-Ten der Single-Charts seien bei Apple und Saturn 9,90 Euro fällig, bei T-Online 13,30 Euro. Beim günstigsten Anbieter one4music.de seien drei der zehn Top-Ten-Titel nicht zu finden gewesen, nämlich die von Scooter, Marquess und Monrose. Bei den Longplay-Charts, die für 9,95 Euro je Album erhältlich seien, standen bei one4music nur die Hälfte zum Download.

    Insgesamt fanden die Tester bei den Alben ein starkes Preisgefälle. Für die zehn Top-Alben zusammen verlangte AOL insgesamt 131,90 Euro, Saturn 99,90 Euro – in Form von CDs wären in einer Saturn-Filiale in Köln hierfür 162,90 Euro fällig. T-Online verlangte 102,50 Euro und Apple 102,90 Euro. Anders als bei den Singles haben die Verbraucherschützer auch Schnäppchen gefunden, bei denen Alben für 5 Euro zu haben waren. Sony bot sechs Alben aus den aktuellen Charts für jeweils 7,90 Euro an

    Die Verbraucherschützer weisen außerdem auf Unterschiede bei den Kompressionsraten hin, die zwischen 128 und 192 Kbit/sec liegen, und beim Rechtemanagement. Bei Saturn dürfe ein Titel fünfmal auf CD gebrannt werden, bei MSN zehnmal. Zudem akzeptierten nicht alle Downloadportale bei der Bezahlung das Lastschriftverfahren. Einige kassierten bei ihren Kunden per Kreditkarte, andere per Telefonrechnung. (anw/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/96269
     
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