#1 28. November 2007 Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für "sehr aussichtsreich", sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist." Es sei zu befürchten, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger deutlich verschiebt und ein Klima von grundlegendem Unbehagen, Misstrauen und Angst entsteht, sagte Wolf. "Vom Orwellschen Großen Bruder sind wir mit diesem Gesetz nicht mehr sehr weit entfernt." Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, das jeder Bürger einen Anspruch auf Privatheit habe, sagte Wolf. "Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", sagte der Jurist. Nach Auffassung Wolfs wird mit dem Gesetz das im Grundgesetz als unverletzlich festgeschriebene Fernmeldegeheimnis verletzt. Der Jurist verwies auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Schleierfahndung im Jahr 1999. Damals hatten die Richter festgestellt, dass der Staat keine Daten verdachtsunabhängig und zu beliebigen Zwecken erheben und verwenden darf. "Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter", sagte Wolf. Nach den Terroranschlägen von New York und Washington 2001 sowie Madrid 2004 sei es verständlich, dass der Staat auf die veränderte Sicherheitslage reagiere. Die umfassende Vorratsdatenspeicherung trage aber nicht oder nur sehr begrenzt dazu bei, die Sicherheit im Lande zu erhöhen. "Gerade Terroristen werden Wege finden, das Gesetz zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung fremder Handys oder von Internetcafés." Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe: * Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung (Martina Rathke, dpa) / (jk/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/99675 + Multi-Zitat Zitieren
#2 29. November 2007 AW: Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig ich hoffe das die beschwerde durchkommt, meiner meinung nach eine massive verletzung der grundrechte eines jeden buergers... ganz davon abgesehen missfaellt es mir einfach das einfach beim provider erfragt werden kann was fuer informationen ich mir die letzten 6 monate reingezogen habe + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. November 2007 AW: Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig was soll man sagen...wäre natürlich klasse ! sind eben einfach unsere rechte, und die sollten es auch bleiben. jedoch denke ich nicht das sich da noch was ändern wird, ist ja irgendwie alles schon fast am ende...und 2008 haben wir auch bald...^^ naja ich hoffe einfach das wir nicht vom statt unserer rechte beraubt werden. + Multi-Zitat Zitieren
#4 29. November 2007 AW: Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig ich hoff die verfassungsbeschwerde kommt durch weil ich sehe keinen grund warum der staat sehen soll was ich in den letzten monaten im inet gemacht hab und mit wem ich telefoniere + Multi-Zitat Zitieren
#5 29. November 2007 AW: Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig naja es HÄLT es für möglich das die verfassungsklage durchkommt ich sage einfach abwarten und teetrinken... wenn ma pech haben gibt es ne schöne 180° wende... und dann sind wir am ***** + Multi-Zitat Zitieren
#6 29. November 2007 AW: Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig Ich bin mir sicher, dass das Gesetzt erstmal nicht durchkommt. Allerdings wird es - wie ich nicht hoffe, aber mir gut vorstellen kann - eine Verfassungänderung geben. Hoffen wir es nicht De Mace + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. Dezember 2007 AW: Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig ich stimme da 100% zu! ist schlimm genug das alles gespeichert wird wann man wo etwas mit EC oder KK karte kauft, aber auch noch die internet daten???? das ist sicherlich verfassungswidrig!! falls einer unter starken verdacht steht und die so ne art Durchsuchungsbefehl beantragen können die das gerne machen aber einfach so ist einfach eine frechheit!!!! + Multi-Zitat Zitieren
#8 3. Dezember 2007 AW: Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig Im Artikel 20 des GG steht unter anderem das Widerstandsrecht sh. Widerstandsrecht – Wikipedia , nur kann man so eine Verfassungswidrigkeit als eine Art Beseitung der Verfassung ansehn? + Multi-Zitat Zitieren