Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von chris5, 9. März 2010 .

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  1. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, man darf lügen wenn man Angeklagter ist.
    Natürlich kann die Lüge auch strafbar werden, das tritt z.b. ein wenn du einfach behauptest "Ich wars ned, sondern XY", weil du dich damit der falschen Verdächtigung schuldig machen würdest.

    Zu deinen Gunsten darfst du lügen das sich die Balken biegen!

    Anders sieht es aber aus wenn man nur Zeuge ist, dann ist man an die Wahrheitspflicht gebunden, kann vereidigt, und möglicher Weise wegen uneidlicher Falschaussage bzw Meineid belangt werden.


    Du kannst auch eine Strafvereitlung zu gunsten deiner Angehörigen bewegen und kommst dabei straffrei raus.
     
  2. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Ohne jetzt den ganzen Rotz gelesen zu haben, stellt sich mir doch eine Frage:

    Wie kann man so assozial und unerzogen sein, eine Gans am Hals zu packen und die auf den Boden zu "hämmern"?
    Auf eine Antwort wüde ich mich freuen
     
  3. 12. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    wie kann man so behämmert sein auf sie einzutreten um sie endgültig sterben zu lassen?
    wie kann man so behämmert sein auf die idee zu kommen das tier zu grillen?
    wie kann man so behämmert sein mit dem herz von dem tier zu angeln?

    also wirklich, dieser thread is unterste schublade
     
  4. 12. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Anwalt wird dir da helfen können und nicht RR-User, die, genauso wie ich, nicht verstehen warum man so einen Schwachsinn macht bzw. auf solche Ideen überhaupt kommt, egal wie betrunken man war !

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