Verjährung eines Bußgeldes

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von SilversRayRay, 12. Dezember 2019 .

  1. 12. Dezember 2019
    Guten Tag liebe Freunde,

    Ich hätte da eine spezielle Frage in Sachen Verjährung, Bußgeld und Widerruf.

    August 2017 habe ich mit meinem Fahrzeug in der Stadt Köln eine Ordnungswidrigkeit begangen. Sobald der Bogen per Post angekommen ist, habe ich mich zu dem Fall geäußert, sowie einen Widerspruch eingelegt.
    Danach habe ich nichts mehr von der Stadt Köln gehört.
    Diesen Dezember, 2019 habe ich jedoch Post von der Stadt Köln erhalten mit einer Mahnung sowie direkter Androhung zur (Zwangs)Vollstreckung des Betrages.
    Besteht überhaupt ein Anspruch nach über 2 Jahren? Dachte immer die Verjährung setzt ein in 3, bzw 6 Monaten im Falle eines Bußgeldes ein.
     
  2. 12. Dezember 2019
    Die Verfolgungsverjährung endet nach drei Monaten, solange dir bis dahin kein Bescheid zugestellt wurde. Da du aber den Anhörungsbogen bekommen hast, ist dies für dich hinfällig. Den Rest solltest du bei einer Rechtschutzberatung klären.
     
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