Verkauf ab 18?

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von GaYlORd, 19. August 2007 .

Schlagworte:
  1. 19. August 2007
    Servus!

    Muss ich bei einem OnlineShop wo unteranderem auch Messer, Armbrüste, Bögen, Steinschläudern, MAcheten, etc... verkauft werden, einen Altersnachweis fordern?
    Oder is das irrelevant, weil man eh erst ab18 vertragsfähig is?
    Reicht es wenn ich nen alterscheck bei der registrierung mache?

    gruß

    gl
     
  2. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    meinst du jetzt sowas wie ebay?
    da musst du nur bei der registrierung die angaben machen,
    falls sie aber sehen, dass du falsche angaben gemacht hast gibt es ggf. ne anzeige.

    aber soviel ich weiß musste nicht dein alter extra angeben.
     
  3. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    nein, ich habe nen onlineshop und verkaufe im ersten post genannte dinge.

    und jetzt möchte ich wissen, wenn sich jemand bei mir anmeldet, ob ich das prüfen muss!!
     
  4. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    Da Du diese Teile nur an Personen über 18 verkaufen darfst, MUSST Du einen geeigneten Altersnachweis haben. Das hat nichts mit der Geschäftsfähigkeit ab 18 zu tun, sondern mit dem Jugendschutz. Es ist generell strafbar, solche Sachen an Personen unter 18 zu verkaufen, daher mußt Du sicherstellen, daß es diese Personen auch nicht können, sonst gibt es ein Bußgeld für Dich.

    Kurz gesagt: Mit dem Jugenschutzgesetz wird ein Jugendlicher von schädlichen Einflüssen geschützt, mit dem Nachweis der Geschäftsfähigkeit kannst Du Dich schützen vor einem Geschäft, daß evtl. später nichtig wird und Du die Ware nicht zurückbekommst, aber das Geld wieder zurückgeben mußt.
     
  5. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    es kann aber auch sein, dass der shop auch "freie waffen" anbietet.
    das heißt, dass diese für jugendliche (meistens ab 14 oder 16) frei erhältlich sind. diese sachen haben dann gesetzlich geregelte eigenschaften und dürfen eine bestimmte größe (z.B. messerklinge nicht über 7 oder 8 cm) oder kraft nicht überschreiten, da sie sonst einen altersnachweis benötigen..
     
  6. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    hehe, das trifft nicht ganz zu!^^
    Wie gesagt, sind auch Macheten, Schwerter, etc... in unserem shop.

    Was ist ein geeigneter altersnachweis?
    Reicht es das geburtsdatum beim registrieren abzufragen?

    gruß
    gl
     
  7. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    ich meine nicht, dass dann alles direkt frei ist.
    ich meine, wenn du dir jetzt nur ein messer holen willst, und es diese vorgeschriebenen maße nicht überschreitet, dass du dafür dann keinen altersnachweis brauchst.
    wenn du dir jetzt natürlich ein schwert, ne machete oder ne armbrust zulegen willst, wirst einen altersnachweis brauchen, da solche gegenstände nicht unter die bezeichnung "freie waffen" fallen..
    "freie waffen" sind zum beispiel messer (bis zu ner bestimmten größe), soft air pistolen (bis zu ner bestimmten stärke), usw..

    und wie Fabjuone schon sagte, wollen die meisten shops einen scan vom perso haben.
     
  8. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    ja, aber es is ja mein shop!^^
    und cih möchte nur wissen, ob es zwingend für mich ist, dass ich ne kopie vom perso habe oder ob es ausreicht, wenn ich beim registrieren das geb.datum abfrage! ^^

    rguß

    gl
     
  9. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    Du mußt nur sicherstellen, daß Personen unter 18 nicht die für sie verbotenen Teile erwerben können. Wie Du das machst, ist Deine Sache. Das schreibt Dir das Gesetz nicht vor, nur machen mußt Du es bei allen Teilen, die erst ab 18 verkaufbar sind.
    Statt Perso-Kopie geht auch PostIdent, damit bist Du auf der sicheren Seite.
     
  10. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?


    Also 1. ja, du musst einen Altersnachweis fordern,
    2. Wi der Aussieht ist nicht vorgeschireieben - ob ein eingabefeld reciht weiss ich nciht, aber was reichen muss wäre eine Kopie von Ausweis, aber ich gleube direkte regln dazu gibt es nicht!
    Guck doch einfach mal im Netz wie andere Waffenanbieter das machen, dann kannste das ja übernhemen
     
  11. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    guck doch einfach mal z.B. bei Kotte & Zeller
    wie die das machen. Freie Waffen kann man einfach so bestellen, für andere ist ein Altersnachweis erforderlich. Bei denen wird dann eine Kopie von Perso fällig. Nen einfaches Eingabefeld wird wohl nicht reichen, da kann ja jeder 12-Jährige ein Datum auswählen mit dem er mindestens 18 ist.

    Hier ist mal nen Auszug von dem "Alternachweis-Info-Text" von Kotte und Zeller:

    "
    Alle Produkte aus unserem Angebot sind frei verkäuflich und unterliegen keiner Anmeldepflicht.
    Alle Artikel die im Text mit „Altersnachweis“ gekennzeichnet sind (zum Beispiel: Waffen, Munition, verschiedene Messer, usw.) dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
    Damit Ihr Geburtsdatum, bzw. Ihr Alter zweifelsfrei festgestellt werden kann, benötigen wir von Ihnen nur einmal, bei der Erstbestellung, einen amtlichen Altersnachweis.
    Bitte senden Sie uns bei Ihrer Erstbestellung eine Kopie vom Personalausweis/Reisepass oder Führerschein und bestätigen Sie diese, mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift.

    [...]

    Die Auslieferung entsprechender Produkte für die ein „Altersnachweis“ vorgeschrieben ist kann nur erfolgen, wenn uns vor dem Versand Ihr Altersnachweis vorliegt!

    Nur für den Umgang mit Gas- und Signalwaffen ab dem 01. April 2003:

    1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
    Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

    2. Führen von Gas- und Signalwaffen
    Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
    Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
    Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

    3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
    Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
    Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

    a) Notwehr, Notstand
    b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
    (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
    d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
    "
     
  12. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    Ich würd ganz ehrlich sagen, bevor du dich hier von uns beraten lässt, fragst du lieber einen Anwalt. Solche Fragen beantworten die dir sogar umsonst (manchmal).
    Nen Anwalt von mir hatte mir zum Beispiel gesagt, dass es nicht rechtlich ist, wenn man zum Beispiel sagt "Der Besuch dieser Seite ist generell verboten".

    Also wie gesagt, frag lieber jemanden ders wirklich weiß!
     
  13. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    alternativ könntest du auch einfach nach der personummer fragen
    aus der kann man einfach das geburtsdatum filtern (schafft jawohl jeder) und dann die nummer prüfen, ob sie echt ist
    zum 2. kann ich dir was schicken, ist eigentlich nur ein bisschen rechnerei
     
  14. 19. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    Hm, du weisst schon, dass du den Kram teilweise nur mit Waffenschein daheim haben darfst um sie zu verkaufen? Das ist mir gerade noch eingefallen. Sonst machst du dich auch strafbar, also erstmal alles mit einem Anwalt abklären.

    Grüße
     
  15. 20. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    hehe, das ist kein problem. hab jagdschein und somit waffenschein. Aber es werden nur Waffen ohne Waffenschein verkauft!

    @Schmitz, joa die Altersabfrage hab ich schon gemacht. Halt er gibts geburtsdatum an und ich rechne aus, ob er alt genug is! Das war au kein Problem!
    Hm, wie is die nummer aufgebaut beim Perso?
    Ansich is doch nur die 2te Zahlenfolge nach dem << bedeutend oder?
    Also: YYMMTTx
    x is bei mir noch ne zahl!^^ kA warums die da dabei steht.
    Ist das immer so aufgebaut?

    gruß
    gl
     
  16. 20. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    Schau mal hier her, da ist die Prozedur mit den Prüfsummen genau erklärt.
    http://www.inf.uni-konstanz.de/~menzer/perso.php
     
  17. 22. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    du wirst sowieso probleme bekommen da du spezielle lizenzen brauchst um "waffen" wie macheten usw zu verkaufen

    du darfst die gegenstände nicht an minderjährige verkaufen, ich würde bei der registrierung der user auf dem shop einfach eine alterangabe erfordern, sollte diese unter 18 sein darf man sich nicht registrieren, wenn die minderjährigen dann 18 als alter angeben bist du aus dem schneider da sie nicht ihr reales alter angegeben haben, ansonsten kann man das mit unterschriften der eltern via fax, email oder pdf regeln. achja.. für einen shop musst du zusätzlich ein gewerbe anmelden damit du rechnungen schreiben kannst, dazu kommt noch die buchhaltung die bei falscher handhabung schnell zu busgeld usw führen kann
     
  18. 22. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    ah, ich bin da jetzt net der anfänger!^^
    ltd is angemeldet, steuernummerr au, etc....
    da mach dir mal keine sorgen!

    Frage war eben nur mit dem 18.

    Ich hab bei der registrierung ne Altersüberprüfung gemacht, nur is die Frage ob das auch ausreicht!

    gruß
    gl
     
  19. 25. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    als ich mir meine luftknarre bei egun.de gekauft habe, musste ich dem verkäufer eine kopie meines persos schicken, damit er auch selber prüfen konnte ob ich schon 18+ binn. ich denke das würde bei deinem unternehmen auch nur zu gute kommen.
     
  20. 26. August 2007
    AW: Verkauf ab 18?

    Kommt drauf an.
    Z.B.: Bei Ebay kann man sich ja erst Regestrieren wenn man bereits 18 ist, also muss man dort kein nachweis machen.
    Und ich denke bei einem Laden wo Waffen und derartiges verkauft werden, dann muss man schon mind. 16 sein oder älter. Wenn die Regestrierung abverlangt das man 18 ist, dann müste es normalerweise reichen.

    Mfg Up6
     
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