#1 25. Dezember 2009 Internetprovider können durch eine gerichtliche Anordnung dazu gezwungen werden, bei Urheberrechtsverletzungen die Verkehrsdaten von Kunden zu speichern, um sie gegebenenfalls an Rechteinhaber herauszugeben. Urheberrechtsschutz übertrumpft Datenschutz und Fernmeldegeheimnis. Diese Auffassung vertrat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 1. September 2009. Demnach müssen Internetprovider, die dynamische IP-Adressen vergeben, auf Vorlage einer gerichtlichen Anordnung die Verkehrsdaten über die Vergabe der IP-Adressen speichern, um die Verfolgung gewerblicher Urheberrechtsverletzung zu unterstützen. In dem Streitfall ging es um einen Internetprovider, der sich gegen eine Anordnung des Landgerichts Mannheim wehrte, die ihn zur Speicherung von Verkehrsdaten verpflichtete. Die Anordnung hatte das Landgericht auf Antrag eines Filmherstellers erlassen. Dieser sah seine Urheberrechte an einem Film durch einen eDonkey-Nutzer verletzt, der den Film in der Tauschbörse anbot. Der Rechteinhaber stellte die IP-Adresse des Filesharers fest und verlangte vom Internetprovider, die entsprechenden Verkehrsdaten zu speichern statt zu löschen. Dagegen wehrte sich der Internetprovider. Normalerweise sind Internetprovider laut Telekommunikationsgesetz dazu verpflichtet, Verkehrsdaten, die sie nicht für Abrechnungszwecke oder für die Bereitstellung spezieller Dienste benötigen, nach Beendigung einer Verbindung unverzüglich zu löschen. Eine Ausnahme von dieser Regel sieht das Gesetz (§ 96 Absatz 2) vor, wenn eine Speicherung der Daten "für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke erforderlich" ist. [...] Quelle: Verkehrsdaten müssen für Rechteinhaber gespeichert werden - Golem.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. Dezember 2009 AW: Verkehrsdaten müssen für Rechteinhaber gespeichert werden Da ist doch jetzt auch nichts neues dran, war mir doch klar, dass die meine IP lange speichern, oder was soll jetzt das besondere an dieser einfachen Copy&Paste Nachricht sein? + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Dezember 2009 AW: Verkehrsdaten müssen für Rechteinhaber gespeichert werden na toll, das vorratsdatenspeichergesetz hatten sie ja ursprünglich wegen terrorismus gemacht und haben damals versichert sie würden es nicht für etwas anderes nutzen. aber wie man sieht, waren es nur wieder lügen.... + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. Dezember 2009 AW: Verkehrsdaten müssen für Rechteinhaber gespeichert werden Ach das geht ewig so weiter...bald weiß man wann wir n gehen + Multi-Zitat Zitieren