Verkehrsrecht - mittleren Spur Lichthupe

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von BamSteve, 2. April 2010 .

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  1. 2. April 2010
    So ich hoffe diesmal ist der Titel des Threads in Ordnung

    Also folgende Situation: Ich war heute mit einem Kollegen auf der Autobahn unterwegs. Die Autobahn war 3 Spurig. Wir fuhren auf der mittleren Spur und vor uns für ein Fahrzeug etwas langsamer. Mein Kollege betätigte darauf hin die Lichthupe, um dem vorausfahrenden Fahrzeug zu signalisieren, dass er uns vorbei lassen sollte.
    Ich sagte darauf zu ihm, dass er das nicht machen solle, da er ja noch auf der ganz linken Spur überholen könne und er das nur dort machen dürfe.
    Darauf sagte er, dass man das auch auf der mittleren Spur machen darf, da es ja in Deutschland ein Rechts-Fahr-Gebot gibt und man sich dann rechts zu halten hat, wenn man nicht überholt.

    Wer hat nun recht? Durfte er auch auf der mittleren Spur "Lichthupen" ?
     
  2. 2. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Also

    1. man darf nie die Lichthupe benutzen um jemanden zu Bedrängen!!!!!!!!!!
    2. du solltest einfach die Spur wechseln!

    mfg Viki
     
  3. 2. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    §16 StVO

    (1)
    Schall‐ und Leuchtzeichen darf nur geben,
    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

    Also die Lichthupe betätigen um jemanden auf das Rechtsfahrgebot aufmerksam zu machen ist nicht rechtens.
    Die Lichthupe zum Ankündigen eines Überholvorgangs ist, wie oben gezeigt, auf allen Fahrstreifen möglich (kannst dabei sogar noch auf die Hupe drücken, aber das ist meiner Meinung nach ein Relikt aus vergangenen Zeiten).

    Also: lieber einfach links überholen ;-)

    Zum Zwecke der Verkehrserziehung auf der Autobahn habe ich schon öfters mal angedacht, nen Schild an die Beifahrerseite zu kleben, mit der Aufschrift "§2(2) StVO - Rechtsfahrgebot beachten".
    Wer weiß, vielleicht würde das auf Dauer was bringen wenn damit fast alle Fahrzeuge rumfahren^^
     
  4. 2. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich kenn nur den Fall von nem Bekannten, der jemanden auf ner zweispurigen autobahn überholen wollte, er aber nicht von der linken spur ging. Mein Bekannter hat dann einmal die Lichthupe angemacht, dann einmal die Normale. Beides aber nicht übermäßig. Der Vorrausfahrende wollte ihn dann wegen nötigung anzeigen, die ist aber abgewießen worden.
     
  5. 2. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Jop genau das mein ich mal bei einem Bericht gesehen zu haben, indem es um Irrtümer im Straßenverkehr ging. Dort wurde gesagt das man auf der Überholspur KURZ die Lichthupe betätigen darf um dem vorausfahrenden zu signalisieren, dass er platz machen soll, sofern es ihm möglich ist. (er also nicht gerade nen LKW neben sich hat, den er überholen will). Natürlich darf man nicht dicht auffahren und soll den Abstand einhalten usw.

    Deshalb auch die Frage wie das dann bei drei Spuren ist, wenn die linke doch frei ist ?!

    Autobahn ist doch außerhalb einer geschlossenen Ortschaft oder ? Also würde das doch mein Glaube den Bericht gesehen zu haben bestätigen ?! ^^




    zu eins : wir haben niemanden bedrängt, der Abstand wurde (relativ) eingehalten.
    zu zwei : Das war aber nicht meine Frage !

    Ergo sind deine Antworten komplett an meiner Frage vorbei.
     
  6. 2. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Jap, Autobahn ist außerhalb geschlossener Ortschaften

    mfG JimmyBob
     
  7. 18. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Das Problem ist, wenn du dem Kollegen Lichthupe gibst, ist es Heut zu Tage schon Nötigung und der kann dich anzeigen!

    Links raus und einfach überholen..

    Seh es selbst tag täglich auf den Autobahnen, wenn eine arme alte Frau versucht einen LKW, der ca 85 fährt, mit 88 km/h zu überholen...
    Wenn du dann hinter ihr.. entweder den Linken Blinker, oder die Lichthube, oder im dümmsten Fall die Hupe betätigst ist es nötigung... wenn sie danach noch einen Unfall baut, weil sie erschreckt, dann bist du noch der gearschte im wahrsten sinne des wortes!..

    Also bisschen Rücksicht nehmen auf manche verkehrsteilnehmer mit nicht sooo dicken kisten und dann funktionierts gut =)

    grüße
     
  8. 18. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Blödsinn die lichthupe betätigen ist nicht gleich nötigung!

    Wenn ich mit 2m abstand hinter jemanden fahre und dann wie wild die lichthupe betätige dann ist es nötigung!

    Wenn man aber mit normalen abstand fährt und die Lichthupe betätigt um den vorrausfahrenden auf ein fehler hinzuweisen zb auf ein verstoß gegen das rechtsfahrgebot und eine damit verbundene behinderung für mich ist das VÖLLIG in ordnung
     
  9. 18. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Kommt ja wieder auf die Situation an und wie es der andere auffasst!
    Wenn du dann an eine blöde Zicke gerätst und sie sich genötigt fühlt, dann wars das..

    Klar, wenn du jmd z.B signalisieren willst, dass sein Tankdeckel offen ist, oder ihn auf andere Sachen, die nicht stimmen aufmerksam machen willst ist es eine sache, aber wenn du versuchst zu "drängeln" und den mit Lichthupe von der Spur zu vertreiben ist es nötigung und zwar ganz klar!

    Kommt ja darauf an, ob jmd rechts von ihm fährt, den er überholt!
    Wenn da keiner ist, dann hast du vollkommen recht.
     
  10. 18. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen darf demzufolge kurz Lichthupe gegeben werden, um dem Vorrausfahrenden seine Überholabsicht anzuzeigen.

    ausser alte threads hoch holen um deinen post acc zu pushen kannste also auch noch labern
     
  11. 18. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen darf demzufolge kurz Lichthupe gegeben werden, um dem Vorrausfahrenden seine Überholabsicht anzuzeigen.
    Allerdings darf dabei der Gegenverkehr nicht geblendet werden und Sie dürfen auf den Vordermann auch nicht so dicht auffahren, das dieser sich genötigt fühlt.

    Wenn schon Copy-paste geschichte, dann bitte auch die ganze..
    dankeschön!
     
  12. 18. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Das war eine Frage, die kannst du einfach mit Ja oder Nein beantworten
    Es gibt ja leute die etwas zurückgeblieben sind deshalb ist es eine völlig legitime frage
     
  13. 18. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Lichthupe oder Hupe auf der Autobahn betätigen um den Vorausfahrendem seine Überholabsicht zu zeigen ist keine Nötigung. Solange man die Lichthupe nicht aggressiv benutzt, also beispielsweise 5 Mal hintereinander oder dauerhaft benutzt. Und natürlich darf man den Sicherheitsabstand nicht unterschreiben.
    Dazu kommt, dass dir erstmal die Nötigung nachgewiesen werden muss.

    Zum Thema an sich: Gute Frage. Mal davon abgesehen, dass ich eh links überholt hätte, ist es glaube ich trotzdem erlaubt. Natürlich habe ich im Prinzip keine Ahnung, was so ziemlich auf alle hier zutrifft, außer sie kennen solch einen Fall oder sind zufällig Anwalt im Verkehrsrecht.

    PS: Ich hasse diese Mittelspurschleicher. Finde, da sollte mal das Ordnungsamt/Polizei durchgreifen. Das Rechtsfahrgebot wird so gut wie nie auf der Autobahn eingehalten. Einfach nur nervig.
     
  14. 20. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    also ich habe vor 2 jahren in der fahrschule gelernt, dass man außerhalb geschlossener ortschaften die hupe als überhol-signal benutzen darf. die Lichthupe jedoch nicht.
    lichthupe ist in erster linie zum aufschrecken von wild gedacht, das auf der straße steht.
     
  15. 20. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Lichthupe ist in diesem fall nicht erlaubt...

    Ja der andere hätte Rechts Fahren müssen...ihr aber auch...ihr hättet ohne weiteres Überholen können und somit ist Lichthupe geben ein Vergehen...
    Lichthupe ist beim Überholen nicht Erlaubt sondern nur die Hupe...

    Wenn ihr solche Fragen habt fahrt doch zur nächsten Fahrschule und Fragt da mal nach...

    PS: Hab extra meinen Onkel gefragt,und der ist Fahrschullehrer
     
  16. 20. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Das stimmt so aber nicht, laut STVO darf die Hupe ODER die Lichthupe eingesetzt werden. § 16 STVO sagt das so (Straßenverkehrsordnung StVO, § 16 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE)
    Fahrschüler von deinem Onkel will ich ja nicht sein
     
  17. 20. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    Na dann viel Spaß beim Strafe Zahlen für Lichthupe geben Mister Experte...
     
  18. 20. April 2010
    AW: Frage zum Verkehrsrecht

    die lichthupe darfst du nicht verwenden wenn jemand zu langsam vor dir fährt oder dich vorbeilassen soll, egal auf welcher spur.

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

    wenn du schneller bist als der vordermann musst du entweder bremsen oder ihn überholen und zwar nur auf der linken spur.

    wenn du jemanden auf der landstraße überholst kannst du beim überholmanöver die lichthupe nutzen damit der vorderman bemerkt etz kommt was von links.
     
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