Verpackungsmaterial kontra Datenschutz

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von faceonline, 21. Mai 2008 .

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  1. 21. Mai 2008
    Mitunter scheint gut gemeinter Umweltschutz zu schlechht gemachtem Datenschutz zu führen, wie ein aktueller Fall einer Online-Apotheke zeigt. Bodo Tasche berichtet in seinem Blog darüber, wie er aus den als Verpackungsmaterial eingesetzten Papierschnippseln Daten von Patienten rekonstruieren konnte. Dabei erleichterte ihm der relativ breite Streifenschnitt die Puzzle-Arbeit, um nach eigenen Angaben Namen, Anschrift, Geburtsdatum und verschriebene Medikamente herauszufinden. Allerdings liegt der Fehler wohl nicht nicht allein bei der Versandapotheke.

    In einer Stellungnahme gegenüber heise Security betonte Wolfgang Braun, Inhaber der Online-Apotheke Apovia, dass es sich bei den eingesetzten Papierstreifen keinesfalls um eingereichte Rezepte von Kunden handele. Diese würden nicht geschreddert, da diese als Wertgutscheine gelten. Vielmehr handele es sich nach einer internen Untersuchung wahrscheinlich um bereits geschreddertes Altpapier aus Arztpraxen, das man in einigen Fällen als Verpackungsmaterial übernommen habe. Die eigenen vernichteten Daten würden mit einer geringeren Streifenbreite zerschnitten. Die Papierschnippsel setze man als Verpackungsmaterial ein, da sich Kunden über die Umweltunverträglichkeit der zuvor eingesetzten Chips beschwert hätten.

    Warum allerdings die vermutlich aus einer Arztpraxis stammenden Dokumente so stümperhaft geschreddert wurden, ist unklar. Hinsichtlich der Vernichtung von Akten in Arztpraxen gibt es eine Empfehlung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass die Schnipselgröße bei der Papierzerkleinerung so klein sein muss, dass eine Rekonstruktion praktisch unmöglich ist. Zur Vernichtung empfiehlt die KBV daher den Einsatz einer Maschine der Sicherheitsstufe 4 der DIN-Norm 32757 für geheimzuhaltendes Schriftgut.

    Dort heißt es: "Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr aufwändig sind, möglich ist. Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 15 mm, Materialteilchenbreite bis max. 2 mm als Preßling, Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,5 qmm."

    Offenbar wird die Empfehlung aber nicht überall beherzigt und stattdessen ein preisgünstiger Schredder eingesetzt. Zudem lässt sich derart atomisiertes Altpapier kaum noch als Verpackungsmaterial verwenden. Apropos "gewerbeunüblich": Zur Rekonstruktion der ehemaligen Stasiakten werden bereits Systeme eingesetzt, die verschiedene Papierstreifen einscannen und zu Dokument zusammensetzen können. Das Projekt startete bereits vor einem Jahr und soll 2009 abgeschlossen werden.


    Quelle: http://www.heise.de
     
  2. 21. Mai 2008
    AW: Verpackungsmaterial kontra Datenschutz

    Als solche schlampigkeit kann ich echt nicht nachvollziehen. Selbst wenn die Schnipsel mit, aus welchen gründen auch immer, zu breitem Streifenschnitt geschnitten wurden, könnten die Verantwortlichen wenigstens darauf achten das die Schnipsel so gemischt werden, das man nicht ganze Namen oder Anschriften daraus rekonstruieren kann.
    Wenn große Mengen solcher Daten an Krankenkassen o.ä. gelangen würden.. Meiner Meinung nach sollten vorallem heute, wo man sich durch Vorratsdatenspeicherung etc. eh schon genug Gedanken um seine Privatsphäre machen muss, solche unnötigen Gefährdungen persönlicher Daten vermieden werden.
     
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