#1 24. April 2009 Hallo RR-Community, ich habe vor mir demnächst ein Auto zu kaufen. In Sicht habe ich da schon etwas konkretes. Allerdings steht das Fahrzeug gute 250km von mir entfernt. Der Verkäufer meinte der Wagen wäre noch angemeldet und ich könne das Auto mit seinen Kennzeichen zu mir nach Hause fahren und es dann eben gleich ummelden. Des Weiteren meinte er, für die Überführung zu mir wäre ich damit sogar versichert, falls wirklich etwas passieren sollte. Ist da etwas dran? Wie habt ihr das gemacht, als ihr euer Auto gekauft habt? Worauf soll ich noch achten? ... ist mein 1. Auto ^^ Bewertung is natürlich klar Thx schon mal für Beiträge. GreetZ + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung also wenn er die karre noch angemeldet und versichert hat (so versichert das jeder damit fahren darf) ist das mit der überführung kein problem. das würde ich aber vorher genau klären. ansonsten würde ich immer wenn ich ein auto privat kaufen würde damit mal eben beim tüv oder gutachter vorbeischaun und den mal drüberschauen lassen. kostet dich vielleicht n fuffi aber dann biste auf der sicheren seite. gruß + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Selbst wenn der Verkäufer das Auto abmeldet, ist das Auto für den Tag an dem es abgemeldet wurde noch fahrbar und versichert (extra so geregelt, für den Verkaufsfall ) + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Jop das geht! Du musst ihn halt sofort abmelden, wen du ankommst! Sonnst kann es stress geben. Du kannst aber auch damit fahren wieviel du willst, erst nach 2 Monaten kommt dan einer vorbei und darf das auto still legen! Alsse schon mal gehabt! + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Gutachter vom TÜV brauch ich eig nich, hab mein eigenen Onkel KFZ ^^ und so ganz unbeholfen was Autos angeht bin ich selbst auch nicht unbedingt. Ging lediglich um die Überführung hehe Das ja sowieso - mein Weg würde direkt zur Zulassungsstelle meines Ortes gehen. Sauber, das wusste ich noch gar nicht Aber da gibts sicherlich auch wieder irgendwo einen Haken ... würde mich fast wetten trauen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Wenn der bisherige Besitzer seinen Wagen so versichert hat, das nur er versichert ist, dann denke ich bist du nicht versichert. + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Naja gut auf jeden Falle eine heikle Sache. Ich glaub das Klügste wäre einfach mal direkt bei einer Versicherung nachzufragen wa ... Ich geh zwar mal nicht davon aus, dass ich einen Unfall verursache aber man weiß ja nie, wer einem so den Weg kreuzt, von daher wärs schon wichtig im Falle eines Falles abgesichert zu sein + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Bist du Dir sicher? Mir ist diese Regelung nur für den Fall der Zulassung / Abmeldung bzw. für den TÜV bekannt. Sprich: Auto abmelden und auf direktem Weg nach Hause fahren. Kannst Dir ja mal den Spaß machen und 250km ohne bzw. ohne gültige Kennzeichen rumfahren, da wird sich die Polizei freuen. Aber wie schon geschrieben. Sei froh, dass er das Auto angemeldet lässt, du kannst und darfst ohne Probleme die heimfahrt antreten. Wann du das Auto dann ummeldest solltest du mit dem Verkäufer ausmachen. Fairerweise würde ich es so schnell wie möglich machen. Falls es sich der Verkäufer doch anders überlegt (ich persönlich würde mein Auto nur rausgeben, wenn es schon abgemeldet ist) kannst du Dir Kurzzeitkennzeichen holen. Hat mich damals so um die 30 € gekostet (oder sogar weniger, war auf jeden Fall günstig) und mit diesen das Auto abholen. Für die Kurzzeitkennzeichen brauchst du aber auch schon die Doppelkarte von deiner zukünftigen Versicherung. Die Kennzeichenheinis bieten teilweise auch Ihre eigenen Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen an, aber die kosten nen haufen Geld. Edit: hier ist der Gesetzestext, also meiner Meinung nach nix mit 250km mit nem abgemeldeten Auto fahren: §10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit: "(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind." + Multi-Zitat Zitieren
#9 25. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Hey, danke für den ausführlichen Beitrag ... das mit dem Kurzzeitkennzeichen werd ich direkt mal ansprechen. Werde morgen einfach mal bei meinem Versicherungsfutzie vorbei schauen. Andererseis wenn du sagst da braucht man auch schon diese Deckungskarte dann müsste ich ja vorher schon wissen, dass ich genau dieses Auto auf jeden Fall kaufen werde, oder? Ansonsten krieg ich ja so ne Karte noch nicht denk ich mal (Ist mein 1. Auto das ich anmelden werde bin was Autozulassungen etc. angeht noch ein totales Greenhorn )? GreetZ + Multi-Zitat Zitieren
#10 25. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Wegen dem Kurzzeitkennzeichen musst du mal nachfragen, bin mir nicht mehr sicher. Ich glaube, dass ich eine Art Blankofahrzeugschein zum selbst ausfüllen bekommen habe. Also als ich mir das Kurzzeitkennzeichen geholt habe hatte ich noch keinerlei Papiere von dem Fahrzeug, daher musst du nicht unbedingt wissen, ob es dieses Auto wird. + Multi-Zitat Zitieren
#11 25. April 2009 AW: Versicherung bei/nach Fahrzeugkauf bis Ummeldung Alles klar thx dann frag ich da am Montag gleich mal nach Hoffe das klappt + Multi-Zitat Zitieren