#26 20. Juni 2009 Hi Leute, ein bekannter von mir hat sich letzten Sonntag eine Simson gekauft und hatte nun Zwei Fragen an mich gestellt die ich ihm aber nicht mit Sicherheit beantworten kann. Aber vielleicht wisst ihr ja bescheid! 1. Er besitzt eine Prüfbescheinigung für den Führerschein ab 17. Er ist sich jetzt jedoch nicht sicher ob er noch einen anderen Führerschein oder einen Mofa Führerschein haben muss. Im normalen Führerschein ist ja die Klasse M inbegriffen, jedoch die Frage da er nur eine Prüfbescheinigung hat ob er jetzt sich noch den Führerschein für Klasse M austellen lassen muss? 2. Versicherung der Simson. Er war wohl am Dienstag bei der Versicherung und hat sich eine Nummernschild und eine Versicherung besorgt. Auf dem Schein der Versicherung steht aber Moped bis 45 km/h, die Simson fährt aber 60 km/h ist das nun die richtige Versicherung oder nicht? P.S. Bitte nur ordentliche Beiträge und keine Beiträge mit ich glaub oder ich hab mal gehört! Nur wenn ihr es wisst bitte ich um eine Antwort! Jeder Hilfreiche Post bekommt auch eine gute Bewertung! mfg. + Multi-Zitat Zitieren
#27 20. Juni 2009 AW: Versicherung 1.Klasse M=Roller das heißt 50km/h, da braucht er einen richtigen Roller-Führerhschein und keinen 25er Prüfbescheinigung. 2.Ja ist korrekt, das heißt 50er aber der Roller muss ja nicht direkt 50km/h fahren, es kann so um die 10km/h aufwärts liegen. + Multi-Zitat Zitieren
#28 20. Juni 2009 AW: Versicherung Du darfst mit dem Führerschein der Klasse B (Auto), Roller, Mopeds... bis 50ccm fahren (Ca 50km/h). Egal ob du das pinke Teil hast oder einen richtigen Führerschein. Und somit ist die Aussage von meinem Vorredner schlichtweg falsch! + Multi-Zitat Zitieren
#29 20. Juni 2009 AW: Versicherung ne ist nicht falsch!!!.......... er besitzt eine Prüfbescheinigung, das ist kein führerschein sondern nur eine bescheinigung das mit mit einem moped fahren darf. + Multi-Zitat Zitieren
#30 20. Juni 2009 AW: Versicherung Ganz genau, heir auch nachzulesen: F Zitat: Die in der Führerscheinklasse B enthaltenen Führerscheinklassen M, S und L sind auch bei Erwerb der Prüfbescheinigung mit 17 Jahren enthalten. Die enthaltenen Führerscheinklassen M, S und L gelten ohne Einschränkungen und Auflagen. + Multi-Zitat Zitieren
#31 20. Juni 2009 AW: Versicherung also mein bruder hat auch eine simson (seine fährt auch mal um die 70) und er hat gemeint das für die alten dinger eine sonderregelung gilt oder so kann aber nochmal nachschaun EDIT: Soweit ich weiß sind ja die Simsons aus der DDR und sie war bestimmt schon vor dem 28.02.1992 erstmals im Verkehr. Falls ich mir irren sollte dann berichtigt mich aber ich bin mir zu 100% sicher, dass das stimmt. Quelle + Multi-Zitat Zitieren
#32 20. Juni 2009 AW: Versicherung ... Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren / ¦ \ FAHRTIPPS.DE "Wie beim normalen Führerschein mit 18 erwirbt man mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Bei Fahrten mit diesen Klassen benötigt man aber folgerichtig keinen Beifahrer, weil man das Mindestalter (16) ja schon erreicht hat." Be quiet please, er hat ja extra dazu geschrieben wenn man es WEIß soll man schreiben und nicht wenn glaubt bzw. es nicht weiß was ja hier auf dich zutrifft! + Multi-Zitat Zitieren
#33 9. Februar 2010 Versicherung ? Kurz und knapp. Ich will mir demnächst ein Auto kaufen, die Versicherung läuft über mein vater als Zweitwagen. Er selbst ist bei der Allianz gemeldet,muss ich mich auch bei der Allianz versichern lassen ? Oder kann ich mir selbst einen aussuchen. + Multi-Zitat Zitieren
#34 9. Februar 2010 AW: Versicherung ? natürlich kannst du dir selbst eine aussuchen wenn du aber günstiger kommen willst dann melds auf deinem vater als zweitwagen an + Multi-Zitat Zitieren
#35 9. Februar 2010 AW: Versicherung ? Bissl widersprüchlich oder? Wagen soll als Zweitwagen über Vater versichert werden und du fragst ob du dich auch bei der Allianz versichern musst?! Falls Zweitwagen über Vater: nur Allianz. Falls Wagen über Vater: kann dein Vater sich aussuchen, wird aber wohl teurer eingestuft werden da kein Zweitwagen. Falls du über dich versichern lassen willst: freie Wahl. + Multi-Zitat Zitieren
#36 9. Februar 2010 AW: Versicherung ? aufjeden fall als zweitwagen,aber ich kann bei einer anderen versicherung nicht als zweitwagen einsteigen ne ? In dem Fall ist es doch auch egal zu welchem Berater ich vom Allianz geh oder ? Weil ein Kolleg von mir der ist bei der Allianz und ich würd gerne zu ihm gehen,keine ahnung wo man vater sein berater hat. + Multi-Zitat Zitieren
#37 9. Februar 2010 AW: Versicherung ? ne, kannst sonst in keine andere Versicherung einsteigen. Theoretisch und praktisch darfst du eigentlich zu keinem Berater gehen, denn es handelt sich um den Vertrag deines Vaters. Ohne dessen Anwesenheit oder Vollmacht kannst du nix machen. Also musst mit ihm zu seinem oder deinem Berater. Außer du willst einen neuen Vertrag auf deinen Namen, was du allerdings verneint hast. + Multi-Zitat Zitieren
#38 9. Februar 2010 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Versicherung ? Warum machst du denn noch einen Thread auf? Du hast vor Kurzem doch erst hier nach der Autoversicherung gefragt. Das versteh ich jetzt nicht so ganz. Kurz und knapp: Zweitwagen (und somit günstig) geht nur über den Vertrag deines Vaters. Für alles andere musst du einen eigenen Vertrag abschließen und das wird als Fahranfänger sehr teuer. + Multi-Zitat Zitieren
#40 9. Mai 2010 Heey...ich möchte mir demnächst ein Auto zulegen, das um die 3000 euro kostet.... Dazu gehört natürlich zum Unterhalt auch die Versicherung... Was ich weiss, ist, dass die Haftpflichtversicherung zwingend abgeschlossen werden muss.... aber wie schaut es aus mit der teil, - bzw. vollkaskoversicherung? Hab gestern gehört, dass wenn man so ein auto fährt, dass nur 3000 kostet, dass sich die teilkaskoversicherung nicht lohnt weil man viel zu viel zahlt.... könnt ihr mich da bitte aufklären? was passiert wenn ich dann einen unfall hab? wenn ich schuld bin? wenn der andere schuld ist? also ohne versicherung... wär nett wenn ihr mich ein wenig aufklärt + Multi-Zitat Zitieren
#41 9. Mai 2010 AW: Versicherung haftpflicht musst du haben, zahlt schäden des anderen, deine nicht.(wenn du schuld hast) wenn er schuld hat, muss er deinen schaden zahlen, das hat nichts mit deiner versicherung zu tun. Vollkasko lohnt sich bei nem 3000 euro und als fahranfänger nicht, da haste nach einem Jahr schon das auto raus Vollkasko würde jedoch alle Schäden am Auto bezahlen. Teilkasko bezahlt nur brand,explosion,diebstahl,hagel,blitze und sowas unfälle mit haarwild, Glasschäden und marderbiss das hättest aber auch googlen können bzw dich mit nem Versicherungsvertreter zusammensetzen was die beste wahl in deiner situation is + Multi-Zitat Zitieren
#42 9. Mai 2010 AW: Versicherung Teilkasko ist in meinem Augen eigetnlich immer zu empfehlen. Das wird bei einem alten/günstigen Auto bei der Versicherungssumme nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Bei meinem ersten Auto einem Corsa waren das irgendwas um 100 Euro im Jahr und sobald nur mal einen Steinschalg hast oder bei mir war es zB. ein Wildschaden wo man halt nichts für kann und dann bekommst ehalt den Schaden von der Versicherung bezahlt. Frag einfach bei der Versicherungssummer nach was HP kostet und TK mit 150 Euro Selbstbeteiligung wenn der das bei der TK zuviel ist kannse ja auch evtl 300 Euro Selbstbeiteiligung machen. + Multi-Zitat Zitieren