#1 18. Dezember 2007 servus, ich war jetzt am wochenende in berlin, da is mir folgendes passiert, kurz zusammengefasst: als ich bei dem wo ich gepennt hab in die wohnung wollte, ging der schlüssel wzar in das loch vom sicherheitsschloss, jedoch nich zu drehen, die tür ging nich auf, auch von innen ging das sicherheitsschloss nich auf (so nen ding mit nem metallriegel den man davorschiebt). die drinnen haben dann gesagt ich soll schlosser rufen, ergo hab ich das gemacht. er kam, hats versucht, aber weil die drinnen pennen wollten haben sie ihn gesagt er soll wieder gehen, sprich er war da in der nacht für umsonst da. am nächsten morgen haben sie den dann nochmal gerufen, musste also 2x kommen. er hat zu mir und zu denen gesagt dass man das schloss garnich von außen kaputt machen kann, vorrausgesetzt man versucht halt nur mit schlüssel aufzuschließen. mit menschlicher kraft nich möglich, aber trotzdem war im schloss was gebrochen. jetzt hab ICH die rechnung gekriegt, 160€, ich soll das bezahlen, seh das aber irgendwie nich ein. nun meine frage: kann man sowas über die versicherung laufen lasssen? hat da jmd von euch vllt ne ahnung? thx schonmal im vorraus! greetz + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. Dezember 2007 AW: Versicherungsfrage Sowas bekommste vonner Versicherung nicht ersetzt.. Entweder du betrügst die Versicherung oder du blechst das ganze einfach.. + Multi-Zitat Zitieren
#3 18. Dezember 2007 AW: Versicherungsfrage ruf doch mal bei der versicherung an schildere das und frag nach was zu tun ist... oder einen fragen der sich auskennt + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. Dezember 2007 AW: Versicherungsfrage Der Besitzer von der Wohnung könnte es mit dem Schloss erstattet bekommen. Vorausgesetzt er gibt dir die Schuld und er hat eine Haftpflichtversicherung. Ihr müsstet euch da untereinander absprechen. Würde dir empfehlen einfach mal bei der Versicherung zu fragen und dich informieren lassen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. Dezember 2007 AW: Versicherungsfrage also einer könnte die schuld auf sich nehmen und dann bezahlt die haftpflichtvers. von demjenigen. die hafpflichtvers. ist eine pflichtvers. und müsste jeder haben. bei jugendlichen unter 18 ist man bei den eltern mitversichert. das ist eine möglichkeit..fragen bei der versicherung nützt glaub ich net viel. beste möglichkeit die haftpflichtvers. oder einfach die kohle zusammenschmeißen und selber blechen!! greetz + Multi-Zitat Zitieren