versteureung bei praktikum + 400basisjob?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von xenox, 19. Oktober 2008 .

Schlagworte:
  1. 19. Oktober 2008
    hi leute,
    ich mache momentan ein pflichtpraktikum seit dem 1. september bis zum 31. dezember un bekomme auch ein gehalt dafür.

    so und nächste woche fange ich mit einem 400€ job an.

    ich habe 2 Lohnsteuerkarten abgegeben.
    LSK I (1) beim praktikums platz, und
    LSK VI (6) beim 400€ basis job.

    vom praktikum bekomme ich 150€ monatlich.

    insgesamt komme ich also auf 550€ im monat.

    soweit so gut.

    meine frage ist jetzt wird der 2.te job, also der minijob (LSK VI) versteuert? wenn ja dann um wieviel und wofür.

    ich hab mich im internet natürlich versucht schlau zumachen und hab diese seite gefunden:

    externe seite klicken

    aber da geht es um 2 minijobs und pflicht praktika werden da ausgeschlossen.

    würde mich über eine antwort freuen

    thx xenox
     
  2. 20. Oktober 2008
    AW: versteureung bei praktikum + 400basisjob?

    kannste das nich so machen, das dir dein chef beim 400euro job höchsten 250 überweist? und den rest halt dann mal falls du nich die 400€ voll kriegst oder halt da aufhörst, is auch nich schlecht, dann haste paar monate nachdem du aufgehört hast noch geld von denen
    sprich er überweßit dir september nur 250+150praktikum
    oktober november dezember das gleiche, hast du also noch 600€ gut, die er dir dann später zahlen kann...du darfst ja nur nich über die 400 pro monat kommen, soweit ich das weiß..
     
  3. 20. Oktober 2008
    AW: versteureung bei praktikum + 400basisjob?

    hmm das geht leider nicht. außerdem bekomme ich diesen monat mehr geld vom praktikumsplatz :-D

    aber ich hab mich mal an meine chefin gewand. sie hat sich da auch drüber schlau gemacht, und jetzt kommt das tolle, ich muss beim finanzamt einfach nur einen nachweis dafür hinterlassen, dass das praktikum ein pflichtpraktikum ist, sprich von der schule aus oder vom/fürs studium.
    DANN wird (glaube ich ) nichts abgezogen...

    ob das mit pflichtpraktikum wirklich so ist, wird sich dann im laufe der woche zeigen.
     
  4. 20. Oktober 2008
    AW: versteureung bei praktikum + 400basisjob?

    Also soweit ich weiß, musst du bei dem geringen einkommen sowieso keine Steuern bezahlen. Aber da du über 400 € kommst, musst du Sozialabgaben zahlen, sprich Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
     
  5. 30. Oktober 2008
    AW: versteureung bei praktikum + 400basisjob?

    also hab mich jetzt noch informiert bei nem steuerberater.
    der erste job mit LSK I wird nnicht versteuert
    der zweite mit LSK VI wird nur 2% pauschal versteuert. und das wars auch.!
     
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