#1 20. August 2007 Guten Abend, ich bin dabei meinen Roller zu verkaufen und habe auch schon Interessenten. Diese würde den Roller am Donnerstag bei mir abholen und mir das Geld bar geben. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich einen Vertrag schreiben soll, dass ich keine Garantie gebe und auch nicht bei sonstigen Fällen haftbar gemacht werden kann. Wenn der Roller z.B. nach einem Monat, warum auch immer, kaputt geht - kann der Käufer dann auf mich zurückgehen? Kann er mich anzeigen und evtl. Schadensersatz verlangen? Kann ich den Vertrag selber schreiben oder muss das eine, vom Staat angestellte Person o.Ä. machen ? (Notar oder so..) Fragen über Fragen, ich weiß...ich hoff Ihr könnt mir helfen ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. August 2007 AW: Vertrag bei privatem Verkauf ? DU kannst den Vertrag natürlich selber schreiben... aber sinnlos...gibnt genug fertige In denen wird auch gleich die Gweährleistung ausgeschlossen, solang nichts anderes vereinbart wurde. http://www.mobile.de/_pdf/kaufvertrag.pdf + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. August 2007 AW: Vertrag bei privatem Verkauf ? Hey das mit denn Vertrag ist eine gute Idee, ich würde es machen ist nur sicher für dich hinter her passiert was damit und die machen klar das der Roller dir gehört hat, so kannst du immer noch sagen nene ich habe einen vertrage mit deren Unterschriften das ich denn roller denen verkauft habe und schon bist du aus den schneider, deswegen mache lieber den vertrag sicher ist sicher. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. August 2007 AW: Vertrag bei privatem Verkauf ? ok danke, ich denk ich werd den nehmen...hast ne bewertung + Multi-Zitat Zitieren