#1 22. April 2010 Polizei dein Freund un Helfer So schnell wird selbstmördern geholfen Selbstmörder entwaffnen + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer der wollte eh nur aufmerksamkeit ^^ aber dennoch gut geschossen + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer Bekommt er jetzt als Strafe die Todesstrafe? + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer made my day wundert mich dass der sein bein nicht getroffen hat, weil das ja genau hinter der waffe stand + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer is ja mies^^ ich meine gut,würde er es ernst meinen,hätte er es gemacht, aber der sniper nicer schuss, ob der n aimbot hat? mfg ¿ Zucker + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer Wie geil Btt - guter Schuss + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer Der Scharfschütze darf sich wirklich Scharfschütze nennen! Man muss auch mal auf das letzte Kommentar hören. Typisch Ami´s! + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer Ey gar nicht so unlustig. In Deutschland ist Selbstmord strafbar ^^ Aber der Orignalvideo ist lustiger da hört man die Leute über Funk sprechen. Und am Ende hört man nur 'niiiiiice shot dude' iwie sowas. + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer erzähl kein quatsch kein selbstmörder muss befürchten, dass er beim scheitern noch bestraft wird^^ (sofern keine anderen verletzt wurden) wenn du versuchst dich zu erhängen und jmd den strick durchschneidet, dann bekommst du von ihm vllt eine gescheuert für deine dummheit, aber bestraft wirst du dafür nicht. deutschland ist sogar eines der wenigen länder, in denen beihilfe zum tod nicht bestraft wird + Multi-Zitat Zitieren
#10 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer naja bestraft in dem sinne vielleicht nicht... aber je nach dem in welcher verfassung du bist, kommst du in die geschlossene.... man muss ja auch erstmal so weit sein ernsthaft zu versuchen sich umzubringen + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer Oh gerade nochmal nachgeschaut wurd wohl mal geändert. Mir wurde mal beigebracht, dass Mord strafbar ist und dadrunter auch Selbstmord fällt. Ist wohl nicht mehr der Fall. Dennoch kommst du in wohl in die Geschlossene ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#12 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer Also soweit ist das gar nicht weg xD + Multi-Zitat Zitieren
#13 23. April 2010 AW: Polizei dein Freund un Helfer Spoiler Beihilfe zum Selbstmord Irrtum: Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord sind strafbar. Richtig ist: Deutschland ist eines der wenigen Länder der Welt, in denen Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord nicht bestraft werden können. In fast allen Ländern der Welt, unter anderem auch in Österreich und in der Schweiz, ist es strafbar, einem Lebensmüden einen Giftbecher, eine Pistole oder einen Strick zu reichen, damit dieser sich umbringen kann. Die Täter werden dort in solchen Fällen wegen Beihilfe zum Selbstmord zur Verantwortung gezogen. Auch die Anstiftung, d.h. das Überreden zu einem Selbstmord, ist fast überall auf der Welt unter Strafe gestellt. Viele gehen wie selbstverständlich davon aus, dass dies in Deutschland nicht anders sein könne. Tatsächlich ist Deutschland jedoch eines der wenigen Länder, in denen die Beihilfe und auch die Anstiftung zum Suizid nicht bestraft werden können. Der Grund hierfür ist simpel: Nach deutschem Recht kann Beihilfe nur zu einer Straftat geleistet werden. Gleiches gilt für die Anstiftung. Nur wer einen anderen zu einer Straftat anstiftet, kann auch selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Ein eigenverantwortlicher Selbstmord, der ohne Zwang oder Täuschung geschieht, ist jedoch in Deutschland keine Straftat. Anderenfalls müsste jeder, der schon einmal mit einem Selbstmordversuch gescheitert ist, anschließend vor den Strafrichter gebracht und wegen seiner versuchten Selbsttötung zur Rechenschaft gezogen werden. Da also der Selbstmord an sich nicht strafbar ist, kann es nach der Logik des deutschen Strafrechts auch nicht verboten sein, einen anderen zum Suizid anzustiften oder ihm dazu Beihilfe zu leisten. Dies wird viele überraschen. Schließlich hat jeder schon einmal gehört, dass Sterbehilfe in Deutschland verboten sei. Und tatsächlich können Personen, die anderen beim Sterben Unterstützung leisten, in vielen Fällen dennoch bestraft werden. Das gilt in jedem Fall, wenn nicht nur Beihilfe zu einem Selbstmord vorliegt, sondern eine so genannte Tötung auf Verlangen. Der Unterschied ist schnell erklärt: Wer einem Lebensmüden eine Giftspritze reicht, mit der sich dieser anschließend umbringt, begeht nur eine straflose Beihilfe zum Selbstmord. Wer dem Sterbewilligen die Giftspritze mit dessen Einverständnis dagegen selbst injiziert, begeht eine strafbare Tötung auf Verlangen. Vor allem aber besteht paradoxerweise eine Pflicht zum Einschreiten, sobald der Selbstmörder nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann, weil er zum Beispiel bewusstlos geworden ist. Nun muss jeder Versuch unternommen werden, um ihn zu retten. Dies führt zu folgendem kuriosen Ergebnis: Es ist zwar erlaubt, einem Lebensmüden den Strick zu reichen, mit dem er sich anschließend erhängt. Sobald er jedoch das Bewusstsein verliert, ist man verpflichtet, ihn wieder abzuschneiden und lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Wer dies nicht tut, begeht zumindest eine unterlassene Hilfeleistung. Bei Interesse siehe hierzu: §216 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch), »Tötung auf Verlangen« § 323 c StGB, »Unterlassene Hilfeleistung« lest euch am besten gleich alle drei rechtsirrtümer-bücher von ralf höcker durch ihr werdet überrascht sein, wie viele irrtümer sich in eure köpfe gebrannt haben^^ ich könnte die ja mal hochladen, wenn ich zeit hab.. + Multi-Zitat Zitieren