video überwachung bei der arbeit

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pe4nut xD, 14. Februar 2009 .

  1. 14. Februar 2009
    hallo leute

    ich mache zur zeit eine ausbildung und freitags wird immer alles aufgreeumt (lackiererei)
    und es war schon alles sauber und alle arbeiter waren am chilln schon kam cheff rein und ich war noch
    den sauberen boden fegen damit ich net rum stehe
    naja uaf jeden fall hab ich ein spinnen netzt gefunden und wollte es weg machen und da ist mir aufgefallen
    das dort eine mini camera war udn hab mich mal auf die suche gemacht und habe dabei 3 kleine cams gefunden was auch eklärt wieso der cheff immer rein kommt wenn wir rum stehn oder beim arbeiten rauchen naja meine frage ist eigentlich ob man das eigentlich darf ich meine ändern kann ich es eh net binn azubi aber interesieren würd es mich trotzdem mal ob man sowas darf mfg pe4nut
     
  2. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Wir haben auch Kameras auf der Arbeit aber wir wurden voher drauf hingewiesen das welche dahin kommen und nur zur Überwachung sind. Wenn ihr also nichts davon wusstet könnt ihr das denke ich mal melden denn das ist meines wissens nicht erlaubt.
    Es gab doch letztens auch so ein Fall in irgendwelchen Geschäften wo die Mitarbeiter überwacht wurden und bei euch hört sich das ja so ähnlich an wenn der Chef immer rein kommt wenn ihr nichts zu tun habt.

    Mfg Sky
     
  3. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    ja ich meine wir haben ja ina pause drüber geredet OHNE CHEFF
    und es stört uns eigentlich nicht so sehr da es ja auch nur selten vorkommt das man mal rum steht eig nur freitag vor feierabend

    und als der cheff zu seiner 2ten firma gefahren ist haben wir mal geguckt er zeichnet uns net auf es wird nirgenz gespeichert mna kann nur live gucken vor 5 tagen wurd eingebrochen und die polizei und kripo hatte auch kein video materieal fingerabdrücke und so nur deswegen geht es ja noch weil wenn cheff weg ist fliegen die fetzen
     
  4. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Ich hätte sie cams versehentlch mit dem Besen geschrottet :]
    Kann ich ja net wissen,daß da Kameras sind

    Villeicht habt ihr einen Ausbilder,der Geil auf euch ist ^^
     
  5. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Wenns euch aber nicht stört wieso fragst du dann ob mans darf? ^^
    Sollte doch dann egal sein
     
  6. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    hab ich ja oben geschrieben
    weil es mich interesiert ob man sowas überhaupt darf solange er das nicht aufzeichnet was wir machen naja
    weil wenn er weg ist werden schon mal n paar burn outs und so gezogen und wenn das cheff sehen würde würd dar sagen hadde woh :-D
     
  7. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Wenn man auf der Arbeit überwacht wird MUSS man davon wissen ansonsnte kannst du dagegen vorgehen (auch per Gericht etc)

    Wenns euch aber nicht stört dann isses doch egal. Frag doch einfach mal Cheffe warum ihr davon nichts wusstet....is ja eigentlich nichts schlimmes dran.
     
  8. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    ist nicht legal
    solange ihr davon nichts wisst

    aber mal ehrlich gesagt wenn es euch nicht stört
    dann macht lieber nichts dagegen
    in der heutigen zeit ist es ja nicht mehr so leicht einen neuen job zu finden -.-
    wenn ihr mal chillen woltle stellt ihr ausversehn einfach einen besen vor die kamera xD
     
  9. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Dein Chef hätte dich vorher informieren müssen das Kameras installiert sind.
    Mich persönlich würde es bei der Arbeit ziemlich stören wenn ich den ganzen Tag überwacht werde.
     
  10. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    also ich find es ne unverschämdheit würde mir vielleicht sogar ein anderen arbeitsplatz bzw. ein neuen azubi paltz suchen und wechseln!!!

    Mfg easycent
     
  11. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    wie schon gesagt wurde...

    Es muss vorher gesagt werden, dass Kameras zur Überwachung installiert sind. Ansonsten ist es illegal und ihr könnt klagen usw.
    An eurer Stelle, wenns euch net stört, würde ich den Chef aber mal wirklich fragen, warum ihr davon nichts wusstet und ihn darauf hinweisen, dass das dann eigentlich illegal ist. Nicht, dass ihn der nächste Azubi verklagt, er pleite geht und ihr alle auf der Straße landet...

    und ansonsten: einfach mal mit der Lackierpistole drüberziehn :]
     
  12. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Da hat malle recht, dein Chef muss euch darauf hinweisen.
     
  13. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    euer chef ist yaa chillig filmt er euch daa^^....... ist yaa behindert werden eure gut bezahlt?wenn yaa hät ich kein problem chef will gucken wie die arbeiten für gutes geld
     
  14. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Einer von euch muss mal davor stehen ,gaaanz Langsam die Hose runterlassen und so tun,als würde man nur die Unterhose und das Shirt zurechtmachen.
    Und wenn Euer Ausbilder danach mit Großen Augen in die Werkstatt kommt,wisst ihr bescheid wozu die da sind =)
     
  15. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    also, da er das auf gar keinen fall darf ohne euch darüber zu informieren, würde ich da mal mit deinen arbeitskollegen labern und mal auf euren chef zugehen! kann ja nicht angehen... wenn er euch informieren würde, hätte er sicher mehr davon, da dann auch niemand rumstehen würde und die arbeit gemacht werden würde, wenn ihr wisst, dass ihr überwacht werdet! so hat er ja eigentlich nix davon...
     
  16. 14. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Jeder Betrieb hat das Recht eigentlich Kameras aufzustellen.
    Das ist in Deutschland nicht verboten und dient nur als Überwachung.
    Ich meine wenn ich z.b. jetzt mit Gold arbeite würde ich noch Wachposten aufstellen lassen.


    Mfg
    Fanatico.
     
  17. 17. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    normal muss man darueber informiert werden wenn man gefilmt wird ...
    meines wissens nach gestzeswiedrig !!
    aber wie gesagt du bist nur n stift !!

    MfG seT-87
     
  18. 17. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Mach ein Foto aus der ungefähren Position der Camera druck die bilder aus und häng sie dann mit klebeband und draht drüber ^^

    Ist auf jedenfall nicht die feine Art seine Mitarbeiter auszuspionieren siehe Schlecker und Lidl

    aber is ja cool solang dus weisst is wenn dus nicht weisst und dann die ganze Zeit baust und aufgenommen wirst ^^ stell dir vor du vögelst die Frau vom Chef und er schaut zu. Puh bin ich froh das wir hier keine Cams haben
     
  19. 17. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    ^^ is mir erst heute bei McDonalds aufgefallen (bei uns) über den kassen ist eine kamera die nicht die kunden! sondern die bedienung filmt
    was nur komisch war das der stecker ausgesteckt war ^^ musste ein bisschen grinsen
    finds auch ein bisschen unverschämt... die arbeiter haben auch vertrauen zu einem fairen cheff und das sollte andersherum ned ausgenutzt werden... außerdem sieht man ja die erbrachte leistung am umsatz ^^ wenn da was nicht stimmen würde, würde ich mich auch mal mit meinem personla unterhalten ^^

    btw: wer macht nicht schonmal eine kleine pause?!

    greeTz
     
  20. 17. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    Videoüberwachung ist nicht erlaubt, zumindest nicht so wie es bei dir der fall ist.

    Kannst dir ja den folgenden Text mal anschauen da ist alles wichtig drinnen.


    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer neueren Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen die Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen. Danach gilt folgendes:

    1. Grundsätzlich stellt die (versteckte) Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte dar (Art. 2, Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht).

    2. Dieser Eingriff ist dann zulässig, wenn er durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist (Art. 12 und 14 GG).

    3. In jedem Fall ist eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich. Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme muß geeignet, erforderlich und angemessen sein.

    4. Durch die Videoüberwachung wird in schwerwiegender Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingegriffen. Diese werden einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt. Der Arbeitnehmer wird zum Objekt der Überwachungstechnik, was zu einer erhöhten Abhängigkeit und zur Behinderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit führt.

    5. Das BAG hält die Videoüberwachung von Arbeitnehmern aber dann für zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (vgl. auch BAG, Urt. v. 27.3.2003 - 2 AZR 51/02). Dabei ist die Videoüberwachung des Arbeitgebers aber nicht schon aufgrund des Hausrechts gestattet.

    6. Nach Auffassung des BAG ist die Videoüberwachung aber dann nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer nicht wisse, wann die Kamera eingeschaltet wird, wenn die Überwachung nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist und kein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Die Arbeitnehmer seien einer Überwachung selbst dann ausgesetzt, wenn sich kein einziger von ihnen etwas habe zuschulden kommen lassen. Außerdem führe die vielseitige Anwendung digitaler Videoüberwachungssysteme zu einer erhöhten Persönlichkeitsverletzung bei den betroffenen Arbeitnehmern.

    (vgl. BAG, Beschluß vom 29.6.2004, Az.: 1 ABR 21/03)

    7. Im Ergebnis wird es entscheidend darauf ankommen, ob der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht auf eine Straftat zu seinen Lasten hat oder ob er die Arbeitnehmer lediglich "überwachen" will.
     
  21. 17. Februar 2009
    AW: video überwachung bei der arbeit

    also ich glaube er muss euch drauf hinweisen das ihr gefilmt werdet! würd ich einfach mal nachfragen bei ihm und dann noch andere meinungen einholen, oder besser umgekehrt
     
  22. Video Script

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