Vodafone Kündigung

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von UniQue, 23. April 2010 .

Schlagworte:
  1. 23. April 2010
    Hi Leute,

    hatte vor kurzem bei Vodafone gekündigt, kurz darauf einen Anrif bekommen, von wegen ich soll die Kündigung doch erstmal zurücknehmen und bekomme dafür 5 Monate 5€ rabatt auf die Rechnung.
    Nach den 5 Monaten kann man dann wieder kündigen, nur bleibt dann nur noch ein Monat.

    Deswegen wollte ich das Angebot wieder stornieren, habe 14 Tage dafür zeit.
    Hatte dort angerufen, gesagt ich möchte es gern stornieren, bekahm ein OK und eine Woche später (heute) Post von Vodafone.

    Auf dem Kündigungsschrieben war das Datum vom 15.04, der Tag an dem der Vodafonekerl mich angerufen hat.

    Ist das eine gültige Kündigung?
    Sollte man doch noch schnell in der einen Woche die Kündigung selber erneut hinschicken?
     
  2. 23. April 2010
    AW: Vodafone Kündigung

    also um was geht es dir den jetzt?

    Es kommt nicht klar hervor was du genau machen möchtest? Kündigen oder doch lieber den Vertrag behalten!

    Wenn du den Vertrag behalten möchtest, dann lass dir dazu ruhig erstmal die weiteren Konditionen zu kommen, den meistens so welche beinhalten das sich der Vertrag um weitere 24 Monate etc. verlängert. Daher empfehle ich dir dich darüber genaustens zu infromieren fals du kein vertrag mehr haben möchtest.


    Möchtest du trotzdem Kündigen, dann musst du das nochmal klarstellen. Schrift stück an Vodafone, die dir dann eine Bestätigung zu kommen lassen(ansonsten kannst du davon ausgehen das Sie diese nicht erhalten haben) mit der du den auf der sicheren Seite bist.

    Du kannst dann soviel ich weiss deine Kündigung innerhalb von 14 Tagen zurückziehen.

    Das bleibt dir aber überlassen!


    Gruß
     
  3. 24. April 2010
    AW: Vodafone Kündigung

    Hi,

    normalerweise hat nur eine schriftliche Kündigung Rechtsgültigkeit, ich würde noch mal eine Kündigung hinschicken.
    Allerdings nicht mit den Worten "zum nächstmöglichen Termin", sondern "wie telefonisch vereinbart rückwirkend zu dem 15.04."

    Cu
    Death-Punk
     
  4. 24. April 2010
    AW: Vodafone Kündigung

    Also wenn du kündigen willst mach es als Einschreiben mit Rückschein kostet zwar 2,50€ aber dafür hast du die Sicherheit, dass sie den Brief bekommen haben. Kündigungen sollte man immer so abschicken um später Probleme zu vermeiden wie "wir haben keine Kündigung erhalten".

    Gruß
     
  5. 24. April 2010
    AW: Vodafone Kündigung

    Ähhh nein.

    Was passiert, wenn Vodafone die Annahme des Einschreibens nicht akzeptiert und der Briefträger stattdesen ein "Abholbrief" da lässt und den Brief mit der Kündigung wieder mit nimmt? Dann ist keine Kündigung beim Empfänger eingegangen.

    Ein Einschreiben mit Einwurfbestätigung vom Postboten ist ebenfalls vor Gericht unwirksam, da der Postbote auch den falschen Einwurfschlitz hätte nehmen können.

    Was bleibt?

    1. Selber vorbei bringen und sich die Annahme bestätigen lassen
    2. einen vertrauten Boten schicken, der vor Gericht als Zeuge aussagen kann

    3. Ein Telefax mit Empangsprotokoll (wobei auf dem Empfangsprotokoll das ursprüngliche Fax gesehen werden kann)


    Die letzte Möglichkeit ist die günstigste und schnellste.

    Und Back to topic.
    Vodafone Kunde ... log dich doch einmal Online in dein Vodafone Konto ein und schau dir den Vertragsstatus an. Oder ruf nochmal beim Kundenservice an.
     
  6. 24. April 2010
    AW: Vodafone Kündigung



    in diesem Fall reicht auch ein Einwurf Einschreiben aus! Das wird dann mit dem Einwurf (in den Briefkasten, Postfach etc.) vom Briefträger bestätigt!

    Da hat man auch die Sicherheit das man den Brief abgegeben hat, ob Vodafone diesen dann geöffnet hat ist wiederrum was anderes.

    Aber du kannst dir sicher sein das die Kündigung angekommen ist!

    Außerdem ist ein Einwurf Einschreiben wesentlich günstiger als ein Einschreiben mit Rücksendeschein.



    Gruß
     
  7. 27. April 2010
    AW: Vodafone Kündigung

    Da zitiere ich mich mal selber ...

    Das klingt jetzt zwar unglaubwürdig, aber bei der deutschen Post ist es für den Postboten nicht ausschließbar, dass er vielleicht doch den falschen Briefkasten genommen hat. ... So hat mal ein Gericht in einer vergleichbaren Situation entschieden.

    Einzig die Fax mit Empfangsbestätigung auf der der Originaltext zu lesen war wurde von einem Gericht bisher akzeptiert. Neben dem klassischen Boten und der Eigenhändig vorbeigebrachten (und bestätigten) Zustellung.
     
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