Vom angestellten zum HGB 84 - HILFE

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Alixvfl, 24. Februar 2013 .

Schlagworte:
  1. 24. Februar 2013
    Hallo erstmal,

    ich benötige Hilfe von jemanden der es schon durchlaufen hat, es durchlaufen wollte und sich damit beschäftigt hat oder auch so Erfahrungen damit hat.

    Ausgangssituation:
    Zur Zeit bin ich angestellter in einer Versicherungsdirektion mit einer beratenden Funktion (Laufkundschaft beraten etc.) - Keine Außendiensttätigkeiten im klassischen Sinne. Unbefristeter Arbeitsvertrag. Sozialleistungen wie VWL, BAV, Boni und Weihnachtsgeld. Kein Firmenfahrzeug.

    Angebot:
    - HGB 84
    - Fixum für 12 Monate garantiert, ohne Risiko! - Sollte man nach 12 Monaten nichts verdient haben wird der Verlust einfach gestrichen und wird vom Unternehmen getragen.
    - Im 2. Jahr wird Fixum auch gezahlt muss jedoch ins verdienen gebracht werden. Nach 12 Monaten kann man ja aber abwägen ob man es schafft oder nicht!
    - Vermögensschadenhaftpflicht über Rahmenvertrag, 12,- € im Monat
    - Bürmiete, Telefongebühren, Internet, Porto, Papier etc., 175,- € im Monat
    - Großkundenrabatt bei namhaften Automobilherstellern und Mobilfunkanbietern

    Meine Frage ist eigentlich mit was für weiteren Kosten man rechnen muss bzw. kalkulieren? Oder was man noch beachten muss!

    Kfz-Leasing
    Spritkosten
    Krankenversicherung
    Arbeitslosenversicherung
    Rentenversicherung
    Rücklagen für Stornos

    Hat da jemand Summen? Spritkosten ist mir klar das das eine variable ist.

    Das man als selbstständiger viel zu tun hat ist mir klar. Aber ich möchte eigentlich hier nur die finanziellen Risiken abwägen. Vllt hat ja auch jemand so eine Art Check
    Liste. Hab im internet leider nichts gefunden.

    Gibt es eig auch so eine Art Förderung vom Staat wenn man als angestellter in die Selbständigkeit wechselt?
     
  2. 11. März 2013
    AW: Vom angestellten zum HGB 84 - HILFE

    Das größte Risiko ist, dass du die Zahlen nicht bringst. Du bist aktuell ja scheinbar nicht wirklich im "richtigen" Vertrieb tätig. Würde das erstmal als Angestellter versuchen.

    1/3 aller LV+KV Provisionen solltest du als Stornorücklage haben. Außerdem musst du klären wie das mit der Rentenversicherung gehandhabt wird - Beratungsgespräch mit Rentenversicherung ausmachen! (sehr wichtig!)

    Gründerzuschuss ist das Wort das du googeln solltest.

    Arbeitslosenversicherung brauchst du als selbstständiger nicht.
    Krankenversicherung solltest du ja selbst wissen ;-)
    Fixkosten gering halten - das gilt generell. Also lieber keine Leasingverträge sondern ein Auto kaufen. Bedenke auch, dass ein dickes Auto bei Kunden nicht gut ankommt. Vorallem da die Versicherungsbranche ohnehin schon einen schlechten Ruf hat tust du dir keinen Gefallen.
    Gutes Auto für wenig Geld: E46 320d Touring Ist ein angemessenes Auto mit geringen Spritkosten.

    Du musst deine Sozialversicherungen als selbstständiger selbst tragen!

    Wenn du keinen kundenstamm bekommst dann such dir lieber ein anderes Unternehmen.

    Schaue hier nicht regelmäßig rein. Wenn was ist ->pm aber das kann dauern.

    P.S. war selbst selbstständig(Strukturvertrieb beim Einstieg) und bin angestellter in der Branche. Ich persönlich würde mich nicht selbstständig machen als 84er. Wenn dann lieber als Makler - aber das ist Geschmackssache. Unsere 84er sind alle recht zufrieden.
     
  3. 11. März 2013
    AW: Vom angestellten zum HGB 84 - HILFE

    Kundenstamm liegt bei dem Unternehmen standardmäßig bei 700 - 900 Kunden
    Da das Gebiet aber in den letzten 2,5 Jahren kein Betreuer hatte wird der Kundenstamm verdoppelt.

    Gründe für die nicht Betreunung des Gebiets habe ich nachgefragt und hinterfragt.
    War alles plausiebel. - Der Betreuer der zuletzt in dem Gebiet tätig war, war dort länger als 7 Jahre tätig.

    Auch Gründungszuschuss wird mit mir zusammen beantragt, also da bekommen ich einen gestellt der alles zusammen mit mir ausfüllt auch gibt es in den ersten 4 Monaten kostenlos einen Steuerberater
     
  4. 6. April 2013
    AW: Vom angestellten zum HGB 84 - HILFE

    Hey! Ich stand vor nem halben Jahr vor der selben Entscheidung! Überleg es dir gut! Schau dir gut die Promill Sätze an die gezahlt werden. Ist meine Überlegung richtig, dass du dann Makler bist? Wenn ja gute Entscheidung. Aber, ich würde mir etwas suchen wo du nicht 84er sonder 92er bist. Dein Unternehmen hat dich als 84er in der Hand. Du baust dir nicht deinen eigenen Kundenstamm auf, sondern die Kunden gehören dem Unternehmen. Solltest du im 2. Jahr es nicht ins Verdienen bringen, kann gehörig Druck kommen.. Dafür bekommst du ja ein Fixum. Guck dir gut deinen Vertrag an! Wahrscheinlich wird bei euch auch nich nach Promill Sätzen vergütet sondern nach Punkten stimmts? Wenn ja, n Freund von mir hatte das selbe. Jetzt wo er 92er ist und er nach Promill bezahlt wird, verdient er das doppelte.

    Gibt viel was man da zu beachten hat, es ist definitv niemals alles Gold was glänzt, aber das weißt du denk ich mal selbst. Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg bei deiner Selbstständigkeit .

    Bei Fragen usw. kannst du dich gerne melden.


    Gruß, Matze
     
  5. 6. April 2013
    AW: Vom angestellten zum HGB 84 - HILFE

    Hey, die Entscheidung ist noch nicht gefallen.

    Nein ich bin dann kein Makler, Ausschließkichkeit wird es sein.
    das mit den Kunden ist wohl wahr, jedoch bekommt man eine Ablöse für die neuen kunden die man bekommen hat in dem Zeitraum, wenn man das Unternehmen verlässt.
    Summe x für jeden Kunden.

    Vergütung findet nach Promille statt!
    LV - Verträge 22 %o
    Riester - 25 %0
    Sach 40 %
     
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