Vor- und Nachteile der Vertragsfreiheit?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von bacardi, 29. Oktober 2007 .

Schlagworte:
  1. 29. Oktober 2007
    Hey Leute,

    wie der Titel aussagt, welche Vor- und Nachteile hat die Vertragsfreiheit?

    Danke im Voraus

    MfG
    bacardi
     
  2. 29. Oktober 2007
    AW: Vor- und Nachteile der Vertragsfreiheit?

    Weis net was für Nach und Vorteile es haben sollte da wird nur unterscheidet in

    Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht. Ist diese Freiheit durch Gesetz beschränkt spricht man von Kontrahierungszwang (lateinisch contrahere; kontrahieren: einen Vertrag schließen). Ein Beispiel für herrschenden Kontrahierungszwang sind Stromanbieter, die den Kunden versorgen müssen. Die Partnerwahlfreiheit besagt dabei als Teilaspekt der Abschlussfreiheit, dass man sich seinen Vertragspartner frei auswählen kann.

    Unter Inhaltsfreiheit versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit). Beschränkt wird die Inhaltsfreiheit durch den Typenzwang, z. B. im deutschen Sachenrecht (lateinisch numerus clausus abgeschlossene Anzahl).

    Formfreiheit meint, dass man Verträge grundsätzlich ohne eine bestimmte Form schließen kann oder dass man eine Form wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist. Formfreiheit besteht dann nicht, wenn eine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, z. B. bei Grundstücksgeschäften. Hier hat die Form die Funktion der Warnung und kann zu Beweiszwecken dienen.

    Die Aufhebungsfreiheit bedeutet schließlich, dass man sich auch wieder von geschlossenen Verträgen lösen kann.

    Die generelle Vertragsfreiheit wird in deutschsprachigen Ländern durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Beispiele:

    * Arbeitsrecht (Kündigungsschutz und Betriebsräte in Deutschland)
    * Ladenschlussgesetze
    * staatliche Monopole (Müllbeseitigung, Gerichtswesen, Geldwesen)
    * Versicherungswesen (teilweise Kontrahierungszwang)
     
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