Vorladung ..hingehen oder nicht ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Flocke, 14. November 2010 .

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  1. 14. November 2010
    Hey Leutz !

    Brauche mal son Paar Meinungen von euch..

    Vergangenes Wochenende hab ich Post von den Bullen bekommen. War ne Vorladung als Zeuge, wo jetzt auch in den nächsten paar Tagen hin soll. dabei dreht sich alles um irgendwelche Kennzeichen Diebstähle, wovon ich überhaupt null weiß.
    Problem...
    An dem angegebenen Datum, als das passiert sein soll, war ich an der Stelle mit nem Kumpel bisschen was zu Rauchen holen .
    Naja und jetzt würde ich gerne mal von euch wissen, ob ich da hingehen soll oder nicht . Vielleicht sind die ja irgendwie ganz hinterhältig und wollen mich deswegen drankriegen, dabei steht im Betreff aber das es sich halt wie gesagt schon um irgendwelche Kennzeichen Diebstähle handelt?(

    Postet mal bitte was ihr dazu meint pls
     
  2. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Wie Paranoid bist du bitte schön durch dieses Scheiß Zeug geworden? -_-
    Sowas hab ich ja noch nie erlebt ?(

    b2t.: Geh hin... als ob sie dich unter vortäuschung falscher tatsachen dahin locken würden...
    Geh hin und sag, dass du nichts gesehn hast?
    Fertig ist die sache...
     
  3. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Geh hin...^^

    So "hinterlistig" sind die auch nicht...man muss zwar schon manchmal vlt etwas aufpassen, aber dich unten einen "falschen Tat" einzuladen,.....machen se nich

    Lass dein Dope, oder was auch immer zuhause...geh dort hin...und sag denen, dass du nichts gesehen hast.

    Überlegen würd ich mir persönlich noch, was ich denen sage, warum ich mich dort in dem Viertel rumgetrieben hatte....naja, aber kannst ruhig hingehen!
     
  4. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Verlass dich nicht auf die RR-Rechtsberatung hier.

    Frag in einem speziellen Forum nach, aber mein allgemeiner Tipp wäre:

    Anrufen auf der Wache --> Nachfragen um was es sich genau handelt --> Freundlich aber bestimmt den Vorladungstermin absagen --> Nicht hingehn, keine Probleme mit nach Hause nehmen

    Da du dich wohl oder Übel selbst belasten würdest (die Polizei macht Druck, erzählt bisweilen auch gerne Geschichten aus ihren haueigenen Märchenbüchern um dir irgendwas herauszulocken) so wie ich den Eindruck habe, ist mein TIPP: NICHT HINGEHEN!

    Außerdem bitte erwähne NIE vor der Polizei dass du irgendwann mal egal was und wie wenig geraucht hast, NIEMALS!

    Falls du doch vorhast zur Vorladung zu erscheinen....Nimm eine Vertrauensperson mit die während dem "Verhör" dir zur Seite steht!

    Aber der allerbeste Tipp: in Rechts- und Medizinfragen niemals auf RR hören!
     
  5. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Ich würde der Wache schriftlich mitteilen, daß ich zu dem Thema nichts zu sagen habe, nichts gesehen habe und deswegen auch nicht zur der Vorladung kommen möchte.

    Für Fragen stehe ich zwar gerne zur Verfügung aber wie schon gesagt zu diesem im Raum stehenden Vorgehen habe ich keine Ahnung.

    Irgendwie sowas

    .
     
  6. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    dann wird aber sehr wahrscheinlich vor gericvht müssen, wenn du nicht zur vorladung bei der polizei gehst, musste auch meist vor gericht.
    es ist nicht immer so, aber meist, und ich sprech da aus erfashrung.

    geh hin, und die müssen dir deine schukld nachweisen, und nicht du deine unschuld.
    und dafür brauchen die zeugen, die genau gesehen haben, wie ihr was gemacht habt. ansonsten im zweifel für den angeklagten
     
  7. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    lol, solange ihr da nicht kiloweise zeug rumgeschleppt habt brauchste dir doch keinen kopf machen

    und selbst wenn, ohne beweise können die euch eh nix. in schleswig holstein wird alles unter der eigenbedarfsgrenze von 30g auch meistens fallen gelassen, wie es in den anderen bundesländern aussieht weiß ich nicht.

    wenn du nicht hingehst, erweckt das erst recht den eindruck, als hättest du was zu verbergen ;-)

    // die grenze wurde anscheinend auf 6g heruntergesetzt laut wiki (Q) ^^
     
  8. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    GESCHWÄTZ!

    Geh einfach nicht hin, Ende! Du wirst nicht schlechter da stehen als zuvor.

    ENDE! und close jetzt spo viel dreck hab ich noch nie gelesen, ehrlich. Ihr habt alle kein Plan vom echten Leben, das hier ist NICHT CSI: Miami...
     
  9. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Grundsätzlich ist niemand - sei es als Zeuge oder als Beschuldigter - verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten..

    Etwas Anderes gilt nur für die Ladungen der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts.

    Es besteht hier also weder eine Verpflichtung auszusagen, noch eine Verpflichtung zu erscheinen. Folglich steht es dir frei, ob du den von der Polizei avisierten Termin wahrnehmen möchtest oder nicht. Entscheidest du dich dagegen, darf dir dies nicht nachteilig ausgelegt werden, da es sich lediglich von dir eingeräumten Rechten Gebrauch machst.

    Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß dir ein Richter dies im Einzelfall nachteilig auslegt.

    Das entspricht zwar nicht dem geltenden Recht, aber die Praxis sieht leider oftmals anders aus. Jedenfalls besteht keine Verpflichtung, dieser Vorladung zu folgen. In Strafverfahren besteht - abgesehen von den Fällen der sog. Pflichtverteidigung - kein Anwaltszwang, d.h. jeder kann sich selbst vertreten, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen.
     
  10. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Wenn du als Zeuge vorgeladen bist dann bist du nicht verdächtig.

    Als Zeuge stehen dir zu:
    - Zeugnisverweigerungsrecht
    - Auskunftverweigerungsrecht

    heißt:
    - du kannst die Aussage verweigern wenn du sonst Verwandte/Verschwägerte einer Straftat / Owi belasten würdest
    - du kannst die Aussage verweigern wenn du dich selber einer Straftat / Owi bezichtigen würdest

    Also: geh ruhig zur Polizei, mach deine Aussage

    Du wirst wahrscheinlich gefragt wie du den Abend verbracht hast, dann erzählst de, und beim Teil mit dem "Zeug" holen sagst de "ja warum ich da war...hierzu möchte ich keine weiteren Angaben machen und mich auf mein Auskunftverweigerungsrecht berufen".
    Dann gehts danach weiter mit dem Rest des Sachverhalts. Immer schön locker und ehrlich bleiben und dann will dir auch niemand an den Karren pissen.

    Natürlich musst du nicht der Ladung der Polizei Folge leisten, aber du könntest damit einen eventuellen späteren Gerichtstermin umgehen, wenn festgestellt wird dass du keine sachverhaltsrelevanten Angaben machen kannst.

    Also wenn ich in deiner Situation die Wahl hätte würde ich lieber vor der Polizei aussagen wollen als vor Gericht, allein schon bezüglich des zeitlichen Aspekts.
     
  11. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    du kennst das doch sicher aus der schule: machste blau und fettisch. hingehen musste als ******iger zeuge nicht zwangsläufig und wenn die unbedingt was von dir wollen, dann klingeln sie nochmal. also mach dir nicht ins hemd, du kannst beruhigt das happening ausfallen lassen, der henker besucht wen anders.
     
  12. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?



    Geh hin, sonst bekommst du ne Strafe..... man darf sich einer Vorladung nicht widersetzen.


    Alles weitere wird sich dann klären..... die Polizei darf dich allerdings nicht unter falschen Vorwand einladen.

    Du hast nichts zu vefürchten...mach deine Aussage

    mfg
    dennis :]
     
  13. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Totaler Schwachsinn,

    mal ehrlich warum schreiben in jedem RR-Thread in dem es um juristische und polizeiliche Angelegenheiten geht, irgendwelche Flachbirnen die wirklich absolut keinerlei Ahnung von der Materie, den Gesetzen und Regularien haben?
    Dafür müsste es glatt schon Banns hageln für soviel Dummheit und Unwissen...

    1. Einer Vorladung bei der Polizei muss man NICHT nachkommen!

    2. Darf eine Behörde dich aus quasi egal welchem Grund vorladen, dir müssen nur deine Rechte verlesen werden, was du danach sagst und dann ausplapperst ist ganz und gar dein Problem.

    3. Würde ich in dieser Angelegenheit einfach zu Polizei gehen, diesen mitteilendas ich keinerlei Angaben zu dem Vorfall machen kann und bei der Frage warum ich in der Gegend war sagen das ich mich mit einem Kollegen dort getroffen habe.
     
  14. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    BEI SOWAS VERLASS DICH NIE AUFS INTERNET

    ruf lieber bei der polizei an auf der vorladung müsste ne telefon nummer stehen frag was los ist, sag ab, und das wars. nicht das du nacher wenn du nicht hingesht richtige probleme bekommst, da wirds dir nciht helfen aber iwer im inet hat gesagt das
     
  15. 14. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Sachmal bin ich im falschen Film oder was oO


    Niemand ist verpflichtet, einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung nachzukommen!

    Das ist ausnahmsweise FAKT!

    Es gibt dafür keine Strafen oder Auflagen oder sonstwas... geht pennen ihr Schwachmaten, mal ehrlich...


    Wer lesen kann wird dies auch schon aus dem TEXT der VORLADUNG entnehmen können,
    denn dort steht Zitat "Es wurd um das Erscheinen gebeten" << da steht nichts von Pflicht!
    Sonst müsste in dem Schreiben auch darauf hingewiesen werden, mit Paragraphen und Co.

    Sobald hier jemand mehr als ein Jurastudium im 5 Semester vorweisen kann (das mache ich)
    Darf er sich wieder zu Wort melden, aber nur wenn er auch eine andere Meinung vertritt.
     
  16. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Als Zeuge können sie dich über die Staatsanwaltschaft holen. Sprech da aus eigener Erfahrung.
    Als Beschuldigter musste du auf keinen fall hin.

    Im Zweifelsfall schriftlich äußern, das ist legitim.

    Denn wenn du erstmal da bist labbern se dir ordentlich ein rein


    MFG new273
     
  17. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Geh einfach hin. Was haste den zu verlieren???

    Geht es einmal vor Gericht musst du hin. Dann werden se dich durchlöchern und Fragen warum du nicht hingegangen bist usw.
     
  18. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    geh hin, lass dir nix aufschwatzen von den knallnasen die dir da zuhören und geh wieder entspannt daraus... wegen dope n die nie rum, bei mir hats nichtmal en richter gemacht =) also ganz entspannt rein da
     
  19. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    genau so sieht es aus. Kann jetzt geclosed werden.
     
  20. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    Das mit der Vorladung war falsch von mir!

    Hab iwie gedacht, es geht um eine Gerichtliche .... eine polizeiliche ist nicht verpflichtend!

    mfg dennis
     
  21. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    scheiss auf die bullen man

    geh nicht hin. ruf an und sag du hast nix gesehen und siehst keinen grund dort zu erscheinen. fertig!

    und die wüdrden dich ned durch "fake" anzeigen zur wache locken weil du etwas ott geholt hast... das wäre eine art betrug ! ^^
     
  22. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    geh hin und sag das du nix gesehen hast, aber wie kommen die auf deinen namen wenn du da stoff holen warst ?!?!
     
  23. 15. November 2010
    AW: Vorladung ..hingehen oder nicht ?

    denke wir haben genug meinungen sowohl zu "geh hin" als auch zu "geh nicht hin" gehört. siehst ja selber, welche besser begründet sind ^^

    dicht.
     
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